Letzte Änderung: 13. April 2024

Heiße Sommer in der Kita: Bauliche Sonnenschutzsysteme helfen außen und innen gegen Hitze

Tipps für technische und organisatorische Maßnahmen gegen Hitze in der Kita

Die Sonne, die bereits im Frühjahr und besonders im Sommer vom wolkenlosen blauen Himmel scheint, bringt nicht alle gleichermaßen zum Strahlen. Denn die durch die Fenster einfallende Sonne sorgt auch in Kitas oft für erhebliche Erwärmung der Räume. Welche Möglichkeiten gibt es für Kita-Träger*innen, der sommerlichen Hitze mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zu begegnen? Und das, ohne große Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen?

Die außerordentlich heißen Sommer der letzten Jahre sind uns allen sehr präsent. Teilweise trat die erhoffte und ersehnte Abkühlung nicht einmal in den Abend- und Nachtstunden ein. Und auch in den Kindertagesstätten wurde das Wohlbefinden der Kinder und Beschäftigten auf eine harte Probe gestellt.

Auszug aus ASR A3.5 „Raumtemperatur“

„Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26 °C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden.“ Das ist oft leichter gesagt als getan …

Schattige Plätze bevorzugt

Bei intensiver Sonnenstrahlung ist ein Aufenthalt im Freien insbesondere wegen der Gefahr von Hautkrebs nur unter besonderen Vorkehrungen möglich. Mit Auftragen von Sonnenschutzmitteln kann der Verbleib in der Sonne zwar vertreten werden. Zur Mittagszeit, wenn die Sonne am höchsten steht, sollte man aber unbedingt schattige Plätze aufsuchen, denn Sonnenschutzmittel schützen nicht ausreichend. Gibt es keine oder zu wenige schattenspendende Bereiche im Außengelände, so muss der geschützte Innenbereich aufgesucht werden. Leider findet man aber unter Umständen stark aufgewärmte Räume vor, weil die Sonne ungehindert einstrahlen konnte …

Der Sonnenschutz für Groß und Klein beginnt nicht erst mit Sonnenschirm und Sonnencreme. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Klimawandel zu mehr Hitzetagen und größerer Hitze führt, reichen eher personenbezogene Vorkehrungen nicht aus. Es sind vor allem, zum Teil umfangreiche, technische Maßnahmen zu ergreifen.

Erwachsene können der Hitze physiologisch eher etwas entgegensetzen als kleine Kinder.

Kinder reagieren auf Hitze anders als Erwachsene – und Arbeitsschutz gilt für alle

In den Kitas konnten in den vergangenen Sommern über einen längeren Zeitraum Temperaturen gemessen werden, die sowohl den Kindern als auch den Beschäftigten zu schaffen machten. Erwachsene können dieser Belastung physiologisch eher etwas entgegensetzen als kleine Kinder, denn sie schwitzen zum Beispiel mehr und sorgen damit für einen Temperaturausgleich.

Ein Kind trinkt mit der einen Hand aus einer Wasserflasche hält die andere Hand vor der Stirn. Der Himmel im Hintergrund ist strahlend blau.

Bis zur Pubertät schwitzen Kinder weniger als Erwachsene. Dies führt zu einer geringeren Wärmeabgabe, da weniger Schweiß verdunstet. Insbesondere während körperlicher Aktivität erzeugen Kinder aber mehr Stoffwechselwärme als Erwachsene. Bei extremer Hitze, hoher Luftfeuchtigkeit, wenig Luftbewegung und übermäßiger Anstrengung gelingt es dem kindlichen Körper dann oft nicht mehr, seine Temperatur genügend herabzusetzen. Ab 27 Grad sollten sich Kinder nicht mehr anstrengen, da sonst Hitzekrämpfe, Hitzeerschöpfung oder sogar Hitzschlag drohen.

Besonders Krippenkinder sind zusätzlich beeinträchtigt, wenn sie in überhitzten Schlafräumen nicht den für ihr Wohlbefinden notwendigen Schlaf finden.

Bild: © maxoidos, Adobe Stock

Die Verantwortung der Kita-Träger*innen

Die Verantwortlichen der Träger*innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) verpflichtet, für die Beschäftigten physikalische Beeinträchtigungen, wie hohe Temperaturen, durch geeignete Maßnahmen möglichst gering zu halten. So weist die ASR A3.5 darauf hin, dass Raumtemperaturen über 26° C zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, insbesondere „bei gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter)“. Um eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen, sollten daher auch Kita-Kinder wie Beschäftigte im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes behandelt werden.

