Letzte Änderung: 14. April 2024

Kita-Küchen sicher ausstatten und bewirtschaften

So ist die Kita-Küche ein sicherer Arbeitsplatz – auch für kleine Köchinnen und Köche

Privat und auch in der Kita ist die Küche ein zentraler oder zumindest wichtiger Ort. Hier wird morgens das Frühstück für die Gruppen zubereitet. Und wenn der erste Hunger gestillt ist, beginnen schon die Vorarbeiten für das Mittagessen. Je nach Größe und Kinderanzahl kann dies für die Mitarbeiter*innen recht aufwändig sein. Und nicht nur, wenn kleine Helfer*innen die Küchenarbeit unterstützen wollen, müssen wichtige Schutzmaßnahmen beachtet werden.

In der Kita-Küche geht es eher familiär zu, anders als in professionellen Kantinen. Und wie zu Hause kommen immer wieder kleine Naschkatzen vorbei, um entweder den kleinen Hunger zwischendurch zu stillen oder um einfach zu schauen, was die Küchenfeen dort gerade zaubern. Größere Einrichtungen verfügen teilweise auch über Gerätschaften (z. B. Konvektomaten oder Geschirrspülautomaten), wie sie in gewerblichen Großküchen vorkommen.

Kochstellen sind wegen der Gefahr von Verbrühungen und Verbrennung ausreichend zu sichern.  Bild: © photophonie, Adobe Stock

So wird die Kita-Küche zum ungefährlichen Arbeitsplatz für Kinder

In einer Küche machen Kinder viele interessante Erfahrungen rund ums Kochen und um Ernährung. In manchen Einrichtungen stehen sogar kindgerechte Küchen für die „praktische Arbeit“ zur Verfügung. Was soll denn da schon passieren? Immerhin wissen doch all diejenigen, die in der Küche tätig sind, was zu tun ist. Schon aus eigenem Interesse. Aber die Aufmerksamkeit lässt durch die Routine mit der Zeit nach, Nachlässigkeiten schleichen sich ein.

Die folgenden Hinweise und Tipps sollen dazu beitragen, dass die Arbeit und der Aufenthalt in der Küche weiterhin unfallfrei und sicher bleiben – sowohl für die Mitarbeiter*innen als auch für die Kinder.

Zutritt verboten! Oder: Zu viele (kleine) Köche verderben den Brei …

Küche ist nicht gleich Küche. Und so wie sich die Einrichtungen voneinander unterscheiden, so sind auch die Küchen nicht einheitlich zu beurteilen. Bei manchen Kitas dient dieser Bereich den hauswirtschaftlichen Mitarbeiter*innen als Arbeitsplatz. Je nach Größe der Kindertageseinrichtung ist die Küche die Zentrale für die Zubereitung von Speisen. Kinder, die sich hier neugierig umschauen wollen, sind eher unwillkommen. Dafür haben manche Kitas eigens eine Kinderküche.

Gibt es aber nur einen einzigen Küchenbereich, so sollten Regeln und Verhaltensweisen für die gemeinsame Nutzung erarbeitet werden. Der „kontrollierte Zugang" für die Kinder ist erlaubt. Allerdings haben Kinder in den Stoßzeiten der Mahlzeitenzubereitung nichts in der Küche zu suchen. Denn in der Hektik besteht hohe Verletzungsgefahr!

In der Küche hat das Küchenpersonal die Verantwortung in eigener Kompetenz. Pädagogische Fachkräfte sollten diese Tatsache berücksichtigen.

Mit einem Rollo oder Gitter kann insbesondere Krippenkindern der Zugang zur Küche verwehrt werden und trotzdem eine Ansprache möglich sein.  Bild: © Winfried Eberhardt, UKH

Vorsicht! Heiß und fettig! So gestalten Sie den Arbeitsablauf sicher

Heißes Wasser für den Früchtetee oder für die Würstchen beim Sommerfest? Kein Problem. Mit einem Topf voll Wasser auf dem Herd ist das keine große Sache. Aber: Die Verletzungsgefahr durch heißes Wasser wird leider immer wieder unterschätzt! Und wenn sich auch noch Kinder in der Küche aufhalten, die neugierig schauen möchten, was da kocht und brodelt, muss besondere Vorsicht herrschen. Ohne besonders aufwendige Maßnahmen lässt sich der Arbeitsablauf sicher gestalten und die kleinen Beiköche können trotzdem eine Menge lernen und Spaß haben.

