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Ergebnis Ihrer Suchanfrage

  • Zum Ergebnis: Der Großteil meiner Mitarbeiter*innen arbeitet im Homeoffice. Muss ich für die im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiter*innen Ersthelfende zur Verfügung stellen?

    FAQ

    Relevanz

    Der Großteil meiner Mitarbeiter*innen arbeitet im Homeoffice. Muss ich für die im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiter*innen Ersthelfende zur Verfügung stellen?

    Ja. Die Erste-Hilfe-Grundversorgung muss sichergestellt sein. Hierbei kann auch auf externe Personen als Ersthelfende zurückgegriffen werden; zum Beispiel Sicherheitspersonal, das oftmals eine Erste-H

  • Zum Ergebnis: Wo finde ich Informationen darüber, welche Fach- oder Sachkunde ich bei der Übertragung von Pflichten im Arbeitsschutz als Unternehmen verlangen muss?

    FAQ

    Relevanz

    Wo finde ich Informationen darüber, welche Fach- oder Sachkunde ich bei der Übertragung von Pflichten im Arbeitsschutz als Unternehmen verlangen muss?

    Hierfür gibt es mehrere Quellen: Fachliche Anforderungen an die Bedienung gefährlicher Arbeitsmittel werden in den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsätze) formuliert. Die BetrSichV

  • Zum Ergebnis: Wie kann ich mein Team auch aus der Ferne gut führen?

    FAQ

    Relevanz

    Wie kann ich mein Team auch aus der Ferne gut führen?

    Wie effektive Teamführung gelingt, wenn die Mitarbeiter*innen im Homeoffice sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

  • Zum Ergebnis: Auf einer Baustelle arbeiten Beschäftigte aus dem Ausland. Gelten für diese Beschäftigten auch die Unfallverhütungsvorschriften?

    FAQ

    Relevanz

    Auf einer Baustelle arbeiten Beschäftigte aus dem Ausland. Gelten für diese Beschäftigten auch die Unfallverhütungsvorschriften?

    Nach § 16 Absatz 2 SGBVII und § 1 DGUV Vorschrift 1 gelten die Unfallverhütungsvorschriften auch für diese Beschäftigten, auch wenn sie keinem Unfallversicherungsträger angehören. In der Europäischen

  • Zum Ergebnis: Wenn sich die DGUV Vorschrift 1 auf "Personen bei der Arbeit" bezieht, sind dann nur die Bediensteten gemeint?

    FAQ

    Relevanz

    Wenn sich die DGUV Vorschrift 1 auf "Personen bei der Arbeit" bezieht, sind dann nur die Bediensteten gemeint?

    Nein, es können auch andere Personen einbezogen sein. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Begriff der Arbeit wirtschaftlich zu verstehen. Das bedeutet, dass auch unentgeltliche Tä

  • Zum Ergebnis: Müssen Amtsleiter*innen die DGUV Vorschrift 1 beachten, auch wenn sie verbeamtet sind?

    FAQ

    Relevanz

    Müssen Amtsleiter*innen die DGUV Vorschrift 1 beachten, auch wenn sie verbeamtet sind?

    Wenn die Amtsleitungen auch die Verantwortung für Beschäftigte oder andere Versicherte der UKH in ihrem Unternehmen haben, so müssen sie auch die UVVen kennen und beachten, obwohl diese nicht zu ihrem

  • Zum Ergebnis: Warum gilt die DGUV Vorschrift 1 nicht für den inneren Schulbereich?

    FAQ

    Relevanz

    Warum gilt die DGUV Vorschrift 1 nicht für den inneren Schulbereich?

    Die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 finden keine Anwendung auf den Lehrbetrieb der Schulen, da nach § 21 Abs. 2 Satz 2 SGB VII das Hessische Kultusministerium (HKM) als Schulhoheitsträger verpflichte

  • Zum Ergebnis: Für wen gilt die DGUV Vorschrift 1?

    FAQ

    Relevanz

    Für wen gilt die DGUV Vorschrift 1?

    In § 1 wird der Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften festgelegt. Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmende und Versicherte. Ausgenommen wird in § 1 Abs. 2 DGUV nur der soge

  • Zum Ergebnis: Ich möchte Pflichten im Arbeitsschutz übertragen. Kommt es bei der Befähigung vor allem auf die formale Qualifikation an?

    FAQ

    Relevanz

    Ich möchte Pflichten im Arbeitsschutz übertragen. Kommt es bei der Befähigung vor allem auf die formale Qualifikation an?

    Die in § 7 geforderte Befähigung soll ausschließen, dass Beschäftigte gefährdet werden, weil ihnen bestimmte Kenntnisse fehlen. Die formale Qualifikation ist eines von mehreren überprüfbaren Kriterien

  • Zum Ergebnis: Habe ich als Bürgermeister*in immer die volle Verantwortung im Arbeitsschutz, wenn ich Pflichten nicht schriftlich übertragen habe?

    FAQ

    Relevanz

    Habe ich als Bürgermeister*in immer die volle Verantwortung im Arbeitsschutz, wenn ich Pflichten nicht schriftlich übertragen habe?

    Sie gehören bei größeren Schadensereignissen (schwere Verletzung, Berufskrankheit oder Unfalltod) zumindest zum Kreis derjenigen Verantwortlichen, für die man Unterlassungen bei Schutzmaßnahmen überpr

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