Vorschrift aufgehoben

Außerkraftsetzung der DGUV Vorschrift 16

Die UVV „Elektromagnetische Felder“ (DGUV Vorschrift 16) verliert ihre Gültigkeit.

Die DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder“ wurde 2003 – damals noch als GUV-V B 11 – durch die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen (UKH) beschlossen. Diese wurde inzwischen jedoch durch staatliche Regelungen ersetzt:

  • 2016 Arbeitsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder – EMFV
  • 2023 Technischen Regeln zur EMFV:
    • TREMF NF, Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
    • TREMF HF, Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
    • TREMF MR, Magnetresonanzverfahren

Damit wurde die DGUV Vorschrift 16 überflüssig. Um Doppelregelungen zu vermeiden, setzt die Unfallkasse Hessen die DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder“ außer Kraft.

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