Letzte Änderung: 13. April 2024

Hautschutz bei der Arbeit im Freien

Beschäftigte vor Sonnenschäden schützen mit dem TOP-Prinzip

Das Sonnenlicht trägt maßgeblich zu unserem Wohlbefinden bei. Fehlt es, wirkt sich das negativ auf unsere Stimmungslage aus. Auch für Stoffwechselprozesse wie die Vitamin-D-Produktion ist die Sonne unentbehrlich. Die Schattenseite: das Sonnenlicht mit seinen sichtbaren und nicht sichtbaren Strahlungsanteilen birgt große Risiken für die Haut. Dort, wo Menschen im Freien unter der Sonne arbeiten, sind Arbeitgebende verpflichtet, auch die UV-Strahlung bei der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

Sonnenbrand (akuter Hautschaden) und vorzeitige Hautalterung oder Hautkrebs (chronische Hautschäden) gehen vor allem auf die ultravioletten Anteile (UV-Strahlung) im Sonnenlicht zurück. Während die langwelligen UV-A-Anteile tief in die Haut eindringen und vor allem für eine vorzeitige Hautalterung sorgen, ist es in erster Linie die UV-B-Strahlung, die Sonnenbrände und Hautkrebs verursacht. Die Gefährdung für die Haut und damit auch für die Gesundheit ist vom Stand der Sonne, also von der Tages- und der Jahreszeit abhängig.

In den Mittagsstunden erreichen ca. 60 % der über den ganzen Tag einfallenden UV-Strahlen die Erde.

Wann die Sonne am gefährlichsten ist

Eine hohe UV-A- und UV-B-Belastung tritt von Mitte April bis Mitte September auf. In diesen Monaten ist die tägliche UV-Dosis 400 – 600 % höher als zum Sonnentiefststand im Winter. In den Mittagsstunden (von 11 bis 15 Uhr) ist die Strahlung besonders hoch. In dieser Zeitspanne erreichen ca. 60 % der über den ganzen Tag einfallenden UV-Strahlen die Erde.

Der zu erwartende Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung wird mit Hilfe des UV-Index beschrieben. Der Wert 0 steht dabei für eine sehr niedrige (eigentlich keine), der Wert 11 für eine extreme gesundheitliche Gefährdung. In Hessen kann der UV-Index (UVI) im Sommer Werte von bis zu 8 erreichen, im Hochgebirge (Alpen etc.) können Werte von bis zu 10 erreicht werden. Ab einem Wert von 3 werden Maßnahmen zum Schutz vor der Sonne empfohlen, ab einem Wert von 6 sind sie erforderlich und ab einem Wert von 8 unverzichtbar.

UV-Index: Gefahrenklassen

UV-Index: Gefahrenklassen
1/2 ➔ gering
3/4/5 ➔ mittel
6/7 ➔ hoch
8/9/10 ➔ sehr hoch
11 + ➔ extrem

Risiken für die Gesundheit beim Arbeiten in der Sonne

Natürlich ist das Risiko für gesundheitliche Schäden bei Beschäftigten, die im Freien arbeiten, besonders hoch. Nicht alle, die sich außerhalb von Gebäuden aufhalten, sind dabei in gleichem Maße der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Die gefährliche UV-Strahlendosis ist im Schatten, in geschlossenen Fahrzeugen usw. wesentlich niedriger als beim Aufenthalt in der Vollsonne.

Risiko Hautkrebs

Heute werden immer mehr Fälle von Hautkrebs festgestellt, die auf eine langjährige, oft ungeschützte Sonnenexposition (=Aufenthalt in der Sonne) zurückgehen. Dazu hat sicher auch der Irrglaube beigetragen, dass eine Bräunung der Haut vor den Folgen der UV-Strahlung schützt.

Das ist falsch! Der „Schutzfaktor“, der maximal durch eine vorgebräunte Haut erzielt werden kann, entspricht nicht einmal dem einer Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor (LSF) 2. Das ist quasi nichts.

Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte, die draußen arbeiten

Wenn Beschäftigte bei der Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, dieses Risiko bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen der Zeitpunkt und die Dauer der Arbeiten im Freien, die Umgebungsbedingungen (z. B. Arbeiten in der Nähe von reflektierenden Oberflächen), die Schwere der Arbeit, die Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung usw. berücksichtigt werden. Typische Berufsgruppen, die im Freien arbeiten, sind Beschäftigte im Straßen-, Hoch- oder Tiefbau, in der Grün- oder Tierpflege, Arbeiter*innen im Wald usw. Berufsgruppen, die sich auch häufig in der Sonne aufhalten, aber nicht typischerweise zu den „Outdoorworkern“ zählen, sind Beschäftigte in Kitas oder der Tagespflege, Mitarbeiter*innen der Ver- oder Entsorgungsbetriebe, Platzwarte, Hausmeistereien etc.

Beschäftigte schützen nach dem TOP-Prinzip

Auch beim Schutz vor UV-Strahlung gilt, dass technische (T) und organisatorische (O) Maßnahmen wirkungsvoller sind als individuelle Maßnahmen (P). Wenn möglich sollte deshalb der Bereich, in dem sich die Beschäftigten im Freien während der Arbeitszeit aufhalten, im Schatten liegen. Hierzu können etwa Sonnensegel, Sonnenschirm, Pavillon o. Ä. verwendet werden.

T - Technische Alternativen bieten

Bei der Beschaffung von Arbeitsgeräten mit Fahrersitz (z. B. Aufsitzmäher, Kleintraktor usw.) sollte auf jeden Fall Maschinen mit einer Kabine der Vorzug gegeben werden. Da dies alleine noch nicht reicht, muss auch auf eine entsprechende Belüftung (ggf. sogar Klimatisierung) geachtet werden, da sich ansonsten die Kabine zu stark aufheizt. Ist das der Fall, nutzen die Fahrer*innen die Seitenfenster zur Lüftung und machen damit die Schutzfunktion zum Teil zunichte. Wenn Arbeiten im Freien ausgeführt werden, besteht eventuell die Möglichkeit, diesen Bereich durch einen Pavillion, Schutzzelt oder ähnliches zu verschatten. In Kindergärten, Freibädern usw. können z. B. Sonnensegel aufgespannt oder Sonnenschirme aufgestellt werden.

O - In der Arbeitsorganisation nachsteuern

Da die Sonnenstrahlung rund um die Mittagszeit am stärksten ist, sollten Arbeitsaufträge, bei denen die Mitarbeiter*innen besonders der Sonne ausgesetzt sind, z. B. Mäharbeiten auf großen, sonnenexponierten Flächen, in die Randzeiten des Tages verlagert werden. Eventuell kann auch die Arbeitszeit in die Morgenstunden vorgezogen werden.

P – Beschäftigte sensibilisieren

Technische und organisatorische Maßnahmen allein reichen nicht, um die Mitarbeiter*innen zuverlässig vor der natürlichen UV-Strahlung zu schützen.

Safari Caps schützen die Kopfhaut und die Haut im Nacken.  Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

„Persönliche Schutzausrüstung“ gegen Sonnenstrahlung?

Geeignete Kleidung ist zum Sonnenschutz unerlässlich. Die Kleidung sollte aber das Risiko für einen Unfall nicht erhöhen.

Achten Sie bei der Kleiderauswahl auf Folgendes:

  • dichtgewebte, langärmelige Kleidung
  • Hemden und Blusen werden geschlossen getragen
  • leichte und atmungsaktive Kleidung, um einen Hitzestau zu vermeiden
  • hoher Tragekomfort erhöht die Akzeptanz

So sieht die perfekte Kopfbedeckung aus:

  • ausreichend breite Krempe (oder „Safari Cap“) und Nackenschutz
  • hoher Tragekomfort (Atmungsaktivität, Gewicht, Passform)
  • bei Helmen: Nackenschutz anbringen

Es gibt mittlerweile auch Helme mit einer breiten Krempe, die Stirn, Ohren und Nacken besser vor der Sonne schützen.


Schutz der Augen nicht vergessen!

