DGUV Infoschreiben

Absturzsicherung im Drehleiterkorb und Auswahl von Atemschutzgeräten

Die neue Fachbereichsinfo FB Aktuell Nr. 029 klärt, wann Personen im Korb einer Drehleiter gegen Absturz mit einer geeigneten PSAgA gesichert werden müssen.

Öffnet eine Lightbox: Feuerwehrmann klettert mit Absturzsicherung an einem Gebäude

Bild: © DGUV

Auch wenn das Gelände des Drehleiter-Korbs vollständig geschlossen ist, können Situationen eintreten, bei der eine geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) benutzt werden muss (siehe auch DGUV Regel 112-198 „Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“).

Die FB Aktuell Nr. 031 beinhaltet eine gemeinsame Stellungnahme der Sachgebiete „Atemschutz“, „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV und der vfdb, Referat 8, zur Klassifizierung und Auswahl von Atemschutzgeräten für den Feuerwehrdienst. Aufgrund der internationalen Normung sind Atemschutzgeräte mit unterschiedlichen Kennzeichnungen auf dem Markt verfügbar. Deshalb wurde mit der DGUV Information 212-190 „Kassifizierung und Auswahl von Atemschutzgeräten nach ISO-Standards" eine Ergänzung zur DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ veröffentlicht. Das Fachbereichsschreiben führt auf, welche Geräte grundsätzlich für den Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsdienst bei deutschen Feuerwehren geeignet sind.

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