Herd und Backofen

  • Töpfe und Pfannen sollten feste Griffe besitzen. Geeignete Topflappen oder Handschuhe sind natürlich griffbereit vorhanden.
  • Ein Herdschutzgitter sollte schon zur Grundausstattung gehören. Dieses verhindert, dass sich Kinder an den heißen Töpfen verbrennen oder sich gar den kochenden Inhalt überschütten.
  • Stiele von Bratpfannen sind nach hinten, außer Reichweite von Kinderhänden, zu drehen. Sie sollten auch nicht über die Herdkante hinausragen, wo man dagegen stoßen kann oder Kinder diese herunterziehen können.
  • Eine Stoppvorrichtung für die Tür des Backofens verhindert, dass die Kinder die Ofentür selbstständig öffnen.

Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Toaster

Alle mobilen elektrischen Küchengeräte sollten mit aufgerolltem Kabel so weit wie möglich an der Wand stehen, damit Kinder die mit heißer Flüssigkeit oder heißen Speisen gefüllten Geräte nicht zu sich heran- oder herunterziehen können.

Wichtige Hinweise für die Sicherheit von Erzieher*innen und Küchenpersonal

Die tägliche Arbeit in der Kita-Küche birgt auch Gefahren für das Küchenpersonal und die Erzieher*innen. Dazu gehören

  • Messer und Schneidwerkzeuge
  • mangelnde Hygiene
  • falsche Kleidung
  • rutschige Böden
  • falsche Kletterhilfen
  • Strom
  • Reinigungsmittel und Gefahrstoffe
  • offenes Feuer
  • fehlende Feuerlöscher
  • verstecktes Verbandmaterial
  • fehlende Ersthelfer*innen

Sehr schnittig! Leider nicht aufgepasst

Äpfel schneiden, Brötchen schmieren – ohne ein Messer geht es nicht. Mal eben einen Laib Brot schneiden geht mit einem elektrischen Allesschneider nahezu mühelos. Aber schnell kann da auch mal ein Schnitt danebengehen. Schnittverletzungen im Arbeitsalltag gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen.

Öffnet eine Lightbox: Ein Mädchen steht auf einem Podest vor einer Arbeitsplatte und schneidet einen Apfel.
Ein ergonomische Ausstattung – hier: Erhöhung der Standebene – ist auch für Kinder wichtig.  Bild: © Winfried Eberhardt, UKH

Handhabung von Messern

  • Wer mit einem Messer arbeitet, muss sich voll darauf konzentrieren. Also nicht ablenken lassen!
  • Für das Aufschneiden von Brötchen eignen sich besonders Messer mit abgerundeter Spitze. Damit die Messerklinge nicht abrutscht, sollte sie senkrecht angesetzt werden. Nutzen Sie unbedingt ein Schneidebrett als Unterlage.
  • Das Messer nicht achtlos ablegen: Man greift schnell einmal in die Klinge.
  • Nicht nach einem wegrutschenden oder herunterfallenden Messer greifen.
  • Messer mit einer Bürste oder einem Schwamm unter fließendem Wasser reinigen. Auf keinen Fall durch ein feuchtes Tuch ziehen oder im Waschbecken liegen lassen.
  • Für jede Schneidearbeit und für jedes Schneidgut gibt es unterschiedliche Messer (Klingenform und Schneide). Im Allgemeinen gilt: Je feiner das Schneidgut, desto kleiner das Messer. Verwenden Sie die Messer nur ihrer Bestimmung entsprechend.
  • Lassen Sie die Messer nicht unbeaufsichtigt in der Küche zurück. Damit Kinder nicht an das Schneidwerkzeug gelangen, kann dieses an magnetischen Leisten oberhalb der Arbeitsplatte aufbewahrt werden
  • Der Allesschneider sollte nur mit Restehalter verwendet werden. Legen Sie das Schneidgut an der Schlittenrückwand an und halten Sie es mit dem Daumen gut fest. Schalten Sie das Gerät sofort aus, wenn Sie nicht mehr schneiden. Greifen Sie nie in die laufende Maschine. Sorgen Sie für genügend Freiraum rund um den Allesschneider.