Bei der Arbeit im Freien ist es außerdem sinnvoll eine Sonnenbrille zu tragen. Die Brille schützt nicht nur vor Blendung, die auf Dauer zu Augenbrennen und Kopfschmerzen führen kann. Sie verhindert auch, dass die Augen, insbesondere die Augenlinse, durch langjährige Sonnenexposition geschädigt werden. Auch beim Kauf einer Sonnenbrille müssen verschiedene Punkte beachtet werden. Neben Qualität, Tönung und Tragekomfort muss insbesondere auf die Lichtdurchlässigkeit geachtet werden.

Für Mitteleuropa wird die Kategorie II mit einer Lichtdurchlässigkeit von ca. 18 bis ca. 43 % empfohlen. Brillen mit einer sehr geringen Lichtdurchlässigkeit (wie Kategorie IV) dunkeln zu sehr ab und sind im Straßenverkehr und für Arbeitsplätze an denen ähnliche Anforderungen wie im Straßenverkehr an die Wahrnehmung gestellt werden, ungeeignet.

Sonnenschutzmittel können bei konsequenter Anwendung dazu beitragen, hellem Hautkrebs vorzubeugen.

Bild: © Wolfgang Bellwinkel, DGUV

Hellem Hautkrebs mit Sonnenlotion vorbeugen

Sonnenschutzmittel sind primär entwickelt worden, damit keine Sonnenbrände entstehen.  Bei konsequenter Anwendung können sie aber auch dazu beitragen, hellem Hautkrebs vorzubeugen. Die Anwendung ist jedoch nicht so einfach, wie oft vermutet. Denn um den angegebenen LSF zu erreichen, muss eine ausreichend große Menge an Lotion oder Creme gleichmäßig aufgetragen werden. Wer schwitzt oder Arbeiten ausführt, bei denen das Sonnenschutzmittel abgerieben wird, muss zudem häufiger nachcremen, um den Schutz zu erhalten.

Achtung: Mit Nachcremen verlängert sich der Schutz nicht, er wird lediglich erhalten!

Bei der Auswahl der Sonnenschutzmittel muss auf die Akzeptanz (Einziehverhalten, Brennen in den Augen, Weißeleffekte auf der Haut, Geruch usw.) besonderer Wert gelegt werden. Die allermeisten Personen verwenden zu wenig Sonnenschutzmittel. Damit der angegebene Schutzfaktor erreicht wird, müssen auf jede sonnenexponierte Stelle ca. 2 mg/cm2 aufgetragen werden. Auf den gesamten Körper eines Erwachsenen bezogen bedeutet dies, dass etwa drei Esslöffel Sonnenschutzmittel pro Anwendung aufgetragen werden müssen. Für Gesicht, Ohren, Hals und Nacken ist eine Menge von ca. einem Teelöffel erforderlich. Wegen der hohen Wahrscheinlichkeit für diese Anwendungsfehler ist der Einsatz dieser Mittel als alleinige Schutzmaßnahmen keinesfalls ausreichend, weshalb technische und organisatorische Maßnahmen immer mitbedacht werden sollten.

Weitere Medien

  • Detailseite: UKH Broschüre – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen und Grundwissen

    UKH Broschüre

    Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen und Grundwissen

    UKH Schriftenreihe Band 5

  • Detailseite: DGUV Informationen – Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

    DGUV Informationen

    Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen

    DGUV Information 209-022

  • Detailseite: UKH Broschüre – Hautschutz in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

    UKH Broschüre

    Hautschutz in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

    Ein Leitfaden

  • Detailseite: DGUV Informationen – Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen

    DGUV Informationen

    Verfahrensablauf beim Auftreten von Hauterkrankungen

    DGUV Information 250-005

  • Detailseite: DGUV Informationen – Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

    DGUV Informationen

    Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

    DGUV Information 212-017

  • Detailseite: UKH Broschüre – Hautschutz ist (k)ein Kinderspiel

    UKH Broschüre

    Hautschutz ist (k)ein Kinderspiel

    Informationen für Eltern, Lehrkräfte und Erzieher*innen

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