Letzte Änderung: 18. Juli 2026

Insekten in der Kita:

Was im Alltag schützt – und was im Notfall zählt

Mit den warmen Monaten steigt auch in Kindertageseinrichtungen die Begegnung mit Mücken, Wespen und anderen Insekten.

Für Kinder bedeutet das oft nicht nur Furcht, Ängstlichkeit oder kurze Unruhe, sondern auch ein höheres Risiko für Stiche, Hautreizungen oder – in seltenen Fällen – allergische Reaktionen. Deshalb sollten Kitas das Thema frühzeitig in ihre Organisation, ihre Regeln für den Außenspielbereich und ihre Elterninformationen einbeziehen.

Bild: © Alex_Kalin - stock.adobe.com

Das Wichtigste im Überblick

  • Insektenstiche sind für Kinder oft besonders unangenehm und können stark jucken
  • Wespen sind nützlich und stechen nur bei Bedrohung – sie stehen unter Naturschutz
  • Bei allergischen Reaktionen (Atemnot, Schwindel) sofort Notruf 112 wählen und Erste-Hilfe leisten, wie z. B. Gabe von ärztlich verordneten Notfallmedikamenten
  • Passende Kleidung, Fliegengitter wo baulich möglich und bewusstes Verhalten reduzieren das Stichrisiko deutlich
  • Eltern sollten frühzeitig über Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die richtige Kleidung informiert werden

Warum das Thema in Kitas wichtig ist

Kleine Kinder reagieren häufig stärker auf Insektenstiche als Erwachsene. Ihre Haut ist empfindlicher, das Immunsystem noch im Aufbau und sie merken Stiche oft nicht oder kratzen unbewusst daran. Das kann zu Infektionen führen. Zudem reagieren Kinder beim Auffinden von Insektennestern oder fliegenden Wespen unterschiedlich, weshalb aufmerksame und vorausschauende Aufsicht im Außenbereich unverzichtbar ist.

Vorbeugen im Kita-Alltag

Der wirksamste Schutz beginnt nicht erst beim Stich, sondern vorher. Im Alltag helfen vor allem organisatorische und bauliche Maßnahmen, etwa:

  • Außenbereiche regelmäßig auf auffällige Insektenaktivität prüfen.
  • Speisen und Getränke im Freien vermeiden bzw. möglichst abgedeckt bereitstellen.
  • Müllbehälter geschlossen halten und zügig leeren.
  • Wasseransammlungen, offene Behälter und andere mögliche Brutplätze vermeiden.
  • Fliegengitter oder vergleichbare Schutzvorkehrungen an Fenstern nutzen.
  • Eltern rechtzeitig darauf hinweisen, dass helle, geschlossene und möglichst körperbedeckende Kleidung das Risiko mindern kann.

Auch die pädagogische Begleitung spielt eine Rolle. Kinder können alters- und entwicklungsgerecht lernen, dass Insekten nicht geschlagen oder eingeengt werden sollten und auffällige Nester oder Schwärme sofort dem pädagogischen Personal gemeldet werden sollten.

Kitas, die gelegentlich oder regelmäßig naturnahe Aufenthaltsbereiche aufsuchen, wie zum Beispiel Freiflächen oder Schrebergärten, müssen sich auch hier auf bisher eher wenig bekannte Gefährdungen durch Tiere einstellen:

  • Asiatischen Tigermücken: Tagsüber aktiv, aggressiver als heimische Mücken und können Krankheiten übertragen
  • Kriebelmücken: Treten vor allem an fließenden Gewässern auf und verursachen schmerzhafte Bisse mit Blutergüssen
  • Wespen und Hornissen: Nutzen andere Insekten als Nahrung, bestäuben Pflanzen und stehen unter Naturschutz – Nester dürfen nur von Fachleuten umgesetzt werden

Bild: © Halfpoint - stock.adobe.com

Wenn Insektennester auftauchen

Wird auf dem Gelände ein Insektennest entdeckt, gilt zuerst: Ruhe bewahren und den Bereich sichern. Eine eigenmächtige Beseitigung durch Beschäftigte der Kita oder andere Laien ist nicht der richtige Weg. Ob ein Nest überhaupt entfernt, gesichert oder belassen werden kann, hängt von der Art des Insekts, der Lage des Nestes und der konkreten Gefährdungssituation ab.

Für Kitas ist besonders wichtig:

  • Den betroffenen Bereich sofort absperren oder meiden.
  • Kinder nicht in die Nähe des Nestes lassen.
  • Keine Störungen durch Erschütterung, Wasser, Rauch oder andere Eigenmaßnahmen verursachen.
  • Den Träger sowie die zuständigen Stellen einbinden.
  • Bei Bedarf fachkundige Beratung und die naturschutz- bzw. ordnungsrechtlich zuständige Behörde einschalten.