Nicht nur sauber – sondern rein!

Hygiene sollte in Küchen selbstverständlich sein. Das Küchenpersonal ist genau darin zu unterweisen. Es ist darüber hinaus anzuraten, Kindern die Grundbegriffe der Hygiene zu vermitteln, nicht nur, wenn sie sich in der Küche aufhalten dürfen.

Eigene Speisen bereitet man unter Einhaltung der Hygieneregeln, möglichst außerhalb der Stoßzeiten, zu. Danach sollte die Küche samt Utensilien sofort gereinigt werden.

Selbstverständliche Regeln:

  • Immer Hände waschen vor dem Arbeiten mit Lebensmitteln und vor dem Verteilen von Essen!
  • Nicht ins Essen fassen!
  • Nicht ins Essen husten oder niesen – verwenden Sie dafür die Armbeuge!
Bringen Eltern Speisen für die Kinder mit, so handelt es sich um eine private Einladung der Eltern für einen festen Personenkreis. Für die Unbedenklichkeit der Speisen haften die Eltern.

Der Kindergarten muss die Lebensmittel lediglich sachgerecht zwischenlagern und die Eltern darauf hinweisen, dass leichtverderbliche Speisen nicht mitgebracht werden dürfen.

Was ziehe ich heute an? Praktisch hat Vorrang vor schön …

Zumindest im Hinblick auf das Schuhwerk sollte die Wahl recht eindeutig ausfallen. Es gilt zu bedenken, dass so mancher Weg in der Küche zurückgelegt wird und es dabei auch mal glatt sein kann. Verschüttetes Wasser oder herabgefallener Küchenabfall können für eine unbeabsichtigte Rutschpartie sorgen. Wer dann unzweckmäßiges Schuhwerk trägt, (Sandalen, Schuhe ohne Fersenhalt, ausgetretene Schuhe, abgelaufene oder zu hohe Absätze, ungeeigneter Sohlenbelag) gefährdet sich zusätzlich.

Ein Sicherheitsschuh mit Stahlkappe muss es nicht gerade sein, aber ein arbeitsplatzgerechter Schuh verfügt idealerweise über

  • einen ausreichend festen Sitz am Fuß und Fersenhalt
  • Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und mäßiger Höhe
  • rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze
  • ein ausgeformtes Fußbett, das auch bei hoher Laufleistung die Beanspruchung in erträglichen Grenzen hält.

Nicht die Bodenhaftung verlieren!

Was nutzt aber der beste Schuh, wenn der Boden rutschig ist? Sturzunfälle bilden nach wie vor einen Schwerpunkt im Unfallgeschehen. Prellungen oder auch schwerere Verletzungen, z. B. Brüche, sind schmerzhaft und u. U. auch langwierig in der Behandlung.

Ursachen sind meist

  • Schmutz, Abfall und Feuchtigkeit auf dem Boden,
  • Hektik, Eile, ein ungeeigneter Bodenbelag und herumliegende Gegenstände.

Oft genügt ein Besen oder ein Lappen, um Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Wichtiger ist allerdings die Auswahl des geeigneten Schuhwerks und des richtigen Bodenbelags. Auf letzteren sollte insbesondere im Rahmen von Neubau- und Renovierungsmaßnahmen geachtet werden. Idealerweise ist ein Bodenbelag strapazierfähig, hygienisch, pflegeleicht und rutschfest. Keine unlösbare Aufgabe – wenn es im Vorfeld berücksichtigt wird.

