Letzte Änderung: 06. Oktober 2026

Unfall in der Kita

Der richtige Transport nach einem Schul- oder Kitaunfall

Ein Kind ist im Schulhof vom Klettergerüst gestürzt und hat sich den Kopf aufgeschlagen – nach einem solchen Unfall herrscht erst mal große Aufregung. Wenn nach den Erste-Hilfe-Maßnahmen entschieden wird, dass eine Ärztin bzw. ein Arzt aufgesucht werden muss, sind Lehrkräfte oder Erzieher*innen oft unsicher bei der Wahl des passenden Transportmittels. Die Folge: Aus Unwissenheit wird selbst bei Bagatellverletzungen oft der Rettungsdienst alarmiert, der dann möglicherweise für echte Notfälle nicht zur Verfügung steht. Wir wollen Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Bei leichten Verletzungen: Entscheidung nach Augenmaß

Wenn Kinder nach einem Unfall in der Schule oder der Kita zum Arzt/zur Ärztin oder ins Krankenhaus müssen, ist bei der Auswahl des Beförderungsmittels Augenmaß gefragt. Grundsätzlich sollte das Transportmittel nach der Art und Schwere der Verletzung gewählt werden. Dabei ist es bei den sehr häufigen Bagatellverletzungen zulässig und angebracht, Verletzte auch zu Fuß, mit dem Privat-Pkw, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi in die Arztpraxis oder ins Krankenhaus zu bringen. Dies gilt zum Beispiel für Verletzungen wie kleinere Platz-, Kratz-, und Schürfwunden, Prellungen oder Quetschungen. Die genannten Beförderungsarten sind rechtlich zulässig. Nur nach schweren Unfällen oder bei Bewusstlosigkeit, stark blutenden Wunden oder Knochenbrüchen sollte der Rettungsdienst gerufen werden.

Eine Taxileuchte auf dem Dach eines PKW

Bild: © Jan Will, Adobe Stock

Taxi-Gutscheine der UKH

Wenn ein Taxi in angemessener Zeit gerufen werden kann, ist eine Taxifahrt der mit dem Privat-Pkw vorzuziehen. So kann sich die Begleitperson um das verletzte Kind kümmern. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Fahrtkosten für Verletzte und in der Regel für eine Begleitperson in die ärztliche Praxis und zurück zur Einrichtung. Die UKH stellt den Einrichtungen im Bedarfsfall hierfür Taxi-Gutscheine zur Verfügung. Die Taxiunternehmen sind berechtigt, ihre Kosten unmittelbar mit der Unfallkasse abzurechnen  (Weitere Informationen …).

Einzelne Kita-Träger untersagen den Transport von Kindern mit dem Privat-Pkw der Erzieher*innen (z. B. bei Ausflügen). In diesen Fällen sollte mit dem Träger bereits vorab abgeklärt werden, ob diese Einschränkung auch im Notfall für den Transport zum Arzt gilt.

Unfall in der Kita oder in der Schule
Beispiele für leichte Verletzungen
  • kleine Schürfwunden
  • Splitter unter der Haut
  • kleine Schnittwunden
  • leichte Prellungen an Armen oder Händen
Beispiele für schwere Verletzungen
  • Arm- und/oder Beinbruch
  • schwere Prellungen
  • Gehirnerschütterungen
  • stark blutende Wunden
  • Bewusstlosigkeit
Transportmittel
  • zu Fuß
  • mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • mit dem Taxi
Transportmittel
  • im Rettungswagen
  • im Notarztwagen
  • im Notfall mit dem Hubschrauber

Bei schweren Verletzungen: Notrufzentrale anrufen!

Ein Anruf in der Notrufzentrale ist immer dann angebracht, wenn eine Verletzung sofort versorgt werden muss, etwa weil eine starke Blutung gestillt werden muss oder eine spezielle Versorgung schon beim Transport notwendig ist. Beispiele für solche Verletzungen sind großflächige und stark blutende Wunden, Knochenbrüche von Arm oder Bein, Wirbelsäulenverletzungen, ein Schock oder Anfall sowie größere Verbrennungen oder Verbrühungen. Bei Kopfverletzungen sollte überprüft werden, ob eine Gehirnerschütterung vorliegt. Hinweise darauf sind Bewusstseinsverlust (eventuell nur kurz), Übelkeit, Erbrechen oder eine Erinnerungslücke. Die Notrufzentrale entscheidet anhand des Unfallablaufs und der Verletzung, welches Transportmittel (Rettungswagen, in extremen Fällen auch der Notarztwagen oder Rettungshubschrauber) angemessen ist.

Transport zur ärztlichen Praxis ist Erste Hilfe

Der Transport in die Arztpraxis zählt zur Ersten Hilfe. Da Ersthelfende im Regelfall Laien sind, bei denen ärztliches Wissen nicht vorausgesetzt werden kann, muss ein*e Ersthelfer*in selbst bei einer Verschlimmerung der Verletzung durch Erste Hilfe nicht mit rechtlichen Folgen rechnen, wenn diese nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wurde. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn eine Verletzung unterschätzt und daher das falsche Transportmittel gewählt wurde.

Transport in die Arztpraxis ist gesetzlich unfallversichert

Verletzte Beschäftigte und Kinder stehen auch während des Transports zum Arzt oder zur Ärztin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt ebenso für Personen, die Verletzte begleiten – unabhängig vom gewählten Transportmittel. Die häufig anzutreffende Meinung, Fahrten zur ärztlichen Praxis mit dem Privat-Pkw stünden nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ist falsch. Die gesetzliche Unfallversicherung steht für die Behandlung und Entschädigung aller Unfallfolgen ein – auch für solche, die beim Transport zum Arzt oder zur Ärztin entstanden sind.

Und was ist mit der Haftungsfrage?

Kein*e Ersthelfer*in, keine Lehrkraft, kein*e Erzieher*in wird für eine möglicherweise unangemessene Wahl des Transportmittels zur Rechenschaft gezogen.

Häufige Fragen

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