Kein Versicherungsschutz für Studierende beim Auslandspraktikum
Die Praktikant*innen im Ausland sind grundsätzlich nicht über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Nur im Einzelfall kann ein Auslandspraktikum unter Versicherungsschutz stehen. Möglich ist dies, wenn der organisatorische Verantwortungsbereich der Hochschule wesentlich ist.
In der Regel fehlt es an dem geforderten organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule; selbst dann, wenn im Zusammenhang mit Studium oder Promotion eine praktische Tätigkeit im Ausland absolviert werden muss. Denn in der Regel organisieren die Studierenden ihre Praktika selbst. Praktika sind grundsätzlich über den Praktikumsbetrieb versichert. Erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld über Sozialversicherungsrecht des Gastlandes.