Letzte Änderung: 19. April 2024

In Kitas sorgen Eingriffsicherungen für Nebenschließkanten von Türen für Sicherheit

Der richtige Klemmschutz, um die Finger der Kleinsten zu schützen

Nichts ist vor (kleinen) Kindern sicher: Sie erkunden ihr Umfeld neugierig und spielerisch, ohne sich der Gefahren bewusst zu sein. Die kleinen Entdecker*innen sind schnell, auch beim Krabbeln, und entkommen der Aufsicht immer wieder sehr geschickt. Umso wichtiger ist es, die Spiel- und Aufenthaltsflächen in Kindertagesstätten so sicher zu gestalten, dass möglichst kein Unfall passiert. Das fängt schon bei der Planung an: Gute Planung verhindert späteres Leid durch Unfälle aller Art. Erhöhte Spielflächen laden dazu ein, erklommen und entdeckt zu werden. Und gerade Sturzunfälle – aus einer gewissen Höhe – gehören dazu, wenn man gerade Laufen lernt oder die sturzfördernden Elemente im „Abenteuerland Kita“ noch nicht bewusst wahrnimmt. Die Planer*innen sind gefragt, bevor es an den Bau von erhöhten Spielflächen geht.

Ursprünglich waren Eingriffssicherungen an der Nebenschließkante von Türen nur in der Kinderkrippe vorgeschrieben. Mit der Aktualisierung des Regelwerks für Kindertageseinrichtungen und seit der Veröffentlichung der Branchenregel "Kindertageseinrichtungen" sind alle Kitas betroffen. Für Betreiber und Planer*innen von Kitas gilt es, darauf zu achten, dass einerseits die Nebenschließkanten der Türen gesichert werden und andererseits auch die Funktionalität erhalten bleibt.

Bei zehn Kilo Schließkraft wirken ca. 300 Kilo auf den Finger des Kindes.
Die Grafik zeigt die Abbildung einer Tür in einer Zarge. Die Stellen, an denen sich die Haupt- und Nebenschließkanten befinden, sind markiert. An diesen Stellen droht Scher- oder Quetschgefahr.

Offene Nebenschließkanten bergen Quetschgefahren und sollten beseitigt werden.  Bild: © Herbert Hartmann, UKH

Wo sind Scherstellen und was bewirken sie?

Wie auf dem nebenstehenden Bild erkennbar ist, stellt die Nebenschließkante einer Tür eine Quetsch- und Scherstelle dar. Wenn ein Kind einen Finger, bei geöffneter Tür, zwischen Zarge (hier Bandseite) und Türblatt steckt, dann wird der Finger des Kindes beim Schließen der Tür mit der ca. 30-fachen Kraft gequetscht. Bei zehn „Kilo“ Schließkraft wirken also ca. 300 „Kilo“ auf den Finger. Entsprechend schwere Verletzungen sind die Folge.

Nachrüsten

Das geht bei den meisten bereits vorhandenen Türen problemlos. An Türblatt und Türzarge werden flexible Verkleidungen angebracht, die die Nebenschließkante (Spalt zwischen Türblatt- und Zargenkante) bei jedem Öffnungswinkel der Tür dauerhaft abdecken. Das Schutzprinzip funktioniert entweder über ein durch Federkraft auf Spannung gehaltenes Rollo oder durch ein biegsames Kunststoff- oder Gummiprofil. Für die Bandseite sind Schutzprofile erhältlich, die sowohl für stumpf anschlagende als auch für gefälzte Türen geeignet sind.

Bei Neubau die Maßnahmen zum Schutz der Nebenschließ- und der Hauptschließkante gleich mitplanen!

Konstruktive Lösung bei Neubauten und/oder Sanierungen

Baut man neu, so sollte die Planung konstruktiven Lösungen den Vorzug zu geben. Das heißt konkret: die Maßnahme zum Schutz der Nebenschließkanten und der Hauptschließkante wird mitgeplant und gleich mit eingebaut. Durch eine spezielle Gestaltung des Zargenprofils verhindert man ein Durchgreifen und damit die Quetsch- und Schergefahr. Durch die integrierten nachgiebigen Bereiche wird die Verletzungsgefahr für Kinderfinger und Hände weitgehend reduziert.

