Kinderbusse sind Arbeitsmittel
Kinderbusse gelten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht als Arbeitsmittel. Die Trägerorganisation hat daher für die sichere Bereitstellung und Verwendung der Kinderbusse sowie für den Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Belastungen zu sorgen.
In der Praxis bedeutet dies:
- ein geeignetes Kindertransportmittel auszuwählen,
- eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen,
- das Transportmittel sicher bereitzustellen und bestimmungsgemäß zu verwenden,
- die Beschäftigten entsprechend zu unterweisen sowie
- regelmäßige Prüfungen, Wartung und Instandhaltung durchzuführen.
Kinderbusse sind damit nicht lediglich Transporthilfen, sondern Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.