Letzte Änderung: 13. April 2024

Hinweise für die Anschaffung von sicheren Fahrzeugen für Kindertagesstätten

Was man bei Tretroller, Laufrad und Fahrrad in der Kita unbedingt beachten muss

Kinder haben einen ausgeprägten Bewegungsdrang. Sie sind im Kleinkindalter fasziniert von allem, was rollt und fährt. In vielen Kindertageseinrichtungen machen sie ersten Bewegungserfahrungen mit dem Rutschauto oder Laufrad. Diese Erfahrungen sind für die motorische Entwicklung des Kindes sehr wichtig. Zusätzlich hilft eine geschulte Motorik dabei, das Fahrzeug zu beherrschen und Unfälle zu vermeiden.

Zuerst die Frage aller Fragen: Ist der Außenbereich meiner Kita überhaupt für Fahrzeuge geeignet?

Idealerweise wird bei der Neuplanung der Außenanlage das sichere Miteinander von Kindern mit und ohne Fahrzeug berücksichtigt. Fahr- und Spielbereiche sollten sich daher nicht überschneiden.

Wo eine Trennung dieser Bereiche nicht möglich ist, gelten folgende Hinweise:

  • Randeinfassungen von befestigten Wegen zu Rasen oder Sandspielbereichen dürfen keine Hindernisse darstellen. Man muss sie leicht überfahren können.
  • Abschüssige Gelände und Wege sollen einen ausreichenden Bereich zum Bremsen bieten.
  • Treppenabgänge müssen mit einer Barriere gesichert sind, damit Kinder nicht in voller Fahrt die Treppe hinunterfallen.
  • Ein eventuelles Gefälle darf keine zu hohen Geschwindigkeiten ermöglichen, und eine Steigung sollte mit den Fahrzeugen bewältigt werden können. Folgende Steigungen/Gefälle können als Orientierungswerte dienen, sind aber im Einzelfall hinsichtlich der Anwendbarkeit zu prüfen:
    • längere Gefälle: max. 6 %
    • Steigungen zur Aufwärtsfahrt: max. 6 %
    • kurze Gefälle mit genügend Auslaufstrecke: max. 12 %
  • Auslaufstrecken und Kurven müssen so gestaltet sein, dass ein Anprall an Einfassungen, Steinblöcke, Wände etc. vermieden wird.
Gibt es leicht zugängliche Abstellmöglichkeiten, die den Kita-Alltag nicht behindern?

Worauf Kitas vor der Anschaffung von Fahrzeugen achten müssen

Je nach Größe des vorhandenen Außengeländes kann sich leicht ein ganzer Fuhrpark an Laufrädern, Kettcars, Rollern, Rutschautos, Bobby-Cars und anderen Fahrzeugen ansammeln, der von den Kindern oft und gerne genutzt wird. Dort, wo sich laufende und fahrende Kinder einen gemeinsamen Bereich teilen, kann es zu Verletzungen kommen, die man mit einigen Vorüberlegungen vermeiden kann.

Folgende Aspekte sollten in die Überlegungen einfließen:

  • Ist das Außengelände überhaupt für die Nutzung von Fahrzeugen geeignet?
  • Welche Fahrzeuge und Spielgeräte sollen zur Verfügung gestellt werden, welche eignen sich für die Altersgruppen „unter Dreijährige“ und „über Dreijährige“?
  • Ist für diese Fahrzeuge die Anschaffung von Schutzausrüstung notwendig? Braucht man z. B. Helme oder Gelenkschoner? Welche Vorgaben müssen dafür ggfs. beachtet werden?
  • Wo sollen die Fahrzeuge untergebracht werden? Gibt es leicht zugängliche Abstellmöglichkeiten, die den Kita-Alltag nicht behindern?

Sicherheitsstandards von Kinderfahr- und Spielzeugen

Bei den meisten Kita-Fahrzeugen, wie Rutschautos oder Laufrädern, handelt es sich um Spielzeuge. In der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug sind die Standards definiert, die in Europa mindestens für sicheres Spielzeug gefordert werden:

  • Das Spielzeug muss natürlich der Beanspruchung beim Spielen gewachsen sein. Es muss deshalb robust sein.
  • Ecken, vorstehende Stellen, Seile, Kabel und Befestigungen müssen so gestaltet sein, dass eine Verletzungsgefahr unmöglich oder zumindest so gering wie möglich ist.
  • Bei Spielzeugen für Kinder unter drei Jahren müssen vor allem ablösbare Bestandteile so groß sind, dass sie nicht verschluckt oder eingeatmet werden können.
  • Es darf keine Strangulations- oder Erstickungsgefahr von der Verpackung oder vom Spielzeug selbst ausgehen.
Spielzeug, das die europäischen Standards einhält, trägt die CE-Kennzeichnung.

