Letzte Änderung: 27. Mai 2023
Coronavirus SARS-CoV-2 und Corona Virus Disease
Informationen rund um die Corona-Situation und über COVID-19-Infektionen
Was tun, wenn ein Kita-Kind positiv auf Corona getestet wurde?
Ist der Antigen-Schnelltest bzw. Selbsttest eines Kita-Kindes positiv, besteht der Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2. Eine verlässliche Diagnose kann erst durch einen nachfolgenden PCR-Test sowie ärztliche Beurteilung gestellt werden. Weitere Festlegungen trifft das örtliche Gesundheitsamt. (Stehen keine PCR-Tests mehr zur Verfügung, kann ersatzweise ein Antikörper-Test beim Hausarzt/Kinderarzt durchgeführt werden.)
Kitas müssen der Unfallkasse positive Fälle nicht melden und keine Unfallanzeige erstellen.
Wann eine Unfallanzeige erstellt werden muss:
- die Infektion fand in der Kita statt (die Indexperson ist bekannt oder es gibt ein massenhaftes Ausbruchsgeschehen) und
- das infizierte Kind musste wegen der Symptome beim Arzt behandelt werden
Wann keine Unfallanzeige erstellt werden muss:
- wenn die Kita bezogene Covid-19-Infektion symptomlos verläuft bzw. so leicht, dass keine Behandlung beim Arzt erforderlich wurde (z. B. lediglich Erkältungssymptome und Fieber)
Zur Entlastung der Träger, ist es in diesen Fällen ausreichend, sie im Verbandbuch (elektronisch über das Mitgliederportal) zu vermerken. Wird im Nachhinein eine ärztliche Behandlung notwendig, verschlimmern sich die Symptome oder Beeinträchtigungen in Folge der Covid-Infektion treten auf (z. B. Post- oder Long-Covid), kann der Verbandbucheintrag auch später noch als Grundlage für die Unfallmeldung verwendet werden. Der Verbandbucheintrag hilft der Unfallkasse bei ihren Ermittlungen und Bewertungen zur konkreten Ursache der Infektion.
Ein Eintrag im Verbandbuch und eine spätere Meldung steht der Anerkennung als „Schulunfall“ nicht entgegen. Mit dem Eintrag in das Verbandbuch besteht, wie bei anderen leichten Schulunfällen auch, der urkundliche und rechtssichere Nachweis, der auch bei später evtl. eintretenden Folgen dieser schulbezogenen Corona-Infektion herangezogen werden kann. Damit können auch evtl. später notwendig werdende medizinische Versorgungen oder später entstehende Leistungsansprüche gesichert werden.
Infizierte sich das Kind im privaten Bereich, die Infektion wurde aber erst in der Kita durch einen Schnelltest entdeckt, müssen weder ein Verbandbucheintrag noch eine Unfallmeldung erstellt werden. Bei Infektionen im privaten Bereich greifen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eintragungen im Verbandbuch
Folgende Informationen vermerken Sie bitte im Feld "Unfallhergang":
- Unterliegt die Einrichtung aktuell einem massiven Infektionsgeschehen (Massenausbruch)?
- Sind die einzelnen Kita-Gruppen strikt voneinander getrennt?
- Wie viele Kinder sind in der Gruppe infiziert (bitte unter Angabe der Gruppengröße)?
Liegt kein massenhaftes Infektionsgeschehen vor, ergänzen Sie bitte noch diese Informationen:
- Name der Indexperson (sofern bekannt)
- Wann hatte das Kind Kontakt mit der Indexperson?
- Worin Bestand der Kontakt? (Bestand ein enger Kontakt von länger als 15 Minuten? Wie groß war der Abstand? Wurde eine Maske/ein Mund-Nasen-Schutz getragen?)
Bis dahin sollte sich das Kind in einem separaten Raum oder in einem abgrenzbaren Bereich ohne engen Kontakt zu anderen Kindern oder Beschäftigten aufhalten. Zeigen sich während der Betreuung Krankheitssymptome bei Beschäftigten, muss die Arbeit sofort beendet werden.
Wenden Sie sich telefonisch an einen Arzt/eine Ärztin, den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt. Weitere Informationen (auch zu Ansteckung und Symptomen).
Weitere Informationen
- Ergänzungen zum SARS-CoV-2 Schutzstandard Kindertagesbetreuung
- FAQ der DGUV für Kindertageseinrichtungen
- Erklärvideos zu den AHA-Regeln für Kinder (Unfallkasse Brandenburg)
- Aktuelle und fachlich gesicherte Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Informationen für Durchgangsärzt*innen zu Versicherungsschutz, Regelungen, Berichtswesen etc.