Von Seiten der Hersteller hat man inzwischen auf die Notwendigkeit reagiert, dass der Klemmschutz auch bei Türen vorhanden ist, die die Anforderungen des Brandschutzes und/oder Rauchschutzes erfüllen müssen (T30-(RS) oder RS-Türen).

Sicherung der Hauptschließkante als Schutz vor Quetschgefahr

Auch diese Option kann zum Schutz von Kinderhänden beitragen. Sie besteht darin, entweder durch abnehmbare/veränderliche Türblattaufsätze das komplette Schließen der Tür zu verhindern oder aber entsprechende Türblätter einzusetzen. Der notwendige Spalt (>25 mm) zwischen dem Türblatt und der Türzarge an der Hauptschließkante verhindert so die Entstehung einer gefährlichen Quetsch- und Scherstelle. Ein Nachteil dieser Variante ist allerdings, dass die Tür dadurch nicht mehr dicht abschließt. Daher eignet sich diese Option nur zur Sicherung von Türen, bei denen keine Dichtigkeit erforderlich ist. Eine Lösung dieses Problems kann durch Türen mit einer elastischen Dichtung an der Hauptschließkante erreicht werden. Eine Besonderheit stellen die Türen von Sanitärkabinen dar, bei denen grundsätzlich eine Sicherung der Haupt- und Nebenschließkante erforderlich ist.

Oftmals können auch gut eingestellte Türdämpfer vor schwereren Verletzungen an der Hauptschließkante schützen. Stellt die Hauptschließkante nach der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung ein nicht akzeptables Verletzungsrisiko dar, sind dämpfergestützte Schließmechaniken, besonders bei schweren Türen, eine geeignete Möglichkeit der Nachbesserung.

Hinweis: Der Dämpfer sollte so eingestellt sein, dass die Tür gerade noch von alleine zugeht. Er sollte jährlich nachjustiert bzw. die Schließgeschwindigkeit überprüft werden.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Ein kleines Mädchen nimmt ein Messer von einer Holzplatte auf einer Arbeitsfläche in einer Küche
Kleiner kleiner Junge, der Spaß hat und sein Laufrahrrad fährt.
Das Bild zeigt eine Herzdruckmassage an einem Kinder-Dammy.

Weitere Medien

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Kindertageseinrichtungen

    DGUV Vorschrift 82

  • Detailseite: DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze – Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Vorschriften, Regeln und Grundsätze

    Branche Kindertageseinrichtung

    DGUV Regel 102-602

  • Detailseite: DGUV Informationen – Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Informationen

    Kindertagespflege – damit es allen gut geht

    DGUV Information 202-005

  • Detailseite: DGUV Informationen – Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Informationen

    Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Information 202-018

  • Detailseite: DGUV Informationen – Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Informationen

    Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Information 202-072

  • Detailseite: DGUV Informationen – Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Informationen

    Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Information 202-089

  • Detailseite: DGUV Informationen – Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Grundlegende Hinweise

    DGUV Informationen

    Inklusion in Kindertageseinrichtungen – Grundlegende Hinweise

    DGUV Information 202-099

  • Detailseite: DGUV Informationen – Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Informationen

    Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen

    DGUV Information 202-093

  • Detailseite: UKH Broschüre – Kindertagesstätten sicher gestalten

    UKH Broschüre

    Kindertagesstätten sicher gestalten

    UKH Schriftenreihe Band 8

  • Detailseite: UKH Broschüre – Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen – Übungsvorschläge und sichere Gerätenutzung

    UKH Broschüre

    Bewegungsangebote in Kindertageseinrichtungen – Übungsvorschläge und sichere Gerätenutzung

    UKH Schriftenreihe Band 21

  • Detailseite: DGUV Informationen – Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Informationen

    Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen

    DGUV Information 202-079

  • Detailseite: DGUV Informationen – Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Informationen

    Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen

    DGUV Information 202-081

Seminare

Termin vonTermin bisOrtStatus 
16.09.202417.09.2024Wiesbaden-Naurod Warteliste mehr Infos

Zum Seitenanfang navigieren