Checkliste: Die gebräuchlichsten Bodenbeläge im Küchenbereich

  • Fliesen sind der Klassiker unter den Bodenbelägen im Küchenbereich. Sie sind formbeständig und fest gegenüber Wasser, Reinigungsmittel, Abrieb und Druck. Kleine Formate bieten zudem durch den größeren Fugenanteil eine zusätzliche Rutschhemmung. Fliesen sind allerdings nicht schallschluckend, sondern verstärken u. U. den Nachhall.
  • Linoleum ist ebenfalls ein widerstandsfähiger Bodenbelag, zudem elastisch, Wärme dämmend, trittsicher und lichtecht. Wegen seiner leicht fungiziden und bakteriostatischen Eigenschaften wird Linoleum als Bodenbelag bei Hygieneanforderungen bevorzugt. Allerdings kann Linoleum verrotten, sobald Wasser in das Spezialgewebe dringt. Deshalb darf Linoleum zwar feucht, aber nicht nass gewischt werden.
  • Vinyl- oder PVC-Bodenbeläge besitzen ähnliche Eigenschaften wie Linoleum. Sie sind ähnlich pflegeleicht, flexibel verlegbar und eine kostengünstige Alternative zu Linoleum.

Hoch hinaus! Und schmerzhaft hinunter …

Selten befindet sich alles in bequemer Griffweite, sondern ist in Regalen oder Küchenoberschränken gelagert. Um Unerreichbares erreichbar zu machen, sollten für geringe Steighöhen Tritte verwendet werden. Aus Bequemlichkeit werden stattdessen oft Getränkekisten, Hocker oder Stühle benutzt. Diese ungeeigneten Aufstiegshilfen haben schon viele Unfälle verursacht.

Tritte sind mobile Aufstiege bis 1 m Höhe. Hierzu zählen auch Tritthocker mit festen, ausziehbaren oder ausklappbaren Stufen. Dabei ist zu beachten, dass

  • Tritte Stufen haben
  • nur solche verwendet werden sollten, die in jeder Gebrauchsstellung standfest sind und die ein unbeabsichtigtes Verschieben beim Betreten verhindern
  • die oberste Stehfläche sicheres Stehen gewährleisten muss.

Wer höher hinaus will, nimmt eine Stehleiter zu Hilfe. Sie ist durch ihre Bauart (Spreizsicherungen) gegen Umstürzen und Auseinandergleiten gesichert. Vor der Benutzung sollte man immer einen kritischen Blick auf die Leiter werfen und überprüfen, ob Scharniere, Spreizsicherungen sowie Gummi- oder Plastikfüße von Aluminiumleitern noch in Ordnung sind. Keinesfalls sollten Sie ein defektes oder unzureichend repariertes Arbeitsmittel verwenden.
Und noch ein Tipp: Alle Regale in der Küche und in separaten Räumen sollten standsicher und am besten zusätzlich gegen Umfallen gesichert sein.

Giftige Mittel sind so aufzubewahren, dass sie für Kinder nicht erreichbar sind.

Vorsicht, giftig oder echt ätzend

Auch in Küchen kann man je nach Ausstattung eine beachtenswerte Menge an Gefahrstoffen vorfinden, vorwiegend als Reinigungsmittel (wie Backofen-, Geschirrspül- und Oberflächenreiniger). Diese Mittel sind natürlich so aufzubewahren, dass sie für Kinder nicht erreichbar sind. Informieren Sie sich dennoch grundsätzlich, ob auch für die Mitarbeiter*innen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.

Checkliste: Grundregeln für unbekannte, giftige und ätzende Stoffe (Gefahrstoffe)

