Letzte Änderung: 20. April 2024

Gesundheitsgefahren im Betrieb

So vermeiden Sie gesundheitliche Risiken durch Strahlung

An vielen Arbeitsplätzen sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer speziellen physikalischen Einflüssen insbesondere durch Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Felder oder optische Strahlung ausgesetzt. In diesem Artikel zeigen wir die Gefahren durch künstliche und natürliche optische Strahlung auf und beschreiben die Beurteilung der Gefährdung und Mindestanforderungen an die Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen.

Bei Sonnenschutz gilt: Viel eincremen hilft viel.  Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Wir brauchen Licht, um unsere Lebensfunktionen aufrechtzuerhalten. So orientieren wir uns auch in unserer Umwelt und nehmen Informationen mit dem Auge auf. Die bedeutendste Lichtquelle ist die Sonne.

Künstliche Lichtquellen sind neben Leuchtstoffröhren in Beleuchtungsanlagen auch heiße Oberflächen wie glühende Metalle oder der Lichtbogen, der beim Schweißen entsteht. Auch der Laser gehört zum künstlichen Licht. Er kann Strahlung verschiedener Wellenlängen vom Infrarotbereich über sichtbares Licht bis zum Ultraviolettbereich aussenden.

Neben der Sonne sind weitere UV-Strahlenquellen beispielsweise

  • Halogenglühlampen
  • Leuchtstofflampen
  • Quecksilbernieder- oder -hochdrucklampen
  • Lichtbogenschweißen
  • Plasmabrenner

Zu den Quellen der künstlichen Infrarot-Strahlung (IR-Strahlung) gehören:

  • klassische Glühlampe
  • Flammen
  • erhitzte Werkstoffe
  • Öfen
  • Schweißbögen

Gefahren, die von Strahlung ausgehen

Von natürlicher und künstlicher optischer Strahlung gehen insbesondere Gefahren für die Augen und die Haut aus. Die mögliche Schädigung ist unter Anderem abhängig von der Eindringtiefe der Strahlung in Auge und Haut und der Expositionszeit. Die Eindringtiefe der Strahlung ist wiederum von der Wellenlänge abhängig.

Die Verletzung macht sich zunächst durch Augenschmerzen bemerkbar.

Risiken für das Auge durch Strahlung

Augenschäden durch UV-Strahlung

Durch die UV-Strahlung wird die Hornhaut (Cornea) angegriffen. Von der kurzwelligen UV-Strahlung werden die Zellen der alleräußersten Hornhautschicht zerstört. Die Verletzung macht sich zunächst durch Augenschmerzen bemerkbar. Die Hornhautentzündung (Photokeratitis), auch Verblitzen der Augen, Schweißerblende oder Schneeblindheit genannt, heilt jedoch in der Regel nach ein bis zwei Tagen wieder.

In der Augenlinse entstehen durch die UV-Strahlung Pigmente, die die Augenlinse trüben und die Sehfähigkeit einschränken können (Grauer Star, Katarakt). Die Linse kann sich dann nicht erneuern. Gelangt die UV-Strahlung bis auf die Netzhaut (Retina), können die Sinneszellen durch photochemische oder thermische Veränderung geschädigt werden. Die Folge sind störende, oft im Blickfeld liegende blinde oder zumindest im Farbempfinden beeinträchtigte Zonen. Betroffen können Menschen mit Star-Operationen und Kinder sein.

Augenschäden durch sichtbares Licht

Sichtbares Licht kann bei hoher Bestrahlungsstärke auf das Auge zu thermischen Schäden im Bereich der Netzhaut führen (z. B. Blitzlampen). Eine hohe Leuchtdichte kann eine Blendwirkung verursachen. Eine längere Lichteinstrahlung auf das Auge von kurzwelligem Licht mit hoher Leuchtdichte kann durch photochemische Reaktionen einen irreversiblen Netzhautschaden (z. B. die Photoretinitis) verursachen. Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere für Personen mit künstlicher Augenlinse sowie für Kinder.

Augenschäden durch Infrarot-Strahlung (IR-Strahlung)

Die IR-Strahlung wird durch den hohen Wassergehalt des Glaskörpers stark geschwächt und kann nicht tief ins Auge eindringen. Sie wird im vorderen Teil des Auges, insbesondere in der Augenlinse, absorbiert und in Wärme umgewandelt. Eine kurzzeitige hohe oder langzeitige schwache Exposition kann die Linse trüben (Katarakt). Die Krankheit wird als Feuerstar oder Glasbläserstar bezeichnet und trat früher häufiger als heute bei Arbeiten in Metallschmelzen und in Glasbläsereien auf.

Achtung Kontaktlinsenträger*innen: Beim Tragen von Kontaktlinsen in der Nähe von starken Infrarot-Quellen kann die Tränenflüssigkeit austrocknen, wodurch die Bindehaut gereizt wird. Meldungen, wonach Kontaktlinsen durch Strahlungseinwirkungen mit der Hornhaut verkleben könnten und bei deren Herausnehmen die Hornhaut mit abgezogen werden könnte, haben sich nicht bestätigt.

