Letzte Änderung: 27. Mai 2023
Unfallkasse Hessen ist koordinierende Stelle für Krisenmanagement bei Großschadensereignissen in Hessen
UKH koordiniert Hilfe bei Amoklauf oder Terroranschlag im öffentlichen Raum in Hessen
Definition Großschadensereignis
Sobald abzusehen ist, dass von einem Ereignis (Flugzeugabsturz, Terroranschlag, Amoklauf etc.) außerhalb einer Betriebsstätte, insbesondere im öffentlichen Raum, mit einer größeren Anzahl an Verletzten oder Erkrankten, mindestens zwei Unfallversicherungsträger betroffen sind, soll eine Zentrale Anlaufstelle eingeschaltet und eine Koordinierende Stelle benannt werden.
Die Unfallkassen sind bei solchen Großschadenslagen grundsätzlich immer betroffen, da sowohl die Einsatzkräfte als auch Ersthelfende bei ihnen gesetzlich unfallversichert sind. Außerdem verfügen sie als Landesbehörden über belastbare, gute Kontakte zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Unfallkassen sind i. d. R. keine Krisenneulinge, sie sind auf Krisen vorbereitet (z. B. durch Amokläufe an Schulen), kennen ihre Netzwerkpartner*innen und können sofort reagieren.
Zentrale Ansprechstelle ist die DGUV. Aber die Länderebene koordiniert.
Wann tritt die UKH als Koordinierende Stelle ein?
Der Begriff „Großschadensereignis“ klingt erst einmal sehr technisch, obwohl so ein Ereignis in erster Linie mit viel Leid für Betroffene, Familien und auch für Unternehmen verbunden ist. Es braucht aber Definitionen und Begriffe, um Prozesse zu beschreiben.
Die UKH tritt als Koordinierende Stelle ein, wenn
- sich das Ereignis (Flugzeugabsturz, Terroranschlag, Amoklauf etc.) im öffentlichen Raum ereignet,
- mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder sogar Toten zu rechnen ist
- und sich Versicherte von mindestens zwei Unfallversicherungsträgern (Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften) unter den Opfern befinden.
Treten diese drei Umstände ein, wird das DGUV Standardverfahren zur Koordination des Ereignisses eingeleitet – mit zentraler Ansprechstelle auf Seiten der DGUV und koordinierender Stelle auf Länderebene.
Die Zentrale Ansprechstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e. V.
Die Aufgaben dieser zentralen Stelle des Spitzenverbands aller Unfallkassen und Berufsgenossenschaften lauten:
- Sie bündelt sämtliche Informationen zum Ereignis und informiert alle betroffenen Unfallversicherungsträger und sonstige beteiligte Stellen.
- Falls ein Großschadensereignis im Sinne der o.g. Definition vorliegt, benennt sie die Koordinierende Stelle für das Kommunikations- und Rehabilitationsmanagement (in Hessen: Unfallkasse Hessen).
- In Absprache mit der regionalen Koordinierenden Stelle kann die Zentrale Ansprechstelle DGUV die zentrale Pressearbeit (einschließlich Social Media) übernehmen.
- Sie überwacht die Reaktionen in den (sozialen) Medien (Monitoring) und reagiert darauf in Absprache mit der Koordinierenden Stelle.
Aufgaben der Koordinierenden Stelle
Im Falle eines Falles hat die Unfallkasse Hessen u. a. folgende Aufgaben
- Sofortige Einrichtung eines regionalen Krisenstabs mit allen beteiligten Berufsgenossenschaften und/oder Unfallkassen.
- Weitere Beteiligte können hinzugezogen werden.
- Ist Kontaktstelle für (lokale) BOS, (externe) Krisenstäbe und Krankenhäuser sowie sonstige Akteure.
- Ist Ansprechstelle für die lokale Presse.
- Freischaltung einer gemeinsamen Hotline für die Versicherten des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Platzierung einer „Dark Site“ mit allen relevanten Informationen und Koordinierung der Dark Sites aller betroffenen Unfallversicherungsträger.
- Einleitung strukturierter psychischer Erst- und Nachversorgung, ggf. mit externen Partner*innen.
- Ansprech- und Kontaktstelle für die Opferbeauftragten auf Bundes- und Länderebene.
Das Rehabilitations- und Entschädigungsmanagement für die Verletzten und Hinterbliebenen bleibt in der Zuständigkeit der einzelnen betroffenen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Weitere Informationen
- Hilfe nach einem Terroranschlag (Information des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)
- Geschäftsstelle des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Prof. Dr. Daniela Birkenfeld
Bleichstraße 6
60313 Frankfurt am Main
E-Mail: opferbeauftragte@hmdj.hessen.de
Telefon: 0611 32142835 - Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
Pascal Kober, MdB
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 0800 0009546
Telefon (aus dem Ausland): +49 (0)30 18580-8050
E-Mail: opferbeauftragter[at]bmj.bund.de