Letzte Änderung: 20. April 2024

Betriebliches Notfallmanagement

Bevor es brennt: Brandschutzmaßnahmen im Betrieb

Der Brandschutz ist ein zentraler Aspekt der Arbeitssicherheit, der jede berufliche Tätigkeit betrifft. Um auf Ereignisse wie Brände oder Unfälle angemessen reagieren zu können, müssen Arbeitgebende geeignete Notfallmaßnahmen für den Betrieb planen, treffen und überwachen. Hierzu gehört insbesondere auch der Brandschutz, denn Feuer kann in jeder Arbeitsstätte ausbrechen.

Brände zu verhüten und zu bekämpfen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Arbeitgebende und Führungskräfte müssen

  • technische und organisatorische Maßnahmen treffen, damit Brände gar nicht erst entstehen
  • Einrichtungen zur Brandbekämpfung schaffen und unterhalten
  • die Maßnahmen zur Brandbekämpfung üben lassen
  • die Versicherten darauf hinweisen, welche Brandgefahr von ihren Tätigkeiten ausgeht und sie dahingehend unterweisen, dass sie Brandursachen zu vermeiden wissen.
Bei der Planung und Durchführung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen sollen die Mitarbeitervertretung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten miteinbezogen werden.

Insbesondere durch das Baurecht sind bereits viele Arbeitgebende verpflichtet, eine*n Brandschutzbeauftragte*n zu bestellen. Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen Brandschutzverantwortliche in Betrieben oder Organisationen (z. B. Arbeitgeber*in bzw. Unternehmer*in, Betriebs- oder Behördenleiter*in) in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.

Die Hauptursachen für Brände in Betrieben sind:

  • unsachgemäßer Umgang mit Einrichtungen und Stoffen
  • fehlende Unterweisung der Beschäftigten
  • mangelndes Gefahrenbewusstsein beim häufigen Umgang mit Gefahrstoffen

Damit Brände gar nicht erst entstehen

Ein Brand entsteht durch einen brennbaren Stoff, eine Zündquelle und Sauerstoff.

Fehlt eine Komponente, erlischt der Brand bzw. kann ein Brand gar nicht erst entstehen. Die beste Art Brände zu verhindern ist es, schwer entflammbare oder nicht brennbare Materialien oder Gegenständen zu verwenden. Völlig auf nicht brennbarer Gegenstände zu verzichten, ist nur schwer machbar. Deshalb sollten mögliche Zündquellen eliminiert werden, z. B. indem offenes Feuer beispielsweise durch Rauchen und andere Zündquellen in feuergefährdeten Bereichen verboten wird. Ist ein Brand bereits entstanden, ist die wirksamste Möglichkeit, dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen, z. B. durch Abdecken des Feuers mit Löschmittel.


Damit das richtige Löschmittel gezielt eingesetzt werden kann, sind in der DIN EN 2 die brennbaren Stoffe in Brandklassen eingeteilt:

  • Brandklasse A: feste, glutbildende Stoffe
  • Brandklasse B: flüssige oder flüssig werdende Stoffe
  • Brandklasse C: gasförmige Stoffe, auch unter Druck
  • Brandklasse D: brennbare Metalle
  • Brandklasse F: Fettbrände

Für die meisten Stoffe in der Arbeitsumgebung reicht ein ABC-Löscher (ein Löscher, der Brände der Brandklassen A, B und C löschen kann). Für besondere Einsatzgebiete (z. B. EDV-Anlagen) gibt es auch Speziallöscher mit gasförmigem Löschmittel. Eine Übersicht über die verschiedenen Arten von Feuerlöschern finden Sie in der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ am Ende des Artikels.

Die erforderliche Anzahl von Rettungswegen, Fluchtwegen und Notausgängen richtet sich nach der Art des Betriebes und Geländes sowie nach der Brand- und Explosionsgefährdung.

Rettungswege in Hochhäusern müssen durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein.  Bild: © jaboo_foto, Adobe Stock

Wichtige betriebliche Einrichtungen

Rettungswege, Fluchtwege und Notausgänge

Wenn es brennt müssen Arbeitsplätze, Räume und Gebäude schnell und sicher verlassen werden. Hierzu sind ausreichend Fluchtwege, Rettungswege und Ausgänge notwendig. Rettungswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder zu gesicherten Bereichen, z. B. Sicherheitstreppenhäusern, führen.

Die erforderliche Anzahl und die Lage richtet sich nach der Bauart und Nutzung des Gebäudes sowie nach der Brand- und Explosionsgefährdung. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen gekennzeichnet sein.

Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen

Auch wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt, müssen die Flucht- und Rettungswege benutzbar bleiben. Unter Umständen muss dies durch eine Sicherheits- oder Notbeleuchtung gewährleistet werden. Die Sicherheits- oder Notbeleuchtung gewährleistet während der Rettungsmaßnahmen in den Flucht- und Rettungswegen eine vorgegebene Mindestbeleuchtungsstärke. Diese wird kurzfristig nach dem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirksam.

Eine Brandschutzordnung muss sein

Betriebe müssen eine Brandschutzordnung erstellen. Wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, muss zusätzlich ein Flucht- und Rettungsplan aufgestellt werden. Dieser Plan muss so ausgelegt werden, dass er für alle zugänglich ist. Die in den Flucht- und Rettungsplänen sowie der Brandschutzordnung vorgegebenen Verhaltensweisen und Abläufe müssen in angemessenen Zeitabständen mit den Beschäftigten geübt werden.

Bei einem Brand stellen weniger die Flammen selbst als vielmehr die giftigen Rauchgase eine Gefahr für Personen dar. Bis zu 80 % der Opfer von Bränden ersticken, bevor die Flammen sie erreichen. Es ist daher wichtig, die Arbeitsstätten und Gebäude in ausreichende Brandabschnitte aufzuteilen und die Brandabschnitte mit geeigneten Brandabschnittstüren voneinander zu trennen.

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