Letzte Änderung: 20. April 2024

Praxistipps der UKH für ein gutes Betriebsklima in Kindertagesstätten

Belastungen im Kita-Alltag verringern und Ressourcen der Erzieher*innen stärken

Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers beinhaltet viele Gestaltungsspielräume, die grundsätzlich zu einer hohen Arbeitszufriedenheit beitragen. Auf der anderen Seite sind Erzieher*innen auch hohen Belastungen ausgesetzt. Diese ergeben sich z. B. aus einer schlechten Organisation des Kita-Alltags, aus schwacher Führung, Zeitmangel oder sozialen Konflikten. Wir zeigen auf, wie man solche Belastungen verringern kann und wie sich gleichzeitig die Ressourcen der Beschäftigten fördern lassen.

Zwischen Sicherheit, Gesundheit und Qualität gibt es einen deutlichen Zusammenhang. Je besser eine Einrichtung organisiert ist, desto geringer sind in der Regel Unfallbelastung und Arbeitsunfähigkeits-Quote, und desto höher sind Arbeitsqualität und Zufriedenheit der Beschäftigten. Wir empfehlen daher, in alle innerbetrieblichen Abläufe immer auch Überlegungen zu möglichen Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit einzubeziehen. So machen Sie den ersten Schritt hin zu einem „gesunden“ Betriebsklima mit motivierten Mitarbeiter*innen. Wir beginnen mit der Organisation des Kita-Alltags.

Checkliste: Organisatorische Maßnahmen im Kita-Alltag

  • Gruppen verkleinern: Dies führt zu besserem Einfluss auf problematische Kinder, vor allem auf Kinder mit Verhaltens- oder Sprachdefiziten, und verringert Lärmbelastung.
  • Personalschlüssel verbessern, um Personalmangel entgegenzuwirken
  • Arbeitszeitregelung optimieren mit fester Pausenregelung und langfristiger Planbarkeit der Arbeitszeiten
  • flexible Arbeitszeitmodelle anwenden, besonders für ältere Erzieher*innen
  • Führungskräfte in Kitas regelmäßig zu Führung und Gesundheitsthemen schulen
  • Kommunikation durch moderne Kommunikationsmethoden verbessern
  • Vertretungskräfte einstellen
  • Elternsprechzeiten einrichten
  • Empfang einrichten, Abholzeiten und Mittagessen-Zeiten entzerren
  • konkrete Pausenregelungen festlegen
  • Supervision: Schulung der Leitung und ggf. des ganzen Teams
  • Verhaltenstrainings zum Umgang mit Stress anbieten
  • regelmäßige Fortbildungen anbieten zu Gesundheitsthemen, wie Entspannung (Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training u.a.m.), Stressbewältigung, Burn-out-Prävention oder Konfliktmanagement
  • Gesundheitscoaching einführen, z. B. professionelle Beratung der Erzieher*innen bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen
  • Erzieher*innen zu körper- und bewegungsgerechtem Arbeit anleiten

Eine gute Kommunikation mit den Eltern hilft Stress zu reduzieren.  Bild: © kommmitmensch, DGUV

Zeitdruck, Konflikte, unklare Arbeitsaufträge: gute Führung minimiert Stressoren

Neben geringen Freiräumen und einer schlechten internen Arbeitsorganisation stressen vor allem unklare Arbeitsaufträge, permanenter Zeitdruck sowie zwischenmenschliche Konflikte, die sich teilweise in Form von Mobbing manifestieren. Jetzt sind die Führungskräfte gefragt.  Sie haben gute Voraussetzungen, die Gesundheit aller Menschen im Team zu erhalten und zu verbessern, wenn sie

  • die Arbeit gut aufteilen und planen
  • individuelle Freiräume je nach Kompetenz zulassen
  • zwischenmenschliche Konflikte im Team entschärfen
  • ein echtes Interesse an ihren Mitarbeiter*innen zeigen.

Kita-Träger sollten daher sicherstellen, dass die Führungskräfte ihre Verantwortung wirklich wahrnehmen können. Zu beachten sind hauptsächlich zwei Faktoren:

  1. die optimale Personalauswahl (die beste Gruppenleitung ist nicht unbedingt die beste Leitung der Kita!) und
  2. die systematische Fortbildung der Führungskräfte in organisatorischen, rechtlichen, pädagogischen und auch arbeitswissenschaftlichen Fragen.
Die wichtigsten Schutzfaktoren für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sind die inhaltlichen Freiräume bei der Gestaltung der Arbeit.