„Baulicher Sonnenschutz“ ist notwendig

Idealerweise kann man der Überhitzung von Gebäuden vorbeugen, indem die Sonne möglichst draußen bleibt. Davon sind auch Fenster als „Einfallmöglichkeit“ betroffen.

In den letzten Jahrzehnten hat sich das Erscheinungsbild von Kitas deutlich verändert. Nach und nach sind an die Stelle massiver Bauweise mit Lochfassaden und schwerem Innenausbau luftige Gebäude mit einem hohen Glasflächenanteil und einem häufig leichten Innenausbau getreten. Diese „Offenheit“ bewirkt allerdings, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um – vereinfacht ausgedrückt – im Winter zu heizen und im Sommer zu kühlen.

Zusätzlich sind auch die Anforderungen an Gebäude stark gestiegen. Moderne, energieeffiziente Gebäude setzen eine umfassende und auch nachhaltige Planung voraus, um für eine Minimierung des Energieeinsatzes zu sorgen. Die Verantwortlichen sind mit der Herausforderung konfrontiert, beim Betrieb von Kitas im Winter die nötige Wärmeleistung und im Sommer die erforderliche Kühlung sicherzustellen.

Die Sonnenschutzfunktion darf nicht auf Kosten der Tageslichtversorgung gehen.

So sieht das optimale Kita-Gebäude aus

  • Es nutzt das Tageslicht und ermöglicht eine natürliche Lüftung. Gleichzeitig bietet es eine größtmögliche Flexibilität für die Nutzungsvarianten.
  • Es verfügt über einen ausreichend großen Glasflächenanteil, um die solaren Wärmeeinträge im Winter zu nutzen. Dieser ist gleichzeitig klein genug, um das Gebäude im Sommer nicht in ein Treibhaus zu verwandeln.
  • Es bietet trotz räumlicher Flexibilität genügend thermische Masse, um die täglichen Temperaturschwankungen auszugleichen.

Ein gut geplantes Sonnenschutzsystem kann wirksam größere Glasflächen vor Sonneneinstrahlung abschirmen, sodass sowohl ein übermäßiger Wärmeeintrag in das Gebäude als auch die Blendung am Arbeitsplatz vermieden werden. Die Sonnenschutzfunktion darf jedoch nicht auf Kosten der Tageslichtversorgung gehen oder gar den wichtigen Kontakt zur Außenwelt permanent verhindern.

Jalousien sind eine Möglichkeit, die Hitze im Sommer draußen zu lassen.  Bild: © Petair, Adobe Stock

Pro und Kontra gebräuchlicher Sonnenschutzsysteme

Je nach Lage und Bedienbarkeit lassen sich Sonnenschutzsysteme grob in außen- und innenliegende Systeme unterscheiden. Die Lage des Sonnenschutzsystems beeinflusst die Sonnenschutzwirkung allerdings wesentlich.

Für und Wider außenliegender Sonnenschutzsysteme

Sie haben eine mittlere bis hohe Sonnenschutzwirkung und sind außerhalb der Glasflächen angebracht. Beim Einbau in die Fenster befinden sie sich außerhalb der Isolierglasschicht. Sie schützen wirkungsvoller vor Wärmeeinstrahlung als zwischen- oder innenliegende Sonnenschutzvorrichtungen. Beim Öffnen der Fenster bleibt der Schutz vor Blendung gewährleistet. Wird das Sonnenschutzsystem elektrisch betrieben, besteht die Möglichkeit einer zentralen Steuerung über Wind-, Sonnen- und Regenwächter.

Außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen sind jedoch windanfälliger als diejenigen, die zwischen Fensterscheiben angebracht sind, und als innenliegende Systeme. Bei Steuerung über Windwächter besteht im ungünstigen Fall bei starkem Wind und gleichzeitiger Sonnenstrahlung kein Sonnenschutz. Ihre Montage ist aufwendiger und verursacht dadurch höhere Kosten.

Innenliegende Sonnenschutzsysteme eignen sich nur bedingt als Wärmeschutz

Sie befinden sich innen unmittelbar an den Glasflächen und können unterschiedlich gestaltet sein. Am häufigsten sind Jalousien mit horizontalen oder vertikalen Lamellen sowie Rollos oder Plissees mit Behängen aus Textilien oder Folien. Im Vergleich zu außenliegenden Systemen haben sie eine geringere Sonnenschutzwirkung. Eine nachträgliche Montage ist verhältnismäßig unkompliziert. Bei geöffneten Fenstern besteht jedoch teilweise kein Blendschutz.