Gerade bei Wespen, Hornissen und anderen geschützten Arten ist eine vorherige fachliche und rechtliche Klärung erforderlich. Die Beurteilung sollte sich immer daran orientieren, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr für die Nutzung der Kita besteht. Ein Nest allein ist noch kein Grund für sofortige Entfernung.

Eine Entfernung ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt:

Voraussetzung

Beispiel

Konkrete Gefahr für Menschen

Nest direkt neben Tür, Fenster, Spielplatz

Allergiker oder Kleinkinder betroffen

Bekannte Insektengift-Allergie in der Einrichtung

Unzumutbare Belästigung

Nest regelmäßig im Rollladenkasten

Für die Umsiedlung oder Bekämpfung muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung (Untere Naturschutzbehörde) gestellt werden.

Wer darf tätig werden?

Maßnahmen an Nestern sollten nur von Personen durchgeführt werden, die dafür fachlich geeignet und rechtlich befugt sind. In der Praxis kommen dafür je nach Art und Situation spezialisierte Fachbetriebe, sachkundige Beratungsstellen, Imker oder andere beauftragte Fachpersonen in Betracht. Bei geschützten Arten ist zusätzlich zu prüfen, ob eine behördliche Abstimmung erforderlich ist.

Für Kindertageseinrichtungen bedeutet das: Nicht selbst handeln, sondern strukturiert melden, absichern und abstimmen. So werden Risiken für Kinder, Beschäftigte und auch für die Tiere selbst vermieden.

Verhalten bei Stichen

Trotz guter Vorsorge lassen sich Stiche nicht immer verhindern. Dann kommt es auf ein ruhiges und klares Vorgehen an. Die betroffene Stelle sollte beobachtet, gekühlt und sauber gehalten werden. Kratzen sollte vermieden werden, weil dadurch Hautverletzungen und Entzündungen entstehen können.

Ärztliche Hilfe ist sofort erforderlich, wenn:

  • Atemnot auftritt,
  • starke Schwellungen entstehen,
  • Kreislaufbeschwerden auftreten,
  • der Stich im Mund- oder Rachenraum liegt,
  • oder eine Insektengiftallergie vorliegt.

Für Kinder mit bekannter Allergie liegt in der Einrichtung ein schriftlicher Anaphylaxie-Notfallplan des behandelnden Arztes/ der behandelnden Ärztin in Abstimmung mit den Eltern vor.  Die betreuenden pädagogischen Fachkräfte kennen den Plan und wissen, wie sie im Notfall handeln. Bei Ausflügen wird z. B. das Notfallset mitgeführt. Ist nach dem Insektenstich eines Kita-Kindes ein Arztbesuch erforderlich, erfolgt eine Unfallmeldung der Einrichtung an die Unfallkasse Hessen. Ist kein Arztbesuch erforderlich, reicht es aus, den Insektenstich z. B. mittels Meldeblock zu dokumentieren. (DGUV Information 204-008 und DGUV Information 202-092)

Organisatorische Empfehlungen für Träger und Leitung

Ein guter Umgang mit zu erwartenden Insektenproblemen ist Teil einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung. Sinnvoll sind:

  • eine klare Zuständigkeit für Meldung und Bewertung,
  • ein fester Ablauf bei Nestfunden,
  • abgestimmte Elterninformationen,
  • eine Prüfung des Außengeländes vor Saisonbeginn,
  • und gegebenenfalls eine Dokumentation wiederkehrender Vorkommnisse.

So wird aus einem einzelnen Vorfall keine dauerhafte Unsicherheit im Betrieb.

Fazit: Gemeinsamer Schutz für Kinder und Personal

Insekten gehören zum Sommer in der Kita dazu – mit gezielten Präventionsmaßnahmen kann das Stichrisiko für Kinder und Personal deutlich reduziert werden kann. Wichtig sind:

  • Altersgerechte Aufklärung der Kinder
  • Eltern einbeziehen (Kleidung, Notfallmedikamente)
  • Aufsichtspflicht im Außenbereich ernst nehmen
  • Richtiges Verhalten bei Insektenbegegnung vermitteln
  • Notfallplan für allergische Kinder bereithalten
  • Insektennester nur von Fachleuten entfernen lassen – niemals selbst!

Als Unfallkasse Hessen unterstützen wir Kindertageseinrichtungen gerne mit weiteren Präventionsmaterialien und Gefährdungsbeurteilungen für Außenanlagen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Weitere Medien

Zum Seitenanfang navigieren