
DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze
03/2018
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
DGUV Regel 115-002
Artikelnummer | R 115-002 |
Seiten | 56 |
Dateiformat | |
Barrierefrei | nein |
Dateigröße | 2 MB |
Diese DGUV Regel konkretisiert und erläutert die Vorschriften 17 und 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" und ersetzt somit die bisher in der Unfallverhütungsvorschrift enthaltenen Durchführungsanweisungen.
In dieser Regel werden konkrete Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung so beschrieben, dass ein Betrieb im Sinne eines modernen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewährleistet ist. Sie bietet somit eine Hilfestellung, die Vielfalt der kreativ gestalteten künstlerisch-szenischen Darstellungen rechtskonform zu realisieren.
Diese DGUV Regel richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft, selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Künstlerinnen und Künstler.