Damit der Höhepunkt des Sommerfests nicht zum Desaster wird …
Warum nicht mal eine besondere Attraktion bieten? Das kann jede Einrichtung selbst entscheiden, solange die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Trampoline oder Hüpfburgen erfordern zum Beispiel die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorgaben. Achten Sie bei der Auswahl auf altersgemäße Angebote, auch, damit die Kleinen nicht zwischen den Großen herumtoben. Je komplexer, neuartiger und ungewohnter die „Attraktion“ ist, desto sorgfältiger muss man sich im Vorfeld mit den Sicherheitserfordernissen beschäftigen.
Folgende Fragen sollten mindestens gestellt und auch mit JA beantwortet werden:
- Gibt es eine Bedienungsanleitung bzw. Aufstellhinweise?
- Existieren schon Erfahrungen für die sichere Nutzung? Kann diese jemand vermitteln?
- Brauchen eventuell notwendige elektrische Geräten und Einrichtungen eine Zuleitung? Ist diese ordnungsgemäß und geprüft?
Erlauben Sie uns einen Hinweis aus Erfahrung: Bei allem gut gemeintem Ansinnen, den Kindern Höhepunkte in Form von Trampolin oder Hüpfburg bieten zu wollen: Weniger ist da möglicherweise mehr – in jeder Hinsicht!