Als Wärmeschutz eignen sich innenliegende Sonnenschutzvorrichtungen nur bedingt. Bereits in den Raum eingedrungene Solarstrahlung wird nur zum Teil wieder nach außen reflektiert. Viele Stoffe und Metallfolien sind zudem leicht entflammbar, wodurch der Einsatz nicht überall möglich ist. Einige Sachversicherer verlangen den Einsatz von schwer entflammbaren Materialien.

Checkliste: Anforderungen an das optimale Sonnenschutzsystem:

  • Es bietet Schutz vor sommerlicher Überhitzung.
  • Das Tageslicht kann genutzt werden.
  • Es dient auch als Blendschutz.
  • Man nutzt die solaren Wärmegewinne in der Heizperiode.
  • Der Sichtkontakt zur Außenwelt ist gewährleistet.
Bild: © Anke Thomass, Adobe Stock
Ein Kind sitzt in einer Plastikkiste vor einem Fenster und betrachtet ein Buch.

Vergleich zwischen dynamischen und statischen Systemen

Wie gut Sonnenschutzsysteme auf die spezifischen Anforderungen in der Kindertageseinrichtung reagieren können, hängt davon ab, wie anpassungsfähig die Systeme sind und ob diese einfach zu bedienen sind.

Dynamische Sonnenschutzsysteme

Dynamische Systeme wie Jalousien, Rollläden oder Markisen können bei Bedarf auch gänzlich weggefahren werden. Bei richtiger Anwendung erfüllen diese dann alle fünf vorgenannten Anforderungen. Für einen möglichst hohen Nutzungseffekt können beispielsweise mehrere dynamische Systeme miteinander kombiniert werden.

Statische Sonnenschutzsysteme

Statische Systeme sind feststehende horizontale bzw. vertikale Elemente, die sich zwar nicht wegfahren lassen, aber häufig, z. B. durch schwenkbare Lamellen, an die äußeren Lichtverhältnisse angepasst werden. Sie ermöglichen grundsätzlich eine gute Sicht nach außen, haben jedoch Defizite beim Blendschutz, bei der Tageslichtversorgung und bei der Sonnenenergienutzung im Winter.

Um dieses Manko auszugleichen, werden statische Sonnenschutzsysteme häufig mit einem innenliegenden, dynamischen Blendschutz kombiniert.

Permanente Systeme wie Sonnenschutzverglasungen bzw. Sonnenschutzfolien lassen sich nicht an die äußeren Bedingungen anpassen. Dadurch haben sie nicht nur eine eingeschränkte Sonnenschutzwirkung, sondern meist auch Defizite bei allen anderen Anforderungen. Die Tageslichtversorgung ist meist dauerhaft beeinträchtigt. Eine Kombination mit einem dynamischen Blendschutz ist daher bei fast allen permanenten Systemen zwingend notwendig.

Empfehlung der UKH: Die Mischung macht's

Eine gute Sonnenschutzwirkung und eine verhältnismäßig gute Anpassungsfähigkeit erreicht man mit einem außenliegenden, dynamischen Sonnenschutzsystem. Statische Systeme sollten zumindest mit einem zusätzlichen innenliegenden Blendschutz kombiniert werden. Die Verwendung von permanentem Sonnenschutz ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Falls aus baurechtlichen Gründen, z. B. Denkmalschutz, derartige Systeme genutzt werden müssen, raten wir dringend zu einer Kombination mit einem dynamischen, innenliegenden Blendschutz.

Bild: © Alberto, Adobe Stock

Bäume als natürliche Schattenspender

In Kindertageseinrichtungen mit unmittelbar ans Gebäude angrenzendem Außenbereich erfüllen hohe Bäume mit entsprechender Baumkrone die Verschattung der Kinderaufenthaltsbereiche im Freien und des Gebäudes in doppelter Weise. Sie sollten deshalb unbedingt in das Sonnenschutzkonzept mitaufgenommen werden.

Aus ökologischer Sicht ist grundsätzlich jeder Baumbestand bzw. dessen Erhaltung zu begrüßen. Bei Neuanpflanzungen vergehen allerdings viele Jahre, bis die Baumkrone ausreichend Schatten bietet. Außerdem müssen Bäume gepflegt werden. Dies fängt bei der Laubbeseitigung an und setzt sich mit dem Baumschnitt fort. Eine Gefahr durch herunterfallende Äste z. B. nach Stürmen darf nicht entstehen.

