Gaswarngeräte

Überarbeitete Informationsbroschüren

Bitte beachten: Die DGUV Information 213-056 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb“ wurde überarbeitet.

DGUV Information 213-057

DGUV Information 213-056

Die DGUV Information 213-056 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb“ behandelt die Auslegung, Erstinbetriebnahme, Einsatz, Wartung und Instandsetzung von elektrisch betriebenen Geräten, die zur Detektion und Messung toxischer Gase und Dämpfe sowie von Sauerstoff in der Luft am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Eine Ansicht der Broschüre erhalten Sie hier.

Die DGUV Information 213-057 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb“ behandelt Gaswarneinrichtungen und -geräte für brennbare Gase, ob ortsfest, transportabel oder tragbar. Diese Einrichtungen können immer dann verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Gefährdung für Leben oder Güter durch die Ansammlung von brennbaren Gas/Luſt-Gemischen besteht. Solche Einrichtungen können ein Hilfsmittel der Gefahrenreduzierung sein, indem die Anwesenheit brennbarer Gase erkannt und geeignete akustische und/oder optische Warnungen ausgegeben werden. Sie können ebenso eingesetzt werden, um spezifische Sicherheitsmaßnahmen auszulösen (z. B. Lüftung, Anlagenabschaltung oder Evakuierung). Eine Ansicht der Broschüre erhalten Sie hier.

Diese Schriften sind eine Zusammenstellung praktischer Erfahrungen, die dem Anwender oder der Anwenderin als Hilfestellung dienen sollen.

Wenn Sie die Schriften in Printform benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Ansprechperson für den Bereich der Feuerwehr.

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