Was ist mit jobbenden Schüler*innen?
Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung versichert. Allerdings besteht dieser Versicherungsschutz nur für die schulischen Veranstaltungen wie dem Pflicht-Schulpraktikum. Das heißt für Veranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule durchgeführt werden. Ferienjobs und Praktika, die die Schüler*innen in ihrer Freizeit auswählen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Unfallkassen.
Dennoch sind Schüler*innen als Aushilfen und Ferienjobber*innen versichert, da bei einem Unfall die Berufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers eintritt. Da alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sozialgesetzbuch VII festgelegt sind, erhalten Schüleraushilfen im Schadensfall die gleichen Versicherungsleistungen wie von der Schülerunfallversicherung der Unfallkassen. Eine vorherige Anmeldung ist dabei nicht erforderlich.