Gut zu wissen

Versicherungsschutz auf dem Laternenumzug

Laternen- oder Martinsumzüge sind jedes Jahr ein echtes Highlight für Kinder – und oft auch für Eltern, Kitas und Gemeinden. Damit alle sicher unterwegs sind, ist es wichtig zu wissen, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht und wer die Verantwortung trägt.

Ein glückliches Kind in Winterkleidung hält auf einem Laternenumzug eine sternförmige beleuchtete Papierlaterne.

Bild: © syhin_stas - stock.adobe.com

Bei einem Laternenumzug ziehen oft viele an einem Strang: Eltern, Vereine, Kitas, Kommunen und manchmal sogar die Feuerwehr. Wer den Umzug organisiert, sorgt nicht nur für leuchtende Augen, sondern trägt auch die Verantwortung für die Sicherheit aller Teilnehmenden. Ein Blick auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz lohnt sich.

Wer ist beim Laternenumzug gesetzlich unfallversichert?

Kinder sind automatisch gesetzlich unfallversichert, wenn zum Beispiel die Kita den Umzug offiziell organisiert oder daran beteiligt ist. Dieser Schutz gilt nicht nur während des Umzugs selbst, sondern auch auf den direkten Wegen dorthin und zurück nach Hause.

Auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die offiziell von der Kita beauftragt wurden, sind während der Veranstaltung über die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.

Nicht versichert sind dagegen Personen, die nur privat mitlaufen oder zuschauen. Wird der Umzug also von einer privaten Elterninitiative oder einer Gruppe ohne Beteiligung der Kita durchgeführt, besteht kein Versicherungsschutz über die Unfallkasse Hessen.

Sicherheit organisieren: Worauf Veranstaltende achten sollten

Neben der Frage nach der Unfallversicherung trägt auch die oder der Veranstaltende eine Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmenden. Eine gute Vorbereitung ist hier das A und O. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Gefährdungsbeurteilung
    Mögliche Risiken wie etwa Dunkelheit, Straßenverkehr, glatte Wege oder offene Flammen sollten frühzeitig erkannt werden. Anschließend sind geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, um diese Gefahren zu minimieren. Das kann beispielsweise die Wahl einer sicheren Route, der Einsatz von Warnwesten und Reflektoren, die Nutzung von LED-Laternen statt Kerzen oder die Begleitung durch ausreichend Erwachsene sein.
  • Unterweisung aller Beteiligten
    Sowohl das Kita-Personal als auch die freiwilligen Helferinnen und Helfer müssen wissen, welche Sicherheitsregeln gelten.
  • Dokumentation
    Alle Unterweisungen, die Gefährdungsbeurteilung und die beschlossenen Maßnahmen sind zu dokumentieren.

Wer haftet im Schadensfall, insbesondere beim Martinsfeuer?

  • Personenschäden von Kindern, Erzieherinnen, Erziehern oder beauftragten Helferinnen und Helfern sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Andere Personen werden über ihre eigene Krankenversicherung versorgt.
  • Für Vorkommnisse mit dem Pferd haftet grundsätzlich die Pferdehalterin bzw. der Pferdehalter oder die Person, die das Pferd reitet. In der Regel besteht hierfür eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wir empfehlen, das vorab zu überprüfen.
  • Sachschäden, bei denen Dritte involviert sind, deckt in der Regel die Haftpflichtversicherung der Einrichtung ab.

Tipps für Eltern 

  • Reflektoren an Jacken, Schirmen oder Laternen sorgen dafür, dass Kinder im Dunkeln gut sichtbar sind.
  • Helle Kleidung erhöht zusätzlich die Sicherheit.
  • Auch erwachsene Begleitpersonen sollten auf eine gute Sichtbarkeit achten, zum Beispiel durch Warnwesten oder reflektierende Accessoires.

Wenn beim Sankt-Martins-Umzug ein Pferd dabei ist, gibt es einige wichtige Sicherheitshinweise für alle Teilnehmenden:

  • Das Martins-Pferd wird in der Regel von Erwachsenen gesichert. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten und die von ihnen festgelegte Sicherheitszone rund um das Tier sollte stets respektiert werden. Streicheln ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.
  • Halten Sie immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Pferd ein.
  • Pferde sind Fluchttiere und können durch laute Geräusche, plötzliche Bewegungen, grelles Licht oder dichte Menschenmengen leicht erschrecken. Ein scheuendes Pferd kann Zuschauende verletzen.
  • Vermeiden Sie es, das Pferd anzuschreien, sich ihm plötzlich zu nähern oder hektische Bewegungen zu machen. Insbesondere Kinder sollten darauf hingewiesen werden.
  • Laternen (vor allem mit Kerzen) und Fackeln sollten vom Pferd ferngehalten werden, da Feuer und Funkenflug das Tier ängstigen können.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen während eines offiziell organisierten Laternenumzugs zu einem Unfall, ist Ihr Kind gesetzlich unfallversichert. Die Unfallkasse Hessen übernimmt die Kosten für medizinische Behandlung und – falls notwendig – auch für Rehabilitationsmaßnahmen.
 

Zum Seitenanfang navigieren