Die kurzwellige UV-Strahlung ist für die Entstehung von Hautkrebs mitverantwortlich.

Risiken für die Haut durch Strahlung

Hautschäden durch Sonne und UV-Strahlung

Wer sich wiederholt und langjährig UV-Strahlung trägt zu einer vorzeitigen Alterung seiner Haut bei. Die Haut wird trocken, ledrig, schlaff und bekommt Falten. Die kurzwellige UV-Strahlung ist für Entstehung von Hautkrebs mit verantwortlich. Es gibt drei verschiedene Hautkrebsarten (Spinaliom, Basaliom und Malignes Melanom) mit unterschiedlichem Krankheitsverlauf (Mortalität). Das Risiko, an einer dieser Tumorarten zu erkranken, ist direkt abhängig von der „UV-Lebenszeitdosis“ – also wie lange man sich im Laufe seines Lebens der Sonne bzw. der UV-Strahlung ausgesetzt hat. Diese Krebsarten treten bei Beschäftigten, die im Freien arbeiten, häufiger auf als beim Durchschnitt der Bevölkerung. Sie müssen also besonders geschützt werden und Maßnahmen zum Hautschutz ergreifen bzw. beachten.

Wenn bestimmte Stoffe durch UV-Strahlung chemisch umgewandelt und dadurch zu Allergenen werden, können sie eine sogenannte Photoallergie auslösen. Typische allergische Reaktionen sind

  • Entzündungen,
  • Nässen der Haut,
  • Blasenbildung.

Sie können bei Wiederholung bereits durch sehr kleine Stoffmengen in Verbindung mit UV-Strahlung entstehen. Im Arbeitsbereich begünstigen beispielsweise Teer, Pech und Ruß phototoxische und photoallergische Reaktionen. Gewisse Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente oder Kosmetika können solche Reaktionen auch auslösen.

Hautschäden durch sichtbares Licht

Das sichtbare Licht führt in der Regel zu einer mehr oder weniger starken Hauterwärmung. Sehr kurzwelliges Licht im Übergangsbereich zur UV-Strahlung kann eine Lichtdermatose („Lichtallergie“) auslösen. Dabei scheint ein körpereigenes Allergen aktiviert zu werden, was sich in einer Art Nesselsucht äußert, bei der Jucken, Brennen, Rötung und Quaddeln auftreten können.

Hautschäden durch Infrarot-Strahlung

Die kurzzeitige Einwirkung von intensiver IR-Strahlung auf die Haut kann Verbrennungen der Haut verursachen.

Eine lang andauernde Bestrahlung der Haut durch IR-Strahlung unterhalb der Verbrennungsschwelle kann zu einer thermischen Belastung führen. Der Wärmehaushalt des Menschen wird dabei beeinflusst und aus dem Gleichgewicht gebracht.

Abschirmungen können verhindern, dass gefährliche Strahlung in die Umgebung austritt.

Bewerten, welche Gefährdung durch die Strahlung ausgeht

Der UV-Index (UVI) bewertet die Gefahr durch die natürliche UV-Strahlung. Er beschreibt – vereinfacht gesagt – das Risiko, durch den Aufenthalt im Freien einen Sonnenbrand zu bekommen. Der UV-Index wurde international einheitlich festgelegt und wird in ganzen Zahlen angegeben. Weltweit liegt er zwischen 1 und etwa 12. Ab einem UV-Index von 5 besteht ein hohes Risiko, sich in der Sonne zu verbrennen. Schutzmaßnahmen sollten ergriffen werden. Der aktuelle UV-Index wird täglich von den Wetterdiensten veröffentlicht und ist in vielen Wetter-Apps abrufbar.

Bei künstlichen optischen Strahlungsquellen muss die Einwirkung auf Auge und Haut bestimmt werden. Sie kann aus der Bestrahlungsstärke und der Expositionszeit berechnet werden. Sind die Informationen für die vorhandene Strahlungsquelle nicht verfügbar, kann die Bestrahlung auch gemessen werden. Gefährlich wird es, wenn die Expositionsgrenzwerte erreicht oder überschritten werden.

Die Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung werden in der (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) festgelegt. Die Bewertung von Expositionen insbesondere durch Messungen und Berechnungen werden in den Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung beschrieben.

Um die Gefahr von Laser-Quellen einzuschätzen, werden die Quellen bzw. die Laser-Geräte in Klassen eingeteilt. Es gibt acht Laserklassen (1, 1M, 2, 2M, 3A, 3R, 3B und 4). Die Strahlung, die Lasergeräte der Klasse 3 abgeben, ist bereits gefährlich für das Auge. Bei Lasern der Klasse 3B kann schon die Haut geschädigt werden. Bei Lasern der Klasse 4 können Haut und Augen neben der direkten Strahlung auch von diffus reflektierter Strahlung beschädigt werden.

Expositionsgrenzwerte an Arbeitsplätzen für natürliche optische Strahlung wurden bisher noch nicht festgelegt.

