Expositionsverzeichnis für Einsatzkräfte

DGUV bietet Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) an

Nach §14 der Gefahrstoffverordnung ist die Unternehmerin bzw. der Unternehmer verpflichtet, ein Expositionsverzeichnis für Einsatzkräfte, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B (wie zum Beispiel bestimmte Asbestfasern oder Benzol) exponiert sind, zu führen und 40 Jahre zu archivieren. Der betroffenen Person ist das personalisierte Expositionsdatenblatt beim Ausscheiden aus der Feuerwehr auszuhändigen.

Bild: © DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet für das Führen des Expositionsverzeichnisses den verantwortlichen Personen als ein mögliches Hilfsmittel eine Plattform an, die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED).

Die Nutzung der ZED ist freiwillig. Die erforderliche Dokumentation kann vom Unternehmen alternativ auch hausintern, z. B. im Rahmen des Atemschutznachweises oder der Einsatzdokumentation erfolgen, wenn dabei alle Kriterien der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ erfüllt werden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie hier.

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