So helfen Sie Kindern und Jugendlichen nach einem Trauma
Die Verarbeitung eines traumatischen Erlebnisses benötigt Zeit
Menschen benötigen Zeit bis Körper und Gehirn wieder zum Alltag zurückgefunden haben. Daher ist es wichtig, dass Eltern, Großeltern, Lehrkräfte, Erzieher*innen und Freund*innen den Kindern/Jugendlichen Zeit lassen, das Erlebte zu verarbeiten. Als grobe Anhaltspunkte kann man von folgenden Zeiträumen ausgehen:
- In den ersten 10 bis 14 Tagen befinden sich die Betroffenen in einer Art Schockzustand. Alles ist durcheinander, nichts ist, wie es vorher war. In dieser Zeit ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche Kontakt zu vertrauten Personen haben. Ggf. kann eine Krisenintervention für die ganze Familie hilfreich sein, weil alle irgendwie betroffen sind.
- In der anschließenden Phase, die bis zu einem halben Jahr und länger andauern kann, verarbeiten Kinder und Jugendliche das Erlebte. Alle vertrauten Personen können helfen, das Erlebte zu vergessen. Die Hilfe sollte jedoch immer mit dem/der Betroffenen abgesprochen werden. Oft ist genau das nicht hilfreich, was Außenstehende denken. So kann etwa gut gemeintes Fragen „Wie geht es Dir?“ oder „Erzähl mal, was ist passiert?“ genau das Gegenteil erreichen. Sollten die Beschwerden jedoch zu heftig sein oder nicht besser werden, kann es jetzt schon sinnvoll sein, einen Therapeuten aufzusuchen, der sich mit der Behandlung von Traumafolgeerkrankungen auskennt.
- Nach ungefähr einem halben Jahr zeigt sich deutlich, ob ein Kind/Jugendlicher und die Familie ein traumatisches Erlebnis verarbeitet haben. Zeigen sich immer noch starke Beschwerden, sollte dringend fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Je nachdem, wie lange ein Trauma zurückliegt, reagieren Kinder und Jugendliche unterschiedlich. Diese Reaktionen hängen auch davon ab, wie schlimm das Ereignis war. Hat ein Kind eine wichtige Person aus seinem Leben (Eltern, Großeltern, Geschwister, Freund*innen) verloren, erlebt es das in der Regel heftiger als z. B. einen Autounfall mit Blechschaden. Gleiches gilt auch, wenn der/die Betroffene oder eine wichtige Person selbst verletzt worden ist.