Einfach aber effektiv: Regelmäßig Schatten aufsuchen.  Bild: © DGUV

Betriebliche Maßnahmen zum Schutz vor gefährlicher Strahlung

Technische Maßnahmen

Alle Strahlungsquellen müssen so abgeschirmt sein, dass keine gesundheitsgefährdende Strahlung nach außen treten kann. Werden Verkleidungen oder Verdeckungen von Maschinen oder Werkplätzen häufig abgenommen oder geöffnet, müssen sie mit Verriegelungsschaltern ausgestattet sein, die beim Öffnen oder Entfernen die Strahlungsquelle zwangsläufig abschalten. Verkleidungen und Verdeckungen sollen nur mit Werkzeugen gelöst werden können.

Sind Verkleidungen und Verdeckungen nicht möglich, können Abschirmungen verhindern, dass die gefährliche Strahlung in die Umgebung austritt. Für UV-Strahlung können sich Bleche aller Sorten und Dicken, Holzplatten, undurchsichtige Kunststoffplatten (außer Teflon) oder gewöhnliches Glas und Acrylglas zur Abschirmung eignen. Beim Schweißen können Schutzvorhänge aus nicht brennbarem Material verhindern, dass sich die Strahlung ausbreitet.

Nahezu alle glatten Oberflächen reflektieren UV-Strahlung, wodurch sie auch in unerwünschte Bereiche gelangt. Um diese Reflexionen einzudämmen, können Flächen aufgeraut oder mit matter Lackfarbe oder Zinkoxidfarbe gestrichen werden.

Organisatorische Maßnahmen

Reichen technische Maßnahmen nicht aus oder können nicht angewendet werden, müssen organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Zu den organisatorischen Schutzmaßnahmen gehören:

  • die Expositionsdauer gegenüber der Strahlung beschränken
  • Gefahrenbereiche kennzeichnen und den Zugang beschränken
  • spezielle Unterweisung von Personen, die sich im Gefahrbereich aufhalten können

Bei einer Exposition durch natürliche UV-Strahlung sollte insbesondere im Sommer die Arbeitszeit im Freien möglichst in den frühen Vormittag oder späten Nachmittag gelegt werden. In der Mittagszeit sollte nur im Schatten gearbeitet werden. Wo möglich, können Sonnensegel, Überdachungen u. Ä. Schatten spenden.

Mit langer Kleidung und Textilien die Haut vor UV-Strahlung schützen.  Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Personenbezogene Maßnahmen

Sind technische und organisatorische Maßnahmen nicht durchführbar, wie beim Schweißen oder an Arbeitsplätzen im therapeutischen Bereich, muss geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt und verwendet werden. Hierzu gehören Schutzschild, Schutzbrille, Schutzanzug und eventuell auch Hautschutzcrèmes. Schutzbrillen müssen mit Schutzfiltern ausgestattet sein, die gegen die Strahlung ausreichend schützen. Unter Umständen sind die Schutzfilter zu verspiegeln, wenn eine Aufheizung der Schutzbrille vermieden werden muss.

An Arbeitsplätzen, die intensiver IR-Strahlung ausgesetzt sind, wird die Wärmeregulation des Körpers stark belastet. Für diese Beschäftigten kommen Maßnahmen für Hitzearbeitsplätze zum Einsatz. Hierzu gehört, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten bekommen
  • ausreichende Eingewöhnungs- und Akklimatisierungszeiten zur Verfügung haben
  • Hitzeschutzkleidung oder gut belüftbare Kleidung tragen
  • ausreichend mit Getränken versorgt werden
  • Hitzepausen einlegen können
  • über ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz verfügen

An den Arbeitsplätzen können auch Schutzmaßnahmen gegen indirekte Wirkungen von Strahlung notwendig werden. So können Brände durch Überhitzung entstehen oder entzündliche Gemische zur Explosion gebracht werden. Bei offenen Flammen und Schmelzen ist mit giftigen Dämpfen oder Gasen zu rechnen (z. B. mit NOx beim Schweißen). Auch die Blendwirkung intensiver Lichtquellen kann Unfälle verursachen. Dies gilt insbesondere für den Straßenverkehr.

Weitere Medien

  • Detailseite: UKH Broschüre – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen und Grundwissen

    UKH Broschüre

    Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen und Grundwissen

    UKH Schriftenreihe Band 5

  • Detailseite: DGUV Informationen – Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

    DGUV Informationen

    Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

    DGUV Information 209-022

  • Detailseite: UKH Broschüre – Hautschutz in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

    UKH Broschüre

    Hautschutz in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

    Ein Leitfaden

  • Detailseite: DGUV Informationen – Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen

    DGUV Informationen

    Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen

    DGUV Information 250-005

  • Detailseite: DGUV Informationen – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

    DGUV Informationen

    Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

    DGUV Information 212-017

  • Detailseite: UKH Broschüre – Hautschutz ist (k)ein Kinderspiel

    UKH Broschüre

    Hautschutz ist (k)ein Kinderspiel

    Informationen für Eltern, Lehrkräfte und Erzieher*innen

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