Letzte Änderung: 13. April 2024

Besonderheiten, die beim Gesundheitsschutz für den U3-Bereich zu beachten sind

Krippenkinder betreuen – aber sicher!

Die zunehmende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U 3) hat zur verstärkten Schaffung von Krippenplätzen geführt. Sie werden sowohl in selbstständigen Einrichtungen als auch in separaten Gruppen sowie in altersgemischten Gruppen einer Kita angeboten. Für alle gilt: Die altersspezifischen Besonderheiten der Krippenkinder in Sachen Sicherheit und Gesundheit müssen unbedingt berücksichtigt werden.

U3-Kinder beschäftigen sich zwar auch schon allein, allerdings muss die Aufsicht immer gewährleistet sein.  Bild: © very_ulissa, Adobe Stock

Kinder sind auf Entdeckungsreise, sobald sie sich fortbewegen können: zuerst rollend und krabbelnd, auf vier „Füßen“ und bald auch auf zwei Beinen. Manche können klettern, bevor sie laufen können – ihre Umgebung ein einziges Abenteuerland. Nicht selten kommt die helfende Hand, die den Sturz mildern will, zu spät. Die Kleinen sind einfach zu schnell unterwegs. Und sie wissen sich der fürsorglichen Aufsicht der Erwachsenen auch immer wieder zu entziehen.

Und nicht nur Eltern und Großeltern können ein Lied davon singen: Wieder zu spät gekommen, wieder ein Absturz vom Sofa oder die Finger in der Schublade geklemmt – wieder ein blauer Fleck auf zarter Kinderhaut. Meist gehen die Erkundungen glimpflich aus, ein Pflaster oder Draufpusten hilft und das Kind vergisst den Schmerz schneller als Mama oder Opa. Trotzdem statten wohl alle Eltern ihr Zuhause kindersicher aus, damit die Abenteuer möglichst schmerzfrei bleiben.

Genauso geht es den Betreuer*innen und Erzieher*innen in der Krippe. Sie müssen ein besonderes Augenmerk auf ihre kleinen Schützlinge haben, denn diese brauchen ganz besondere Rahmenbedingungen.

Wenn die Einrichtung sich gut auf die Allerkleinsten vorbereitet, können sich die Betreuenden ganz der pädagogischen Arbeit widmen.

Die ganz Kleinen brauchen ihre eigenen Schutzmaßnahmen

U3-Kinder brauchen eine besondere Beaufsichtigung.  Bild: © natalialeb, Adobe Stock

Neben der altersgemäßen Gestaltung der Räumlichkeiten ist auch das besondere Sicherheitsniveau für unter Dreijährige zu beachten. Krippenkinder haben

  • eine deutlich geringere Eigensicherungsfähigkeit (Gefahrenerkennung und -bewältigung)
  • andere Körperabmessungen im Hinblick auf Schutzmaße, Ergonomie etc.

Die Altersgruppe U 3 kann diverse Gefahren weder erkennen noch bewältigen. Darum müssen Aufsicht und technische Schutzmaßnahmen diese Mankos kompensieren. In dieser Altersgruppe stellen besonders Stürze und Abstürze ein erhebliches Verletzungsrisiko dar und die Schutzmaßnahmen müssen darauf ausgerichtet sein. Die kleineren Körperabmessungen der U 3-Kinder sind insbesondere bei Spielplatzgeräten und Brüstungs- sowie Treppenöffnungen zu berücksichtigen.

  • Die gängigen Öffnungsmaße von 12 bzw. 11 cm zwischen Füllstäben und Treppenstufen etc. gewähren für diese Altersgruppe keinen ausreichenden Schutz gegen Hindurchrutschen bzw. Hängenbleiben. Es sind reduzierte Öffnungsgrößen von maximal 8,9 cm erforderlich. 
  • Besondere Vorsicht ist auch bei Spielplatzgeräten geboten. Diese werden in Deutschland häufig für Kinder ab 3 Jahren gefertigt und weisen daher für U 3-Kinder kein ausreichendes Schutzniveau auf. Die ganz Kleinen dürfen diese Geräte also nicht benutzen. Das kann durch eine entsprechende Aufsichtsführung oder durch technische Maßnahmen wie einen sogenannten Eingangsfilter erreicht werden. Dieser kann beispielsweise aus einer Leiter, bei der die unteren Sprossen fehlen, bestehen. Für U 3-Kinder sind jedoch auch spezielle Spielplatzgeräte erhältlich, die auf die motorischen und sicherheitstechnischen Belange der ganz Kleinen abgestimmt sind.
  • Insbesondere bei der Aufnahme von Krippenkindern in eine bestehende Einrichtung (Kindergarten) stellt sich häufig die Frage, was denn alles nach- bzw. umgerüstet werden muss …

Checkliste: Sicherheit für U 3-Kinder

  • Öffnungen in Brüstungen, Treppen etc. dürfen nicht größer als 8,9cm sein.
  • Treppen, die Kleinkinder noch nicht sicher begehen können, sind zu sichern (z. B. mit Treppenschutzgitter).
  • An Wickelplätzen müssen seitliche Aufkantungen (zur Absturzsicherung), eine Aufstiegshilfe sowie in unmittelbarer Nähe eine Handwaschmöglichkeit vorhanden sein.
  • Stühle und Betten entsprechen den einschlägigen Normen
  • Für Finger zugängliche Öffnungen müssen kleiner als 4 mm sein.
  • Die Gefahr, Kleinteile zu verschlucken, ist zu beachten und zu verhindern (Spielzeug, Nadeln, Reißnägel etc.).
  • Türen benötigen im Bereich der Nebenschließkante beidseitig einen Fingerklemmschutz.
  • Heizkörper (ohne Abschirmung) dürfen eine maximale Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius aufweisen.
  • Zugängliche Herde sind mit einem Schutzgitter sowie einer Freischaltmöglichkeit ausgestattet.
  • Sanitärobjekte, wie Waschbecken und Toilettenschüsseln, sind auf die Körpergröße von Krippenkindern abzustimmen.
  • Gewässer (wie Teiche etc.). müssen durch eine mindestens 1 m hohe Umwehrung abgeschirmt werden.
Bild: © Sergey Novikov, Adobe Stock
Ein kleines Kind sitzt.

Außerdem ist bei der Außengeländegestaltung auf die Schaffung spezieller "U3-Bereiche" zu achten (Auswahl der Spielplatzgeräte, Gestaltung des Außengeländes). Haushaltsmaschinen, wie Waschmaschinen oder Trockner, müssen für Kinder unzugänglich aufgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: DGUV Information 202-093 „Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen!“

Häufige Fragen

Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn das Gastkind offiziell aufgenommen und in das Betreuungsangebot integriert wird.

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Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Regel 102-602

  • Detailseite: DGUV Informationen – Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Informationen

    Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Information 202-093

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