Worauf sollten Sie unbedingt achten?

Achten Sie bei der Anschaffung des Fuhrparks also unbedingt darauf, dass alle erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt werden! Spielzeug, das die europäischen Standards einhält, trägt die CE-Kennzeichnung. Ohne diese darf Spielzeug in Europa nicht gehandelt werden. Sie dokumentiert die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, unterliegt jedoch keiner Kontrolle durch unabhängige Stellen. Die Hersteller bringen das Zeichen selbst an und tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Mit einem GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) wird die Sicherheit des Spielzeugs zusätzlich von einem unabhängigen Prüfinstitut bestätigt.


Und noch ein Tipp

Es kommt vor, dass die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland vor der Nutzung eines Spielzeugs oder vor Mängeln am Produkt warnen. Rückrufaktionen der Hersteller können online bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingesehen werden.

Bild: © Konstantin Aksenov, Adobe Stock

Auf die Verarbeitung achten

Sie müssen auf jeden Fall die Gebrauchsanleitung und Warnhinweise des Herstellers kennen. Beschaffen Sie keine Fahrzeuge, bei denen die Herstellerangaben (z. B. Adresse fehlt) nicht nachvollziehbar sind, und bevorzugen Sie aus Sicherheitsgründen die teureren Markenprodukte. Zwar können auch diese Mängel aufweisen, dennoch ist ein niedriger Preis vielfach ein Indiz für minderwertige Rohstoffe und fehlende Qualitätskontrollen.

Altersgerechte Fahrzeuge bereitstellen

Auch wenn schon bei den Kleinsten der Wunsch nach selbstbestimmter Mobilität besteht, sind nicht alle Fahrzeuge für jede Altersgruppe geeignet. Gerade wenn die Einrichtung auch unter Dreijährige betreut, ist auf die richtige Auswahl des rollenden Fortbewegungsmittels genau zu achten. Einige Hersteller verweisen bereits auf bestimmte Altersgrenzen.

Sicherheitsanforderungen für Lern- und Spielfahrräder

In Kindertageseinrichtungen wird das Radfahren ausschließlich in abgegrenzten, verkehrsfreien Räumen geübt. Für die Kinder ist die Anschaffung von ordentlich ausgerüsteten und stabilen Spiel- und Lernfahrrädern empfehlenswert.

Öffnet eine Lightbox:
Rad und Helm – das perfekte Paar!  Bild: © JenkoAtaman, Adobe Stock

Und das macht ein gutes, sicheres Spielfahrrad aus:

  • Das Rad passt zur Größe des Kindes.
  • Das Kind erreicht mit beiden Beinen den Boden, wenn es auf dem Sattel sitzt.
  • Der Lenker ist höher als der Sattel, damit das Kind aufrecht sitzt und gut sehen kann.
  • Lenker und Sattel sind verstellbar.
  • Alle Teile sind richtig festgeschraubt.
  • Das Rad hat eine funktionierende Rücktritt- und auch eine Handbremse.
  • Das Rad hat einen Kettenschutz.
  • Um das Verletzungsrisiko bei Stürzen zu mindern, sollte es keine scharfen Kanten am Fahrrad geben.
  • Der Lenker hat Sicherheitsgriffe und eine Polsterung.
  • Die Klingel sollte aus Weichplastik sein.
  • Die Pedale sind breit und trittsicher.
  • Eine Beleuchtung braucht ein Spielfahrrad übrigens nicht!

Und noch ein Tipp:

Bitte verzichten Sie auf Stützräder, da sie zu schlimmen Stürzen führen können. Der Grund: Stützräder ermöglichen dem Kind, Geschwindigkeiten zu erreichen, bei denen es das Fahrzeug nicht mehr beherrscht. Zudem verhindern Stützräder das nötige Ausbalancieren in den Kurven.

Auswahl von geeigneten Helmen

Bei der Nutzung zweirädriger Fahrzeuge wie Laufrad, Tretroller, Miniroller oder Fahrrad kann es auch ohne Beteiligung anderer Kinder zu Stürzen kommen. Dagegen hilft der Helm: Ein Fahrradhelm ist nachgewiesenermaßen der wirksamste Schutz gegen Kopfverletzungen bei der Fortbewegung mit Zweirädern.
Auf Dreirädern und Rutschautos ist ein Helm nicht unbedingt notwendig.