  • Etikett und beiliegende Hinweise jedes unbekannten Stoffs vor der Benutzung aufmerksam durchlesen.
  • Bei Behältern mit einem Warnhinweis immer davon ausgehen, dass es sich um einen Gefahrstoff handelt. Unbedingt den Anweisungen des Etiketts Beachtung schenken.
  • Aus der Art des Gebindes niemals auf den Inhalt schließen.
  • Auch nicht ausdrücklich als Gefahrstoff deklarierte Stoffe können bei falscher Anwendung oder in falschen Händen eine Gefahr darstellen.
  • Wenn Gefahrstoffe in andere Behälter gefüllt werden, sind diese entsprechend zu kennzeichnen (mit den vorgeschriebenen Gefahrstoffsymbolen).
  • Typische Lebensmittelverpackungen, wie Getränkeflaschen, Marmeladen- oder Wurstgläser sind absolut ungeeignet zum Umfüllen solcher Stoffe, gerade für Kinder, wegen der Verwechslungsgefahr.
  • Bei aggressiven Reinigungsmitteln ist es sinnvoll, nach weniger gefährlichen Alternativen zu suchen. Insbesondere im Bereich der Sanitär- und Fußbodenreinigungsmittel gibt es viele Produkte, die keine Gefahrstoffe sind und sich für viele Einsatzgebiete sehr gut eignen.
  • Nehmen Sie jeweils nur ein Produkt für jeden Anwendungsbereich. So können gleichermaßen Kosten und Aufwand verringert werden.

Immer unter Strom

Unfälle mit Strom sind nicht die häufigsten, sie zählen aber zu den gefährlichsten Unfällen. Nach einem elektrischen Schlag ergeben sich nicht selten schwere Verbrennungen und viele elektrische Schläge enden sogar tödlich.

Elektrische Geräte gehören zur standardmäßigen Ausstattung jeder Küche. Umso sorgloser geht man zuweilen mit Strom und der damit verbundenen Gefährdung um. Strom kann man weder sehen, hören, riechen noch schmecken. Und wenn man ihn fühlt, kann es zu spät sein.

Checkliste: Typische Fehler im Umgang mit Elektrogeräten, die im Alltag immer wieder vorkommen:

  • defekte Elektrogeräte weiter benutzen
  • elektrische Leitungen zwischen Tür und Türrahmen einklemmen (wenn z. B. eine Leitung von einem Raum in den anderen geführt wird)
  • Verlängerungsleitungen ungeschützt verlegen, z. B. im Bereich von Verkehrswegen. Die Leitungen bilden nicht nur gefährliche Stolperstellen, sondern durch Überfahren oder Hängenbleiben wird die Leitung gequetscht bzw. die Isolierung beschädigt
  • elektrische Geräte an der Anschlussleitung aufhängen
  • Geräte durch Ziehen an der Leitung ausstecken
  • Überlastung von Stromkreisen, indem man Mehrfachsteckdosen unsachgemäß verwendet, in Verbindung mit dem Anschluss elektrischer

Checkliste: Der richtige Umgang mit Strom

  • Überlassen Sie Elektro-Fachkräften die Installation neuer und die Reparaturen alter Geräte.
  • Achten Sie beim Kauf elektrischer Geräte auf Sicherheits- und Prüfzeichen. Die bekanntesten Zeichen sind das CE-, GS- und VDE-Zeichen.
  • Vor dem Reinigen eines elektrischen Gerätes den Netzstecker ziehen.
  • Einen FI-Schutzschalter installieren. In manchen Fällen sind die Sanitärbereiche auf diese Weise schon gesichert. Wenn Kinder in der Küche mithelfen, dann sollte diese technische Maßnahme auch dort – wenn nicht bereits vorhanden- nachgerüstet werden. FI-Schutzschalter sind unverzichtbar, wenn
    • Wasser und Strom miteinander in Kontakt kommen können, z. B. im Bad, in der Waschküche oder anderen Feuchträumen
    • bei Pumpen von Aquarien oder am Gartenteich,
    • bei Benutzer*innen, z. B. Kindern, die die Gefahren des Stroms nicht einschätzen können
    • Die Träger*innen der Einrichtung haben dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden.

Schnelle Erste Hilfe – wo ist nochmal der Verbandkasten?!

Schnell ist es passiert: Beim Schneiden von Gemüse mit dem Messer abgerutscht und schon schaut man entsetzt auf einen blutigen Finger. Gut, wenn jetzt gleich ein Pflaster zur Hand ist. Aber wo ist denn der Verbandkasten?