Schutzfaktor 1: Handlungs- und Entscheidungsfreiräume gewährleisten

Zahlreiche arbeitspsychologische Studien belegen, dass Beschäftigte an Arbeitsplätzen mit vielen persönlichen Handlungs- und Entscheidungsspielräumen selbst hohe Arbeitsbelastungen ohne Probleme bewältigen. Die Arbeit macht ihnen Spaß, da sie das Gefühl haben, vieles selbst steuern zu können. Sie gehen Probleme aktiv an und zeigen sich bei deren Lösung sehr kreativ. Sind die Freiräume bei der Arbeit hingegen gering, leidet die Qualität der Arbeit und auch das Engagement der Beschäftigten. Meist ist die Abwesenheitsquote hoch.

Die wichtigsten Schutzfaktoren für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sind somit die inhaltlichen Freiräume bei der Gestaltung der Arbeit. Grundsätzlich sind alle Instrumente, die die Freiräume der Beschäftigten bei der Arbeit erhöhen, auch im Interesse der Arbeitgebenden. Dies gilt auch für die Rahmenbedingungen.

Positive Beispiele dafür sind

  • individuelle Arbeitszeitmodelle
  • die weitgehend autonome Gestaltung von Arbeitsaufgaben
  • eine hohe Entscheidungskompetenz der Beschäftigten.

Es gibt nur wenige Berufe, in denen die Beschäftigten so große Freiräume hinsichtlich der Inhalte, Methoden, eingesetzten Materialien und zeitlichen Rhythmen haben wie dem der Erzieher*innen. Es lohnt trotzdem, immer wieder zu prüfen, ob man die Freiräume der Beschäftigten und damit deren Arbeitsqualität und Kreativität noch weiter erhöhen kann.

Schutzfaktor 2: Sinn und Bedeutung der Arbeit sowie Aufgabenvielfalt

Menschen engagieren sich dann besonders stark, wenn sie davon überzeugt sind, dass ihre Arbeit wichtig und sinnvoll ist. Dies gilt gerade dann, wenn die materiellen Anreize – wie in den Kitas – eher bescheiden sind. Tatsächlich empfinden Erzieher*innen ihren Beruf als wichtig und sinnhaft, was er objektiv natürlich auch ist. Gleiches gilt für die Vielfalt der Aufgaben, die die Erzieher*innen als positiv bewerten. Erzieher*innen sehen ihre Arbeit als anspruchsvoll an, ihr Konzept als ganzheitlich: ein guter Schutz für ihre psychische Gesundheit.

Schutzfaktor 3: Körperliche Abwechslung

Körperliche Beschwerden, wie Rücken-, Nacken-, Schulterschmerzen, treten in der Regel in folgenden Situationen auf:

  • durch die punktuelle Überlastung des Körpers, zum Beispiel beim Heben und Tragen schwerer Lasten
  • durch die dauerhafte Belastung eines Körperteils durch Zwangshaltungen
  • durch eine sehr einseitige Arbeitsaufgabe
  • durch ergonomisch schlecht gestaltete Arbeitsplätze.

Körperliche Abwechslung stellt dagegen einen Schutzfaktor gegen die Folgen körperlicher Belastungen dar. Gerade der Erzieher*innen-Beruf ist durch den Wechsel von Tätigkeiten in sitzender, kniender, stehender und gehender Körperhaltung geprägt und bietet zudem viele Freiräume. Man kann z. B. Bewegungsangebote in die eigene Arbeit einbauen und gemeinsam mit den Kindern durchzuführen. Insbesondere Sportarten, die das Muskel- und Skelettsystem stärken, sind ausgezeichnet zur Prävention der beschriebenen Beschwerden oder von Muskelverspannungen geeignet.

Sportlich aktive Erzieher*innen sind darüber hinaus glaubwürdigere Vorbilder für die Kinder bei allen Fragen der Bewegungsförderung!

Schutzfaktor 4: Soziale Unterstützung

Ein gut funktionierendes Team kann durch gegenseitige soziale Unterstützung Belastungen mindern. Die überschaubare Größe des Teams, der „kurze Draht“ zur Leitung und die üblichen regelmäßigen Besprechungen wirken sich dabei positiv aus.

