Letzte Änderung: 13. April 2024

Hinweise für Kita-Träger*innen und Architekt*innen zur Planung erhöhter Spielebenen in Kitas

Abenteuerland Kindertagesstätte – verschiedene Spielebenen erweitern den kindlichen Horizont

Nichts ist vor (kleinen) Kindern sicher: Sie erkunden ihr Umfeld neugierig und spielerisch, ohne sich der Gefahren bewusst zu sein. Die kleinen Entdecker*innen sind schnell, auch beim Krabbeln, und entkommen der Aufsicht immer wieder sehr geschickt. Umso wichtiger ist es, die Spiel- und Aufenthaltsflächen in Kindertagesstätten so sicher zu gestalten, dass möglichst kein Unfall passiert. Das fängt schon bei der Planung an: Gute Planung verhindert späteres Leid durch Unfälle aller Art. Erhöhte Spielflächen laden dazu ein, erklommen und entdeckt zu werden. Und gerade Sturzunfälle – aus einer gewissen Höhe – gehören dazu, wenn man gerade Laufen lernt oder die sturzfördernden Elemente im „Abenteuerland Kita“ noch nicht bewusst wahrnimmt. Die Planer*innen sind gefragt, bevor es an den Bau von erhöhten Spielflächen geht.

Sinn und Zweck erhöhter Spielebenen

Als eine Art "Insel im Raum" bieten erhöhte Spielebenen nicht nur zusätzlichen Spielraum und interessante Höhenperspektiven, sie ermöglichen auch das ungestörte Agieren in Kleingruppen. Verschiedene Spielebenen und –räume erweitern den kindlichen Horizont und bieten einfach eine andere Perspektive. Der Einbau einer erhöhten Spielebene kann daher eine Bereicherung für den Gruppenraum sein. Beim Bau muss man auf die sichere Gestaltung sowie auf eine raumgerechte Architektur achten. Planungsfehler machen sich später bemerkbar, weil vielleicht die Nutzung des gesamten Gruppenraums dadurch beeinträchtigt wird, und sicherheitsbedingte Nachrüstungen sind nicht immer optisch ansprechend.

Bei der Gestaltung der Ebenen sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Absturzsicherung (Geländer, Brüstung)
  • Beleuchtung
  • Aufstieg
  • Fenster und Glasflächen
  • Aufsicht und Einsicht
  • Statik und Standsicherheit
  • Brandschutz
  • Akustik
  • Raumhöhe und Begehbarkeit

Absturzsicherung (Geländer, Brüstung)

Spielebenen haben anders als Spielplatzgeräte keinen stoßdämpfenden Untergrund. Bei einem Absturz besteht somit erhebliche Verletzungsgefahr. Die Absturzsicherung (Brüstung) ist darum von ganz besonderer Bedeutung. Sie muss so gestaltet sein, dass ein Beklettern oder Aufsitzen nicht begünstigt wird.

Erforderliche Höhe der Brüstung

Spielebenen bis 1,00 m Höhe erfordern eine Brüstungshöhe von mindestens 0,70 m. Abhängig vom Alter der Kinder ist eine Brüstung ab folgenden Ebenenhöhen erforderlich:

Altersgruppe Brüstung erforderlich ab einer Höhe der Ebene von mehr als: Brüstungshöhe min.
Krabbelkinder (bis 2 Jahre) 0,20 m 0,70 m
Kleinkinder (2 bis 3 Jahre) 0,40 m 0,70 m
Kita-Kinder 0,60 m 0,70 m

Ist die Brüstung zu niedrig, verschafft die Verwendung eines Netzes Abhilfe.  Bild: © UKH

Spielebenen über 1,00 m Höhe müssen grundsätzlich mit einer mindestens 1,00 m hohen Brüstung gesichert sein. Befinden sich auf der Ebene Möbel oder ähnliche Gegenstände, die ein Überklettern der Brüstung begünstigen, ist das Geländer zu erhöhen (z. B. durch Einbau eines deckenhohen Netzes).

