Sonnencreme als zusätzlichen Hautschutz
Pädagogische Fachkräfte dürfen die Kinder nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eincremen. Ist das noch nicht geklärt, können die Erzieher*innen die Initiative ergreifen und die Eltern ansprechen. Außerdem sollten Eltern die Erzieher*innen über mögliche Unverträglichkeiten informieren. Wenn Ihr Kind eine bestimmte Sonnencreme nicht verträgt, bringen Sie einfach in Rücksprache mit den Erzieher*innen eine geeignete Creme mit in die Kindertageseinrichtung. Ärzt*innen können Sie bei der Wahl einer geeigneten, gut verträglichen Sonnenmilch beraten. Auf jeden Fall sollte mindestens LSF 30 genutzt werden. Achten Sie bitte außerdem darauf, dass die Sonnencreme sowohl gegen UVA- als auch UVB-Strahlen schützt. Bei der benötigten Menge gilt das Motto „Viel hilft viel!“
Bitte denken Sie daran, dass Sonnencreme immer die letzte Option sein sollte. Durch starkes Schwitzen beispielsweise muss der Sonnenschutz mehrfach aufgetragen werden. Lange Kleidung und Schatten sind daher bei kleinen Kindern immer der Sonnenmilch vorzuziehen. Beachten Sie bitte auch, dass Sonnencreme nur bedingt gegen Hautkrebs schützt.