Rettungssysteme für Feuerwehren

Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen

Die überarbeitete DGUV Regel 112-199 bietet Unternehmerinnen und Unternehmern eine fundierte Hilfestellung bei der Auswahl und Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten.

Titel DGUV Regel 112-199 "Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten"

Bild: © DGUV

Diese Rettungssysteme schützen Personen vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs. Die hessischen Feuerwehren können diese Regelungen ebenfalls berücksichtigen, sofern keine anderen landesspezifischen Regelungen getroffen sind.

Die DGUV Regel 112-199 „Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“ finden Sie hier.

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