Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der bei den Unfallversicherungsträgern geltenden Unfallverhütungsvorschriften ist aufgefallen, dass bei mehreren Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand noch die veraltete und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Unfallverhütungsvorschriften „Flurförderzeuge" und „Kraftbetriebene Flurförderzeuge“ (GUV-Nummern 5.3. und 5.3.1 – später DGUV Vorschrift 67) in Kraft sind.
Das gilt auch für die Unfallkasse Hessen. Da diese Vorschrift veraltet ist, wird sie außer Kraft gesetzt.