Vorschrift zurückgezogen

Außerkraftsetzung Unfallverhütungsvorschrift 79/80 „Flüssiggas“

Die Unfallverhütungsvorschrift 79/80 „Flüssiggas“ wird durch DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ ersetzt.

DGUV Regel 110-010

Durch die Aufnahme der DGUV Regel 110-010 "Verwendung von Flüssiggas" in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV ist die bisher geltende Unfallverhütungsvorschrift "Flüssiggas" nicht mehr erforderlich und wird daher zurückgezogen. 

Die Genehmigung dafür wurde am 30. September 2025 durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales erteilt.

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