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Ein schlechtes Betriebsklima ist ein nicht zu unterschätzender Stressfaktor.  Bild: © reshidea, Adobe Stock

Schlechtes Betriebsklima führt zu mehr Unfällen

Auffällig sind stark unterschiedliche Unfallzahlen benachbarter Kindergärten oder sogar die unterschiedlichen Unfallzahlen in verschiedenen Gruppen einer einzigen Einrichtung. Es ist anzunehmen, dass dabei Arbeitsklima und Organisation eine wichtige Rolle spielen. Mehrere Untersuchungen in Schulen und auch Verwaltungen fanden einen Zusammenhang zwischen dem Betriebs- beziehungsweise Schulklima und der Zahl der Unfälle. In Schulen wurden zudem Zusammenhänge zwischen dem Schulklima und dem Gesundheitsverhalten der Kinder, Gewalt und Mobbing festgestellt.

Arbeitspsychologische Untersuchungen belegen: Insbesondere bei hohen psychischen Belastungen (zum Beispiel durch Mobbing oder durch Traumatisierung am Arbeitsplatz) ist die soziale Unterstützung von Vorgesetzten und Kolleg*innen ein probates Mittel, die Situation der Betroffenen zu verbessern. Soziale Unterstützung kann man nicht verordnen. Es ist aber möglich, betriebliche Stellen einzurichten, an die sich Betroffene wenden können.

Weitere Tipps, wie sich der Zusammenhalt im Team verbessern lässt:

  • gemeinsame Aktivitäten durchführen
  • Supervisionen anbieten. Durch den Außenblick von Supervisor*innen lassen sich Ursachen permanenter unterschwelliger interner Konflikte erkennen und häufig beseitigen.

Schutzfaktor 5: Techniken zur Entspannung und Stressbewältigung

Entspannungstechniken (z. B. autogenes Training) helfen Gruppenleiter*innen, mit vielen belastenden Situationen – auch durch Lärm – besser fertig zu werden. Die Kinder können diese Techniken ebenfalls erlernen, da auch sie dem Lärm und oft subjektiv empfundenem Stress ausgesetzt sind. Entspannungsphasen stellen zudem einen guten Übergang von Bewegungsangeboten zu konzentriertem Arbeiten (z. B. Basteln) dar.

Gesunde Mitarbeiter*innen meistern Belastungen besser.  Bild: © Дмитрий Киричай, Adobe Stock

Schutzfaktor 6: Impfen schützt vor Krankheit und Arbeitsausfall

Erzieher*innen sind besonders gefährdet, sich eine Infektionskrankheit zuzuziehen. Es gibt in Kitas kaum eine Möglichkeit, sich den Krankheitserregern, die meist von den Kindern „mitgebracht“ werden, zu entziehen. Aus diesem Grund sollten sie sich durch Impfungen schützen. Die ständige Impfkommission schlägt einen Impfschutz vor allem gegen Mumps, Masern und Röteln sowie gegen Polio, Diphterie und Tetanus vor. Eine Impfung gegen Hepatitis A kann sinnvoll sein für Erzieher*innen mit einem hohen Anteil von Kindern aus Endemiegebieten sowie in Krippen und Integrationsbereichen. Da der krankheitsbedingte Ausfall der Beschäftigten die Arbeitgebenden weitaus teurer kommt als die Impfungen selbst, sind sie gut beraten, die Kosten der Impfungen zu übernehmen, die nicht durch die Krankenkassen abgedeckt sind.

Schutzfaktor 7: Gute Gesundheit

Wer gesund und munter ist, meistert berufliche und private Belastungen meist besser als andere. Selbstverständlich gibt es angeborene, genetisch festgelegte oder durch Unfälle und Infektionen erworbene Erkrankungen, die weder durch Maßnahmen der Arbeitgeber noch vom Beschäftigten selbst beeinflusst werden können. Andere Faktoren – zum Beispiel die Bewegung – sind hingegen positiv oder negativ beeinflussbar. Dazu gehört beispielsweise die eigene Ernährung oder der Umgang mit Süchten. Die Beschäftigten sind zunächst selbst in der Pflicht, sich um ihre Gesundheit zu kümmern. Arbeitgebende können sie aber mit Informationen und entsprechende Angeboten zur Gesundheitsförderung unterstützen.