Warum wir von Nadelbäumen abraten

Immergrüne Gewächse bieten zwar im Sommer Schatten, sie verschatten die Räume aber auch im Winter. Da die Sonne im Winter niedriger steht, sind die Räume dann ggf. besonders dunkel. Laubbäume dagegen lassen das Sonnenlicht in Herbst und Winter ungehinderter passieren.

Klare Ansagen für Arbeitgeber*innen

Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist es Aufgabe des Arbeitgebers, in Arbeitsräumen für gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und für den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zu sorgen. Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen geringgehalten werden.

Ein moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz verlangt, nicht dem Symptom (hohe Raumtemperatur), sondern vielmehr der Ursache (ungehinderte Sonneneinstrahlung) zu Leibe zu rücken. Denn wenn die Wärme bzw. Hitze gar nicht erst vorhanden ist, muss man ihr auch nicht technisch, organisatorisch oder durch persönliche Verhaltensmaßnahmen begegnen.

Bei mobilen Teilkühlgeräten sollten auch die negativen Begleiterscheinungen gesehen werden.

Überlegungen zu mobilen Klimageräten

Vor dem Kauf eines mobilen Klimageräts bzw. Kühlgeräts sollten alle anderen möglichen Maßnahmen zur Temperaturabsenkung ausgeschöpft werden. Dazu gehören:

  • Außenliegenden Sonnenschutz anbringen.
  • Alle nicht benötigten elektrischen Geräte und Beleuchtungen ausschalten.
  • Nachtauskühlung zur Fensterlüftung nutzen (wenn nachts die Fenster nicht vollkommen geschlossen bleiben müssen).

Soll dennoch ein mobiles Teilkühlgerät zum Einsatz kommen, dann sollten – unabhängig vom Gerätetyp – auch die negativen Begleiterscheinungen gesehen werden:

  • Anschaffungs- und Betriebskosten beachten.
  • Wartungsintervalle einhalten. Der technisch und hygienisch einwandfreie Zustand des Klimageräts muss jederzeit sichergestellt sein. Nur so kann eine eventuelle gesundheitlich beeinträchtigende Keim-Emission des bauartbedingten Kondensats ausgeschlossen werden.
  • Je nach Gerät entstehen Geräuschbelästigungen (Schalldruckpegel von 65 db(A) und mehr sind erwartbar). Um verständlich zu kommunizieren, muss man lauter sprechen.
  • An den Luftauslässen besteht die Gefahr von Zugluft. Eine Erkältung oder ein „steifer Hals“ sind nicht ausgeschlossen.
  • Die Geräte entfalten ihre Wirkung nur für den Raum, in dem sie aufgestellt sind.

Unser Fazit zum Einsatz mobiler Klimageräte

Neben einem überschaubaren Nutzen birgt eine nachträgliche Kühlung durch Klimageräte negative Effekte, welche im Bürobetrieb vielleicht hinnehmbar, in einer Kita jedoch alles andere als tolerabel sind. Die Kühlung wird durch eine zusätzliche Lärmquelle erkauft. Und gerade in Kindertageseinrichtungen gehört Lärm sowieso zu den besonderen Arbeitsbelastungen.

Die Qual der Wahl – eher schön oder doch lieber sinnvoll?

Die Auswahl des Sonnenschutzsystems bestimmt maßgeblich das spätere Energieverhalten des Gebäudes. Das aus ästhetischen Gründen häufig bevorzugte Sonnenschutzglas führt zum Beispiel zu einer markanten Steigerung des Energiebedarfs. Architektonisch interessante feststehende Elemente dagegen gewährleisten nur einen ungenügenden Blendschutz. Innenliegende Systeme haben zwar gute Blendschutz-Eigenschaften, bieten jedoch nur geringe Sonnenschutzwirkung. Bewegliche außenliegende Sonnenschutzsysteme sind nicht immer mit der zu erwartenden Windlast kompatibel.

Hat man sich erst einmal auf ein bestimmtes technisches Schutzsystemkonzept festgelegt, lässt sich dieses später gar nicht bzw. nur mit viel Aufwand ändern. Werden dagegen bereits in der Planungsphase individuelle Anforderungen berücksichtigt und die tatsächlichen Nutzer mit einbezogen, trägt dies dazu bei, etwaiger Unzufriedenheit bei der Nutzung vorzubeugen.

Beziehen Sie die Expert*innen der UKH bereits in der Bauplanung mit ein, wir beraten Sie gerne zur Situation vor Ort.

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