Grundsätzlich sollte Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Sicher aufbewahrt im Verbandkasten oder -schrank, geschützt gegen schädigende Einflüsse (Schmutz, Nässe, extreme Temperaturen), muss das Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Wichtig: Kennzeichnen Sie die Aufbewahrungsstelle mit dem Rettungszeichen „Erste Hilfe“.

Sinnvoll ist diese Kennzeichnung auch an Türen/Zugängen von Räumen, in denen Verbandmaterial aufbewahrt wird.

Bei manchen Verletzungen ist die umgehende sachgerechte Erste Hilfe erforderlich, um Unfallfolgen zu mildern. Wo aber sind die Ersthelfer*innen?! Sie müssen jederzeit sofort zur Verfügung stehen, um Verletzten bis zur ärztlichen Versorgung Erste Hilfe zu leisten. Sobald zwei Personen in der Einrichtung sind, muss auch ein*e Ersthelfer*in da sein. In der Regel ist das auch der Fall. Unbedingt sollte der urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeiter*innen berücksichtigt werden.

Fragen Sie den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zu Erste-Hilfe-Maßnahmen in der Einrichtung! Die Beratung und Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe gehört zu seinen/ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben.

Über das, was im Notfall zu tun ist, informiert auch das Plakat "Erste Hilfe". Es zeigt die wichtigsten Maßnahmen.

Und noch ein Tipp: Wegen einer kleinen Schramme oder wegen eines Mini-Schnitts muss man nicht unbedingt sofort zum Arzt oder zur Ärztin. Tragen Sie vorsorglich die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen in ein Verbandbuch ein. Sie dienen bei Bedarf als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei der Tätigkeit eingetreten ist. So wird auch ein folgenloser Arbeitsunfall dokumentiert.

Brandschutz

In Küchen kommt es, bei aller Vorsicht, doch leider immer wieder zu Bränden. Weil nie ausgeschlossen werden kann, dass beim Kochen und Backen etwas Feuer fängt, müssen Feuerlöscher bereit und gebrauchsfertig sein. Machen Sie sich grundsätzlich mit der Funktionsweise des jeweiligen Feuerlöschers vertraut und nicht erst, wenn es lodert!

Es gibt für jede Art von Brand den passenden Feuerlöscher. Ihre Fachkraft für Sicherheit und Gesundheit berät Sie, ob Pulver-, Schaum- und/oder Fettbrandlöscher anzuschaffen sind.

Und sicherlich wird sie Ihnen bestätigen, dass ein Feuerlöscher zum Löschen von Entstehungsbränden dient. Wenn es brennt, muss in jedem Fall der Personen- vor dem Sachschutz stehen. Konkret heißt das: den Gefahrenbereich über den gekennzeichneten Fluchtweg zu verlassen, der natürlich immer freizuhalten ist.

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Informationen – Anleitung zur Ersten Hilfe

    DGUV Informationen

    Anleitung zur Ersten Hilfe

    DGUV Information 204-006

  • Detailseite: DGUV Informationen – Erste Hilfe im Betrieb

    DGUV Informationen

    Erste Hilfe im Betrieb

    DGUV Information 204-022

  • Detailseite: UKH Broschüre – Schutz und Leistungen

    UKH Broschüre

    Schutz und Leistungen

    für Kita- und Schulkinder

  • Detailseite: DGUV Informationen – Auswahl und Benutzung von Steigleitern

    DGUV Informationen

    Auswahl und Benutzung von Steigleitern

    DGUV Information 208-032

  • Detailseite: DGUV Informationen – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Informationen für Beschäftigte

    DGUV Informationen

    Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Informationen für Beschäftigte

    DGUV Information 213-079

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Regel 102-602

  • Detailseite: DGUV Informationen – Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Informationen

    Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Information 202-089

  • Detailseite: DGUV Informationen – Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Informationen

    Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Information 202-093

  • Detailseite: UKH Broschüre – Kindertagesstätten sicher gestalten

    UKH Broschüre

    Kindertagesstätten sicher gestalten

    UKH Schriftenreihe Band 8

  • Detailseite: DGUV Informationen – Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Informationen

    Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Information 202-005

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschrift 82

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