Unternehmen tragen die Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen

Der gesetzliche Auftrag einer Kita lautet: „Gewährleiste innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen eine zeitlich und inhaltlich angemessene und pädagogisch möglichst gute Betreuung von Erzieher*innen und Kindern.“ Im Sinne der Mitarbeiter*innen-Gesundheit ist es allerdings nicht ausreichend, nur diesen gesetzlichen Auftrag als Ziel festzulegen.

Zunehmend mehr Einrichtungen gehen deswegen über den gesetzlichen Auftrag hinaus und legen in Leitbildern weitere profilierende Faktoren fest, die ihre Ziele bestimmen.

Diese Faktoren können beispielsweise sein:

  • eine besonders starke Berücksichtigung des Elternwunsches
  • ein besonderes pädagogisches Konzept
  • die Erhaltung der Gesundheit von Kindern und Beschäftigten

Eine solche vom Träger unterstützte Festlegung sollte auch den Eltern gegenüber offensiv vertreten werden. Sie ist dann Grundlage von konkreten Maßnahmen. Gesundheitliche Belastungen können sich, wie im Text dargelegt, aus sehr unterschiedlichen Faktoren ergeben. Dazu gehören auf jeden Fall Umgebungsfaktoren wie Lärm und Klima oder auch die sozialen Beziehungen.

Die „gelebte“ Gefährdungsbeurteilung – zum Wohle von Beschäftigten und Kindern

Das Arbeitsschutzgesetz fordert für alle Arbeitsplätze, Gefährdungen und gesundheitliche Belastungen umfassend zu ermitteln, Mängel zu dokumentieren und Maßnahmen einzuleiten, die ermittelten Gefahren und Mängel beseitigen. Eine umfassende und stets aktualisierte Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen ist damit der beste Garant, keine Belastung für die Gesundheit übersehen zu haben. Einrichtungen, die die Gefährdungsbeurteilung wirklich „leben“ lassen, sind eindeutig im Vorteil gegenüber solchen, die nur pro forma über eine Gefährdungsbeurteilung verfügen – in Form eines „Datenfriedhofs“.

Die Gefährdungsbeurteilung darf sich nicht auf die leicht ermittelbaren baulich-technischen Gefährdungen und Belastungen beschränken. Sie muss auch psychische Belastungen mit einbeziehen.

Betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt auch das soziale Miteinander im Team.  Bild: © Racle Fotodesign, Adobe Stock

Vorbeugen mit zielgerichteter Gesundheitsförderung

Was ist, wenn in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass Risiken für die Gesundheit bestehen, die man nicht abstellen kann? Häufig ist es dann möglich, die Gesundheit der Beschäftigten durch Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung zu verbessern.

Diese vereinen in sich mehrere Vorteile: Der physische Gesundheitszustand der Teilnehmenden wird verbessert und man beugt möglichen Krankheiten – insbesondere Herz-Kreislauf- und Muskel-Skeletterkrankungen – vor. Wichtig ist es, differenzierte Angebote (Anfänger/Fortgeschrittene, Mannschaftssport/ Individualsport) zu machen, um den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer*innen entgegenzukommen.

Ähnlich wichtig ist die Wirkung der Gesundheitsförderung auf das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Unterstützung: Man nimmt immer im Team bzw. als Gruppe daran teil, so dass Kontakte selbstverständlich sind. Diese informellen Kontakte und Informationen fördern den internen Informationsfluss, was der ganzen Einrichtung zugutekommt.
Beispiele für gesundheitsfördernde Angebote in Kitas, die einfach umzusetzen sind:

  • kurze ritualisierte Bewegungsangebote (z. B. eine Viertelstunde Rückenschule vor Öffnung der Einrichtung)
  • Bezuschussung von gesundheitsfördernden Kursen (Ernährung, Suchtentwöhnung, Bewegung) in Sportvereinen oder der örtlichen Volkshochschule
  • Organisation von Gemeinschaftsaktivitäten außerhalb des Dienstes und vieles mehr