Die Helme müssen richtig gut sitzen und den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Geeignete Fahrradhelme sind am Typenschild zu erkennen, das folgende Angaben enthält:

  • CE-Kennzeichnungsnummer der europäischen Prüfnorm „DIN EN 1078“, Name oder Zeichen des Herstellers und Modellbezeichnung
  • Angabe, um welche Art von Helm es sich handelt (z. B. Helm für Fahrräder Rollschuhe, Skateboards)
  • Angabe von Größe oder Umfang des Kopfes in cm und, Gewicht des Helms in Gramm
  • Herstellerjahr und Quartal

Auch hier sind Produkte mit GS-Kennzeichnung zu empfehlen!

Hat die Kita einen eigenen Bestand an Helmen, so müssen diese regelmäßig geprüft und gereinigt werden, damit sie sicher und in einem hygienisch einwandfreien Zustand sind. Beschädigte Helme müssen sofort entsorgt werden! Generell empfiehlt es sich, Helme nach ca. 5 bis 6 Jahren auszusortieren, da das Material durch starke Beanspruchung und Witterungseinflüsse ermüden kann. Am besten bringen die Kinder ihre eigenen Helme mit. Nutzen Sie doch die Gelegenheit und informieren Sie die Eltern über die Kriterien zur Auswahl und Beschaffung von sicheren Helmen.

Helm ab beim Klettern und Spielen – Strangulationsgefahr!

Besteigen Kinder mit Helm ein Klettergerät oder eine Rutschbahn, so ist die Gefahr groß, dass sie sich durch Hängenbleiben in Kletternetzmaschen oder an Fangstellen bei Spielgeräten strangulieren. Der Helm kann also eher schaden als nutzen, wenn die Spielsituation im Freigelände (z. B. vom Sandkasten zum Laufrad und weiter zum Kletterbaum) häufig gewechselt wird. In Situationen, in denen organisatorisch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kinder mit Helmen auf Spielgeräte klettern und sich so selbst gefährden, dürfen Helme nicht getragen werden!


Und noch ein Tipp:

Die Kitaleitung muss sich gemeinsam mit dem Team, z. B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, über die Vor- und Nachteile der Nutzung von Helmen in allen Kita-Bereichen bewusst werden. Sofern nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Kinder die Spielsituation häufig wechseln, sollte als Konsequenz auf zweirädrige Fahrzeuge verzichtet werden.

Bild: © Sabine Longerich, UKH

Lagerung von Fahrzeugen

Die Spiel- und Fahrzeuge sollten wettergeschützt und geordnet, beispielsweise in einem Gerätehaus, aufbewahrt werden. Sind die Fahrzeuge schwer, achten Sie darauf, dass sie nicht über Kopfhöhe gelagert werden, um Unfälle durch Herabfallen oder beim Herunterheben zu verhindern. Geben Sie die Fahrzeuge nur dann an die Kinder heraus, wenn das pädagogische Fachpersonal sie zuvor einer Sichtkontrolle unterzogen hat (siehe Kapitel „Tipps für Lern- und Spielfahrräder“). Auch die Herstellerangaben hinsichtlich Wartung und Instandhaltung sind zu beachten.

Besser vorher überlegen, damit hinterher nichts passiert!

Um die Sicherheit bei der Nutzung von Fahrzeugen in- und außerhalb des Kitageländes zu gewährleisten, sollten Kita-Leitungen und Erzieher*innen bereits im Vorfeld organisatorische Maßnahmen treffen. Diese beginnen mit der Beurteilung des Außenbereichs: Ist ein Miteinander von Fahrzeug- und sonstigen Spielbereichen möglich? Können die für die Fahrzeuge zur Verfügung stehenden Bereiche insbesondere dann genügend beaufsichtigt werden, wenn ein Wechsel von Spielsituationen zu erwarten oder sogar unumgänglich ist?

Zudem ist die motorische Kompetenz der einzelnen Kinder maßgeblich für die Nutzung der Fahrzeuge. Fahr- und Laufradfahren stellt Kindergartenkinder vor besondere Anforderungen: Sie sollen gleichzeitig treten, lenken, bei hoher Geschwindigkeit schnell reagieren, bremsen, das seitliche Geschehen wahrnehmen und dabei nach vorne schauen … Das alles kann für einige Kinder überfordernd sein. Deshalb darf der Fuhrpark nicht allen Kindern jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Die Rücksichtnahme auf andere Personen und das Einhalten von Regeln – dass zum Beispiel Bereiche, die als nicht befahrbar ausgewiesen sind, auch konsequent verboten werden – sind Voraussetzungen für die sichere kindliche Nutzung von Kita-Fahrzeugen. Diese Regeln sollten den Kindern unbedingt vermittelt werden.

Und noch ein Tipp:

Hat Ihre Kita neben den beschriebenen Fahrzeugen auch Rollschuhe oder Skate- und Kickboards? Unsere Tipps und Hinweise lassen sich auch auf die Fortbewegungsmittel übertragen, die vielleicht noch nicht so verbreitet bzw. alltäglich sind.

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