Nutzung elektrischer Betriebsmittel

Anforderungen an Steckvorrichtungen im Einsatz

Nach §4 Abs. 3 DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" dürfen elektrische Betriebsmittel nur benutzt werden, wenn sie betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen.

Staub, Feuchtigkeit, Wärme und mechanische Beanspruchung können Funktion und Sicherheit nachteilig beeinflussen. Das Infoblatt FBFHB-019 ersetzt das Infoblatt Nr. 02 zum Thema "Druckwasserdichte Steckvorrichtungen" aus dem Jahr 2014 und beschreibt in diesem Zusammenhang die Anforderungen an die Steckvorrichtungen für den Einsatzdienst (September 2020).

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