Letzte Änderung: 20. April 2024

Unfallkasse Hessen ist koordinierende Stelle für Krisenmanagement bei Großschadensereignissen in Hessen

UKH koordiniert Hilfe bei Amoklauf oder Terroranschlag im öffentlichen Raum in Hessen

Am 08.06.2022 wurden Schüler*innen und Lehrkräfte der zehnten Klasse einer Schule aus Bad Arolsen auf ihrer Klassenfahrt nach Berlin Opfer eines tragischen Ereignisses. Eine Lehrerin starb, einige Jugendliche wurden teilweise schwer verletzt. Ähnliche Krisensituationen bzw. Großschadenslagen waren der schreckliche rechtsradikale Anschlag in Hanau, bei dem neun Menschen erschossen wurden sowie die Amokfahrt am Rosenmontag in Volkmarsen mit mehr als 100 verletzten Menschen im Jahr 2020. Bei Ereignissen dieser Art ist auch die gesetzliche Unfallversicherung in die Betreuung und Versorgung von Betroffenen eingebunden. Die UKH hat in diesen Fällen die Koordinierung für die gesetzliche Unfallversicherung und zum Teil für weitere beteiligte Institutionen übernommen. Bis heute werden Betroffene betreut und unterstützt – als Versicherte der Unfallkasse Hessen.

Definition Großschadensereignis

Sobald abzusehen ist, dass von einem Ereignis (Flugzeugabsturz, Terroranschlag, Amoklauf etc.) außerhalb einer Betriebsstätte, insbesondere im öffentlichen Raum, mit einer größeren Anzahl an Verletzten oder Erkrankten, mindestens zwei Unfallversicherungsträger betroffen sind, soll eine Zentrale Anlaufstelle eingeschaltet und eine Koordinierende Stelle benannt werden.

Die Unfallkassen sind bei solchen Großschadenslagen grundsätzlich immer betroffen, da sowohl die Einsatzkräfte als auch Ersthelfende bei ihnen gesetzlich unfallversichert sind. Außerdem verfügen sie als Landesbehörden über belastbare, gute Kontakte zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Unfallkassen sind i. d. R. keine Krisenneulinge, sie sind auf Krisen vorbereitet (z. B. durch Amokläufe an Schulen), kennen ihre Netzwerkpartner*innen und können sofort reagieren.

Zentrale Ansprechstelle ist die DGUV. Aber die Länderebene koordiniert.

Wann tritt die UKH als Koordinierende Stelle ein?

Der Begriff „Großschadensereignis“ klingt erst einmal sehr technisch, obwohl so ein Ereignis in erster Linie mit viel Leid für Betroffene, Familien und auch für Unternehmen verbunden ist. Es braucht aber Definitionen und Begriffe, um Prozesse zu beschreiben.

Die UKH tritt als Koordinierende Stelle ein, wenn

  1. sich das Ereignis (Flugzeugabsturz, Terroranschlag, Amoklauf etc.) im öffentlichen Raum ereignet,
  2. mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder sogar Toten zu rechnen ist
  3. und sich Versicherte von mindestens zwei Unfallversicherungsträgern (Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften) unter den Opfern befinden.

Treten diese drei Umstände ein, wird das DGUV Standardverfahren zur Koordination des Ereignisses eingeleitet – mit zentraler Ansprechstelle auf Seiten der DGUV und koordinierender Stelle auf Länderebene.

Die Zentrale Ansprechstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e. V.

Die Aufgaben dieser zentralen Stelle des Spitzenverbands aller Unfallkassen und Berufsgenossenschaften lauten:

  • Sie bündelt sämtliche Informationen zum Ereignis und informiert alle betroffenen Unfallversicherungsträger und sonstige beteiligte Stellen.
  • Falls ein Großschadensereignis im Sinne der o.g. Definition vorliegt, benennt sie die Koordinierende Stelle für das Kommunikations- und Rehabilitationsmanagement (in Hessen: Unfallkasse Hessen).
  • In Absprache mit der regionalen Koordinierenden Stelle kann die Zentrale Ansprechstelle DGUV die zentrale Pressearbeit (einschließlich Social Media) übernehmen.
  • Sie überwacht die Reaktionen in den (sozialen) Medien (Monitoring) und reagiert darauf in Absprache mit der Koordinierenden Stelle.

Aufgaben der Koordinierenden Stelle

Im Falle eines Falles hat die Unfallkasse Hessen u. a. folgende Aufgaben

  • Sofortige Einrichtung eines regionalen Krisenstabs mit allen beteiligten Berufsgenossenschaften und/oder Unfallkassen.
  • Weitere Beteiligte können hinzugezogen werden.
  • Ist Kontaktstelle für (lokale) BOS, (externe) Krisenstäbe und Krankenhäuser sowie sonstige Akteure.
  • Ist Ansprechstelle für die lokale Presse.
  • Freischaltung einer gemeinsamen Hotline für die Versicherten des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Platzierung einer „Dark Site“ mit allen relevanten Informationen und Koordinierung der Dark Sites aller betroffenen Unfallversicherungsträger.
  • Einleitung strukturierter psychischer Erst- und Nachversorgung, ggf. mit externen Partner*innen.
  • Ansprech- und Kontaktstelle für die Opferbeauftragten auf Bundes- und Länderebene.
Das Rehabilitations- und Entschädigungsmanagement für die Verletzten und Hinterbliebenen bleibt in der Zuständigkeit der einzelnen betroffenen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen

  • Hilfe nach einem Terroranschlag (Information des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)
  • Geschäftsstelle des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
    Prof. Dr. Daniela Birkenfeld
    Bleichstraße 6
    60313 Frankfurt am Main
    E-Mail: opferbeauftragte@hmdj.hessen.de
    Telefon: 0611 32142835
  • Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
    Pascal Kober, MdB
    Bundesministerium der Justiz
    Mohrenstraße 37
    10117 Berlin
    Telefon: 0800 0009546
    Telefon (aus dem Ausland): +49 (0)30 18580-8050
    E-Mail: opferbeauftragter[at]bmj.bund.de

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