Schulunfall im Ausland – Was tun?
Auslandsfahrten innerhalb der EU
Bei einem Schulunfall im Ausland gilt grundsätzlich das gleiche wie im Inland:
Die Verantwortlichen vor Ort sorgen für rasche Erste Hilfe und, soweit erforderlich, für ärztliche Versorgung – wenn nötig, im Krankenhaus. Wird eine Flugrettung nötig oder ein Transport in eine Praxis oder ins Krankenhaus, übernimmt die UKH die Kosten. Mit Vorlage der EHIC-Karte ist die direkte Abrechnung zwischen den Vertragsärzt*innen bzw. Vertragskrankenhäusern und der UKH möglich.
Wichtig: Geben Sie die Anschrift der Unfallkasse Hessen als Rechnungsadresse an!
Selbst ausgewählte Mediziner*innen oder Privateinrichtungen akzeptieren die EHIC-Karte noch nicht und stellen Rechnungen nach den eigenen Abrechnungssätzen. Dies gilt natürlich nicht für schwere Verletzungen. Hier muss die nächstgelegene Arztpraxis oder Krankenhaus aufgesucht werden! Eine rasche (telefonische) Kontaktaufnahme mit der Unfallkasse ist generell ratsam. Für die Kostenerstattung sollte die Originalrechnung bei der UKH eingereicht werden.