Aber es ist nicht nur Aufgabe der Arbeitgeber*innen, die Gesundheit ihrer Beschäftigen zu erhalten. Unternehmen können zwar für einen gut gestalteten, gut geführten und organisierten Arbeitsplatz sorgen, größtenteils auch für ein positives Betriebsklima und für den notwendigen sozialen Rückhalt. Ein nicht unerheblicher Teil der Verantwortung liegt jedoch bei den Beschäftigten selbst. Sie selbst haben es in der Hand, welche gesundheitlichen Probleme sie an den Arbeitsplatz mitbringen, ob sie gesundheitsfördernde Angebote nutzen, in welchem Umfang sie ihre Arbeit mitgestalten und wie sie privat mit ihrer Gesundheit umgehen. Für alle Erzieher*innen gilt, sich nicht alleine auf den Arbeitgeber zu verlassen, wenn es um ihre Gesundheit geht. Vielmehr sollten sie selbst aktiv zu werden und die zahlreichen Möglichkeiten nutzen, die privat und auch im Rahmen der Arbeit zur Verfügung stehen.

Sie haben es selbst in der Hand. Denn gerade in einem Beruf mit inhaltlich vielen Freiheiten können Sie selbst leicht gesundheitsfördernde Aktivitäten für Kinder und sich selbst in das „normale“ pädagogische Tagesprogramm einbauen. Fachliche Unterstützung erhalten Einrichtungen und Erzieher*innen bei der Unfallkasse Hessen und vielen gesetzlichen Krankenversicherungen.

Häufige Fragen

Es dürfen nur Geräte verwendet werden, für deren Einsatz bei den Erzieher*innen entsprechende Fachkenntnisse vorliegen. Dies müssen die Kita-Mitarbeiter*innen und -Leitungen vor der Hallennutzung klären. In diesem Rahmen sollte auch eine qualifizierte Unterweisung in der Hallennutzung (spezifische Gefahren) durch eine Sportfachkraft erfolgen.

Erzieher*innen dürfen nur Geräte verwenden, die sie aufgrund ihrer Aus- oder Fortbildung fachgerecht einsetzen können. Hierzu gehören u. a. Kenntnisse über Gefahren und Schutzmaßnahmen, z.B. Fallschutz (Matten).

Nein, es können auch andere Personen einbezogen sein. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Begriff der Arbeit wirtschaftlich zu verstehen. Das bedeutet, dass auch unentgeltliche Tätigkeiten, die der Befriedigung eines fremden materiellen oder geistigen Bedürfnisses dienen, unter Arbeit gefasst werden. Die zu schützenden Personen können auch ehrenamtlich tätig sein oder im Rahmen ihrer Ausbildung an einer vom Unternehmen verwertbaren Arbeit beteiligt sein. Diese Personengruppen sind wie Beschäftigte zu schützen.

Nach § 16 Absatz 2 SGBVII und § 1 DGUV Vorschrift 1 gelten die Unfallverhütungsvorschriften auch für diese Beschäftigten, auch wenn sie keinem Unfallversicherungsträger angehören. In der Europäischen Union gilt immer das Arbeitsschutzrecht des Inlands, in dem eine Arbeitstätigkeit ausgeführt wird, was in Deutschland durch § 2 Nr. 5 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) ausdrücklich festgelegt ist. Von besonderer Bedeutung ist die Gleichartigkeit von Schutzvorschriften, wenn ausländische Beschäftigte mit deutschen Beschäftigten gemeinsam in einer Betriebsstätte oder an Arbeitsplätzen tätig werden. Anzuwenden sind die Vorschriften des fachlich und örtlich zuständigen UV-Trägers.

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Informationen – Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Informationen

    Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Information 202-005

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschrift 82

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Regel 102-602

  • Detailseite: DGUV Informationen – Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Informationen

    Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Information 202-092

  • Detailseite: DGUV Informationen – Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Informationen

    Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Information 202-093

  • Detailseite: DGUV Informationen – Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Grundlegende Hinweise

    DGUV Informationen

    Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Grundlegende Hinweise

    DGUV Information 202-099

  • Detailseite: Merkblätter – Ja, Sie dürfen helfen!

    Merkblätter

    Ja, Sie dürfen helfen!

    Medizinische Hilfsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen

  • Detailseite: UKH Broschüre – Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen – Übungsvorschläge und sichere Gerätenutzung

    UKH Broschüre

    Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen – Übungsvorschläge und sichere Gerätenutzung

    UKH Schriftenreihe Band 21

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