Die DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder“ wurde 2003 – damals noch als GUV-V B 11 – durch die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen (UKH) beschlossen. Diese wurde inzwischen jedoch durch staatliche Regelungen ersetzt:
- 2016 Arbeitsschutzverordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder – EMFV
- 2023 Technischen Regeln zur EMFV:
- TREMF NF, Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
- TREMF HF, Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
- TREMF MR, Magnetresonanzverfahren
Damit wurde die DGUV Vorschrift 16 überflüssig. Um Doppelregelungen zu vermeiden, setzt die Unfallkasse Hessen die DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder“ außer Kraft.