Öffentliche Bekanntmachung

1. und 2. Nachtrag zur Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen

Die Änderungen betreffen § 1, § 3 und § 6.

Titelseite Öffentliche Bekanntmachung: Nachtrag zur Mehrleistungssatzung der UKH

Der Nachtrag tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2019 in Kraft. Die Änderungen gelten auch für vor dem 01. Januar 2019 eingetretene Versicherungsfälle, wenn die Mehrleistungen nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen erstmals oder erneut festzusetzen sind.

Hier können Sie die beschlossenen Änderungen nachlesen.

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