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DGUV Informationen

05/2020

Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

DGUV Information 207-006

Artikelnummeri 207-006
Seiten24
Barrierefrei ja

Die DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ enthält ergänzende Anforderungen zur Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen. Im Sinne dieser Information sind auch Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern als Bodenbeläge definiert. Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z. B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten. Die Ausgabe mit Stand April 2020 wurde vom Sachgebiet Bäder redaktionell überarbeitet und hinsichtlich des neuesten Stand der Technik aktualisiert.

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