GefährdungsbeurteilungGrundsätzlichesJeder Unternehmer muss eigenständig die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen in seinem Betrieb beurteilen. Die Unfallkasse unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe dabei durch Informationsschriften, Seminare, Beratungen und Dokumentationsvorlagen. Rechtliche Grundlage der GefährdungsbeurteilungDie Geburtsstunde der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996. Der § 5 ArbSchG verlangt von jedem Arbeitgeber eine „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“. Es folgten zahlreiche Verordnungen, die für ihren speziellen Regelungsbereich jeweils explizit eine Gefährdungsbeurteilung verlangen. Die Verordnungen setzen in der Regel EU-Recht in nationales Recht um. Das deutsche Regelwerk muss jeweils angepasst werden. Seit die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) auf das Arbeitsschutzgesetz verweist, wurde die Gefährdungsbeurteilung auch ein Thema für den Aufsichtsdienst der Unfallversicherungsträger. Die 2011in Kraft getretene DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ behandelt das Thema ebenfalls ausführlich. So ist die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung ein wichtiger Teil der Grundbetreuung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung eine übliche Leistung der betriebsspezifischen Betreuung. Die veränderten Vorschriften fordern immer stärker die Eigenverantwortung des Unternehmers: Er ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich und muss das Gefährdungspotenzial selbst einschätzen und bewerten. Die Gefährdungsbeurteilung ist dafür das geeignete Instrument, um seiner Fürsorgeverpflichtung nachzukommen. Ziel dieser rechtlichen Umstrukturierung ist eine grundsätzlich gewollte Deregulierung. Der Gesetzgeber gibt möglichst nur noch Schutzziele vor. RechtsprechungDie Gefährdungsbeurteilung wird immer öfter auch zum Streitpunkt vor Gerichten. Gerichte formulieren die Kernaussage ihrer Entscheidung häufig in sogenannten Leitsätzen oder Orientierungssätzen. Eine beispielhafte Auswahl illustriert die gängige Rechtsprechung:
Praktischer NutzenAbgesehen von der rechtlichen Verpflichtung bietet die Gefährdungsbeurteilung dem Unternehmer auch einen praktischen Nutzen. Sie…
HilfestellungenDie UKH bietet folgende Informationsschriften und Dokumentationsvorlagen an:
Weiterführende Links
Was uns als UKH wichtig istBei all den vielen Fachinformationen zur Gefährdungsbeurteilung sind uns als UKH drei Fragen besonders wichtig:
Hier unsere Antworten: Einbettung in eine gute ArbeitsschutzorganisationEine gute innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes sollte die eigentliche Basis der Gefährdungsbeurteilung sein, und nicht allein die rechtliche Verpflichtung durch das Arbeitsschutzgesetz. Im Jahr 2003 trug die hessische Arbeitsschutzverwaltung in einer Schwerpunktaktion Faktoren zusammen, die die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb fördern:
Daran hat sich bis heute nichts geändert.
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