Normanforderung für Seitenbereiche von Hangrutschen
Die Kinder nutzen die Seitenbereiche von Hangrutschen in der Regel als Aufgang oder Aufstieg. Das führt zu einer erheblichen Belastung des Geländes. Planerinnen und Planer sehen darum häufig Rampen, Terrassierungen aus Stein oder Holz etc. vor, um Erdabtrag zu vermeiden und Hänge ggf. zu stabilisieren.
Im Bereich der von uns versicherten Einrichtungen (Schulen, Kindertageseinrichtungen) haben sich diese Einbauten bewährt. Eine erhöhte Unfallgefahr durch diese Stützungen ist nicht festzustellen.
Mit der Novelle der Norm „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 1176-1:2008“ wurde jedoch eine neue Anforderung für Geräte mit erzwungener Bewegung (z. B. Rutschen) aufgenommen: