Lieber nicht in Präsenz

Bei der Weihnachtsfeier auf Nummer Sicher gehen

Damit die betriebliche Weihnachtsfeier auch unter Corona-Bedingungen gelingt, braucht es vor allem gute Ideen und Kreativität. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps für ein Treffen zum Jahresabschluss ohne Ansteckungsrisiko.

Öffnet eine Lightbox: Virtuelle Meeting-Konferenz von zu Hause. Junger Mann, der eine rote Weihnachtsmannmütze trägt und eine Geschenkbox hält.

Bild: © Girts, Adobe Stock

Die betriebliche Weihnachtsfeier ist mehr als ein Meeting. Sie ist ein Dankeschön an die Mitarbeitenden und eine Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit. Sie kann den Zusammenhalt und die Motivation fördern. "Natürlich ist es am schönsten, wenn alle Beschäftigten dazu an einem Ort zusammenkommen und gemeinsam feiern", sagt Gregor Doepke, Kommunikationsleiter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Aber aufgrund der hohen Inzidenzen möchten wir davon abraten, sich in großen Gruppen in geschlossenen Räumen zu versammeln. Selbst unter Einhaltung der AHA + L Regeln bleibt ein Infektionsrisiko. Zum Glück gibt es aber virtuelle Alternativen, mit denen sich ein Gemeinschaftsgefühl schaffen und Wertschätzung ausdrücken lässt."

Für eine Betriebsfeier im Online-Format ist eine gute Vorbereitung wichtig. Ein Technikcheck hilft Frustrationen zu vermeiden. Manche Online-Meetingräume ermöglichen sowohl die Rede im Plenum als auch private Gespräche. Es empfiehlt sich, eine Plattform zu wählen, die Gespräche in Einzelgruppen zulässt, da sonst immer nur eine Person redet und alle anderen zuhören müssen. Ein Tipp: Die Weihnachtsfeier muss nicht ausschließlich virtuell stattfinden, sondern kann mit haptischen Elementen kombiniert werden. Beispielsweise können Einladungskarten oder selbstgebackene Kekse per Post versendet werden.

Ob Weihnachtswichteln, gemeinsame Teamwettbewerbe oder ein Weihnachtsquiz – es gibt viele Apps und Online-Dienste, die genutzt werden können, um das Treffen kurzweilig zu gestalten. Selbst ein (fast) gemeinsames Essen ist möglich: Jede und jeder in der eigenen Küche und doch alle verbunden durch den Bildschirm und einen moderierenden Koch oder Köchin. (Mehr Inspiration finden Sie hier.)

In der Regel gilt: Betriebliche Weihnachtsfeiern stehen immer dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie für alle Beschäftigten offen sind und einem Gemeinschaftszweck dienen – also das Betriebsklima fördern oder die Verbundenheit mit dem Betrieb. Dieser Schutz gilt auch bei online-Veranstaltungen. Wenn sich zu diesem Anlass lediglich einzelne Untereinheiten oder Abteilungen eines Unternehmens treffen können, ist es wichtig, dass alle Beschäftigten dieser Einheit uneingeschränkten Zugang zu der Veranstaltung haben.

Mehr Infos auf der Seite der Präventionskampagne kommmitmensch.

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