Es gilt eine Fürsorgepflicht für diese Personen und die Einsatzbereitschaft muss gleichzeitig aufrecht erhalten werden. Darum sollten alle bewährten Maßnahmen beibehalten werden, auch wenn diese ggf. über das „übliche Maß“ hinausgehen.
Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV hat das Infoblatt Fachbereich Aktuell FBFHB-016 „Hinweise für Einsatzkräfte zum Schutz vor bzw. zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ an die aktuelle Lage angepasst (Stand 27.06.2022).