Diese Bestimmungen treten zum 01. Januar 2025 in Kraft. Sie gelten auch für vor dem 01. Januar 2025 eingetretene Versicherungsfälle, wenn die Mehrleistungen nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen erstmals oder erneut festzusetzen sind. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Mehrleistungssatzung der Unfallkasse vom 06. November 2013 außer Kraft.