Öffentliche Bekanntmachung der UKH

Unfallverhütungsvorschrift 38 „Bauarbeiten“

Die UVV 38 Bauarbeiten tritt zum 1.12.2021 in Kraft.

Titelseite der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten

Bild: © UKH

Es wird darauf hingewiesen, dass neben den Festlegungen in dieser Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten ist. Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Versicherte.

Daneben gilt dies aber auch für andere Personengruppen z. B. für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmer ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV).

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