Was ist mit jobbenden Schülerinnen und Schüler?
Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung bei dem für die Schule zuständigen Unfallversicherungsträger versichert. Hierunter fallen auch schulische Veranstaltungen wie das Schülerbetriebspraktika. Wichtig ist, dass das Schülerbetriebspraktika im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegt.
Ferienjobs und Praktika, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Freizeit auswählen, liegen nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule. Hier ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei dem für das Praktikumsunternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger gegeben. Somit stehen Schülerinnen und Schüler als Aushilfen und Ferienjobberinnen und Ferienjobber weiterhin unter Unfallversicherungsschutz. Eine vorherige Anmeldung ist dabei nicht erforderlich.