Öffnungen sind so zu bemessen, dass Kinder weder hindurchstürzen noch mit dem Kopf hängenbleiben können (maximale Öffnungsweite 11 cm, bei Nutzung durch Krippenkinder 8,9 cm). Bei Neubauten empfiehlt es sich grundsätzlich, das Maß für die kleineren Krippenkinder anzuwenden. Unbeabsichtigtes Herabfallen von Spielzeug kann man durch Aufkantungen (z. B. 2 cm hohe Fußleiste) verhindern.

Beleuchtung

Der Einbau einer Spielebene kann die Lichtverhältnisse eines Gruppenraums erheblich beeinträchtigen. Man sollte die Ebenen so aufstellen, dass der Lichteinfall durch die Fenster nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Unabhängig hiervon ist es die Regel, die Beleuchtungsanlage später anpassen zu müssen.

Achtung: Heiße Leuchten-Oberflächen dürfen nicht zugänglich sein! Alle Leuchten und Elektroinstallationen müssen gegen unbefugten Eingriff und mechanische Beschädigung geschützt eingebaut werden (Kabelkanäle etc.).

Aufgrund der höheren Unfallgefahr sollten Leitern nur dann verwendet werden, wenn keine Treppen möglich sind.

Die Höhe der Spielebene beträgt mehr als 2 m? Dann kommt eine Leiter nicht in Frage – eine Treppe muss her!  Bild: © UKH

Aufstieg

Als Aufstiege kommen bei einer Spielebene sowohl Treppen als auch Leitern in Betracht. Treppen sollten kindgerecht gestaltet sein und benötigen einen beidseitigen Handlauf in ca. 70 cm Höhe (bei Treppenbreiten bis 80 cm genügt ein wandseitiger Handlauf). Bei längeren Treppen (ab 18 Stufen) ist ein Zwischenpodest vorzusehen.

Leitern dürfen wegen der erhöhten Absturzgefahr nur bis zu einer Höhe von 2,00 m verwendet werden. Der Fallbereich (Aufprallfläche) muss mit einem für die jeweilige Höhe geeigneten Fallschutz (Matten, Fallschutzplatten) ausgestattet sein. Der Einstieg ist mit einem Querriegel (in einer Höhe zwischen 0,60 - 0,85 m) auszustatten. Das lichte Maß zwischen den Leitersprossen muss kleiner als 11 cm (bei Nutzung durch Krippenkinder 8,9 cm) oder größer als 23 cm sein. Leitern sind für Krippenkinder nicht zu empfehlen!

Fenster und Verglasungen

Falls durch den Einbau einer Spielebene plötzlich Fenster oder sonstige Glasflächen zugänglich werden, müssen Bruchsicherheit und Brüstungswirkung gewährleistet sein. Bruchsicherheit wird z. B. durch die Verwendung von Sicherheitsverglasung oder entsprechende Abschirmung der Glasflächen (Gitter etc.) erreicht. Brüstungswirkung haben z. B. eine absturzsichernde Verglasung oder eine Umwehrung (Stabgitter etc.).

Gute Sicht hier oben – für Kinder und pädagogische Fachkräfte.  Bild: © UKH

Aufsicht und Einsicht

Umwehrungen sind so zu gestalten, dass der Aufenthaltsbereich unmittelbar dahinter einsehbar ist. Die Beobachtung aller kindlichen Aktivitäten (Klettern etc.) im Brüstungsbereich muss sichergestellt sein, um dem pädagogischen Personal ein rasches Eingreifen zu ermöglichen.

Schon bei der Planung der Ebene muss man überlegen, wie die Aufsicht später sichergestellt werden soll. Neben Verhaltensregeln sollten die notwendigen Kontrollen durch Einblickmöglichkeiten erleichtert werden. Zum Teil wird auch von den Brandschutzbehörden eine Einsehbarkeit (als Kontrollmöglichkeit bei der Gebäuderäumung) verlangt.

