Durch die Aufnahme der DGUV Regel 110-010 "Verwendung von Flüssiggas" in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV ist die bisher geltende Unfallverhütungsvorschrift "Flüssiggas" nicht mehr erforderlich und wird daher zurückgezogen.
Die Genehmigung dafür wurde am 30. September 2025 durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales erteilt.