Letzte Änderung: 24. März 2024

Unfall im Ausland

Medizinische Versorgung nach einem Schulunfall

Klassenreisen führen heutzutage häufig ins Ausland. Dort ist die Krankenversorgung in der Regel anders organisiert als in Deutschland. Welche Maßnahmen sollten vor Reiseantritt und/oder im Ausland getroffen werden, um nach einem Unfall eine ordnungsgemäße ärztliche Betreuung und/oder den Rücktransport verletzter Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen?

Auslandsfahrten gut vorbereiten!

Alle Schüler*innen sollten eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei Klassenfahrten innerhalb der EU mitführen. Diese kann bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angefordert werden. Für privat krankenversicherte Schüler*innen stellt die Unfallkasse Hessen (UKH) auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung für Auslandsfahrten aus.

Die EHIC-Karte bzw. -Bescheinigung berechtigt zum Bezug aller Sachleistungen, die nach dem gesetzlichen Krankenversicherungsrecht des jeweiligen Staates gewährt werden. Zusätzliche Informationen gibt es unter www.dvka.de (Urlaub im Ausland) oder www.dguv.de (Internationales).

Rundum abgesichert sind die Schüler*innen dann, wenn neben der obligatorischen Haftpflicht- und privaten Unfallversicherung zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wird.

Unbedingt beachten: Die Europäische Krankenversicherungskarte und eine private Auslandsreisekrankenversicherung gehören ins Gepäck!  Bild: © ViDi Studio, Adobe Stock

Schulunfall im Ausland – Was tun?

Auslandsfahrten innerhalb der EU

Bei einem Schulunfall im Ausland gilt grundsätzlich das gleiche wie im Inland:

Die Verantwortlichen vor Ort sorgen für rasche Erste Hilfe und, soweit erforderlich, für ärztliche Versorgung – wenn nötig, im Krankenhaus. Wird eine Flugrettung nötig oder ein Transport in eine Praxis oder ins Krankenhaus, übernimmt die UKH die Kosten. Mit Vorlage der EHIC-Karte ist die direkte Abrechnung zwischen den Vertragsärzt*innen bzw. Vertragskrankenhäusern und der UKH möglich.

Wichtig: Geben Sie die Anschrift der Unfallkasse Hessen als Rechnungsadresse an!

Selbst ausgewählte Mediziner*innen oder Privateinrichtungen akzeptieren die EHIC-Karte noch nicht und stellen Rechnungen nach den eigenen Abrechnungssätzen. Dies gilt natürlich nicht für schwere Verletzungen. Hier muss die nächstgelegene Arztpraxis oder Krankenhaus aufgesucht werden! Eine rasche (telefonische) Kontaktaufnahme mit der Unfallkasse ist generell ratsam. Für die Kostenerstattung sollte die Originalrechnung bei der UKH eingereicht werden.

Hinweise für Österreich:

Vor Reiseantritt sollten die Vertragsmediziner*innen bzw. Krankenhäuser, die am Aushilfeverfahren beteiligt sind, für die jeweilige Region ermittelt werden. Informationen gibt es unter www.aerztekammer.at (Bundesland/Arztsuche) > bei der Suchoption Kassen den Punkt "Gebietskrankenkassen" auswählen.

Auslandsfahrten außerhalb der EU

Eine Abrechnung mit der EHIC-Karte ist nicht möglich. Die Betroffenen müssen bei den Kosten in Vorlage treten. Für die Kostenerstattung reichen sie die Originalrechnungen bei der UKH eingereicht werden. Die Kostenerstattung erfolgt nach den für die Gesetzliche Unfallversicherung geltenden Rechtsvorschriften.

Rücktransport aus dem Ausland

Die Kosten für den Transport in die Heimat werden übernommen, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig ist oder aufgrund der Art und Schwere der Verletzung ein besonderer Transport oder eine Begleitung erforderlich sind. Die Kostenerstattung richtet sich nach den Reisekostenrichtlinien. Die Unfallkasse Hessen hat mit einigen Transportunternehmen spezielle Abkommen, sodass ein Rücktransport über die UKH organisiert werden kann.

Informationen

*Pflichtfeld

Schüler*in
Schule
Zeitraum der Auslandsfahrt

Die Schulfreizeit findet statt in der Zeit

Erziehungsberechtigte*r
Datenschutz und Absenden

Häufige Fragen

Kinder, die während einer Klassenfahrt oder Skifreizeit ihrer Schule verunglücken, sind auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Die Reise muss von der Schule geplant, organisiert und durchgeführt sein. Der Unfallschutz umfasst alle schulbezogenen, beaufsichtigten Aktivitäten sowie die Hin- und Rückreise. Wichtig für Krankheit und Unfall: Die Schüler*innen sollten im europäischen Ausland die Europaeische-Krankenversicherungskarte/EHIC-Karte der gesetzlichen Krankenversicherung mitführen.

Für privat Versicherte stellen wir auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Unfälle auf Klassenreise im Ausland sind der UKH umgehend zu melden unter ukh[at]ukh.de, Telefon: +49 (0)6929972-440. Wir kümmern uns ggf. auch um den sicheren Rücktransport. 

Info-Flyer der UKH

Wenn es sich bei der Schulfahrt um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Schüler*innen (auch im Ausland) versichert. Die Schule muss also die Fahrt planen, organisieren, durchführen und beaufsichtigen.

Die Teilnahme am Schulfest ist gesetzlich unfallversichert. Es muss jedoch unter Leitung und Verantwortung der Schule stehen. Von den Schüler*innen selbst organisierte Schulfeste sind auch dann nicht versichert, wenn Lehrkräfte zeitweise daran teilnehmen.

Ja, die Kinder sind im Fahrzeug von Eltern, Kita-Personal oder Sport-Fahrdienst versichert.

Voraussetzung sollte sein, dass die Eltern der transportierten Kinder vorher ihr schriftliches Einverständnis erteilen. Kita und Träger müssen sich abstimmen, welche Fahrer*innen eingesetzt werden sollen; sie sind schriftlich zu beauftragen. Dann sind sie ebenfalls über die UKH versichert.

Die Kinder müssen entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gesichert werden. Dazu gehören geeignete Kindersitze und Sicherheitsgurte. Die UKH ist nicht zuständig für Schäden, die ggf. an einem Transportfahrzeug entstehen.

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Weitere Medien

  • Detailseite: UKH Broschüre – Unfall im Ausland – was ist zu tun?

    UKH Broschüre

    Unfall im Ausland – was ist zu tun?

    Medizinische Versorgung nach einem Schulunfall. Informationen für Lehrkräfte und Eltern

  • Detailseite: Online-Formulare – Ersatzbescheinigung für Auslandsfahrten

    Online-Formulare

    Ersatzbescheinigung für Auslandsfahrten

    für privat krankenversicherte Schüler*innen

  • Detailseite: UKH Broschüre – Gut geschützt und gut versichert
 in der weiterführenden Schule

    UKH Broschüre

    Gut geschützt und gut versichert in der weiterführenden Schule

    Informationen für Eltern

  • Detailseite: Sonstige – Fragen und Antworten zur Schüler-Unfallversicherung

    Sonstige

    Fragen und Antworten zur Schüler-Unfallversicherung

    Universum Verlag

  • Detailseite: UKH Broschüre – Unfallkasse Hessen – Ihre gesetzliche Unfallversicherung

    UKH Broschüre

    Unfallkasse Hessen – Ihre gesetzliche Unfallversicherung

    Infoflyer

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