Statik und Standsicherheit

Spielebenen müssen unabhängig von Bauart und Größe statisch ausreichend bemessen sein. Während bei kleineren Ebenen (z. B. Spielhäuser) in der Regel eine Auswahl der tragenden Querschnitte nach handwerklichen Gesichtspunkten ausreicht, muss bei größeren Ebenen (hohe Nutzung, Belastung durch Mobiliar etc.) ein rechnerischer Nachweis erfolgen. Galerien o. Ä. müssen den baurechtlichen Anforderungen genügen, wozu auch eine Statik gehört.

Für Spielebenen sind bestimmte Brandschutzanforderungen zu erfüllen!

Brandschutz – zweiter Fluchtweg

Spielebenen sind je nach Größe entweder als Mobiliar (Einbauten) oder als baulicher Bestandteil des Gebäudes einzustufen. Abhängig hiervon sind ggf. bestimmte Brandschutzanforderungen – z.B. ein zweiter Fluchtweg – zu erfüllen. Da dies von den örtlichen Brandschutzbehörden zum Teil recht unterschiedlich gehandhabt wird, ist eine Rücksprache mit den Verantwortlichen bereits in der Planungsphase dringend zu empfehlen. In der Regel wird allerdings nur bei größeren Spielebenen sowie Ebenen mit weiteren Räumen ein zweiter Abgang gefordert.

Akustik

Leichte Holzkonstruktionen ohne (Trittschall) dämmende Beläge verstärken den Lärm trampelnder Kinderfüße und können damit die Raumnutzung erheblich beeinträchtigen. Bei der Planung sollte daher auf eine ausreichend steife (nicht zu leichte) Konstruktion geachtet und auch ein dämpfender Belag (Teppich, etc.) vorgesehen werden. Darüber hinaus können auch Akustikplatten helfen (insbesondere bei galerieartigen Ebenen), die an der Unterseite der Spielebene befestigt werden.

Raumhöhe und Begehbarkeit

Die nutzbare Mindesthöhe der Ebene (Abstand zur Decke) soll 1,35 m betragen. Bei Raumhöhen von ca. 2,80 m kann es also zu einer deutlichen Reduzierung der nutzbaren Höhe unterhalb der Ebene kommen. Erfahrungsgemäß wird der untere Bereich jedoch „bewegungsintensiver“ genutzt (laufen, rennen). So besteht eine erhöhte Anstoßgefahr an Balken etc. In diesen Fällen sollten die Planer*innen abwägen, wie man die Höhen am sinnvollsten unterteilt. Ggf. ist es dann sinnvoller, die Mindesthöhe auf der Ebene zu reduzieren.

Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege dürfen durch erhöhte Ebenen weder in der Höhe noch in der Breite eingeschränkt werden!

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschrift 82

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Regel 102-602

  • Detailseite: DGUV Informationen – Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Informationen

    Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Information 202-005

  • Detailseite: DGUV Informationen – Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Informationen

    Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Information 202-018

  • Detailseite: DGUV Informationen – Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Informationen

    Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Information 202-089

  • Detailseite: DGUV Informationen – Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Informationen

    Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Information 202-093

  • Detailseite: DGUV Informationen – Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Grundlegende Hinweise

    DGUV Informationen

    Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Grundlegende Hinweise

    DGUV Information 202-099

  • Detailseite: UKH Broschüre – Kindertagesstätten sicher gestalten

    UKH Broschüre

    Kindertagesstätten sicher gestalten

    UKH Schriftenreihe Band 8

  • Detailseite: UKH Broschüre – Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen – Übungsvorschläge und sichere Gerätenutzung

    UKH Broschüre

    Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen – Übungsvorschläge und sichere Gerätenutzung

    UKH Schriftenreihe Band 21

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