Letzte Änderung: 20. April 2024

Gebrauchsdauer von Jugendfeuerwehr-Schutzhelmen

Wie lange sind Helme in der Jugendfeuerwehr sicher?

Bei Jugendfeuerwehr-Schutzhelmen handelt es sich um persönliche Schutzausrüstung mit einer begrenzten Lebensdauer. Für diese besteht die Pflicht auf regelmäßige Prüfung, damit die Angehörigen der Jugendfeuerwehr immer sicher unterwegs sind.

Helme für die Jugendfeuerwehr: ein Muss

Die Notwendigkeit zur Verwendung von Schutzhelmen geht aus § 16 der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) hervor. Die in der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung (HFDV) geforderten Helme für die Jugendfeuerwehr sollen der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) entsprechen.

Regelmäßige Überprüfung erforderlich

Bei Helmen, deren Schale aus thermoplastischen Kunststoffen besteht, wird die Gebrauchsdauer aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses grundsätzlich auf vier Jahre begrenzt. Auf Grund der geringeren Belastung können die Helme mit thermoplastischer Helmschale bei der Jugendfeuerwehr in der Regel aber länger eingesetzt werden.

„Die in der Hessischen Feuerwehr geforderten Helme für die Jugendfeuerwehr müssen der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) entsprechen.“

Ganz wichtig: Der „Knacktest“ ist Pflicht!  Bild: © Karl-Heinz H, Adobe Stock

Der „Knacktest“

Ausreichende Schutzwirkung hat der Helm mit thermoplastischer Helmschale, solange er den sogenannten „Knacktest“ besteht: Hierbei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man dann bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, muss der Helm der weiteren Benutzung entzogen werden.

Bei Schutzhelmen mit duroplastischer Helmschale empfehlen wir, eine Gebrauchsdauer von acht Jahren nicht zu überschreiten. Generell gilt für beide Kunststoffarten, dass die Helme bei Beschädigung oder sichtbaren Mängeln sofort ausgesondert werden müssen.

Hinweis: Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen auch mit Helmen, welche die Anforderungen der DIN EN 397 erfüllen, nicht in Gefahrenbereichen eingesetzt werden!

Bei der Grundausbildung und dem Arbeiten in Gefahrenbereichen sind Feuerwehrhelme nach DIN EN 443 zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre des Helmherstellers, der DGUV Regel 105-049 und der DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren).

Häufige Fragen

Nach dem Stand der Technik legt die DIN EN 443 Mindestanforderungen an Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen fest. Aluminium-Helme nach der zurückgezogenen Norm DIN 14 940, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, dürfen im Rahmen ihrer Einsatzgrenzen weiter verwendet werden. So ist beispielsweise bei der Ausbildung auf die materialbedingt höhere Wärmeabstrahlung auf den Kopf sowie die elektrische Leitfähigkeit hinzuweisen.

Sofern Helme dieser Norm noch Innenausstattungen aus Kunststoff oder gar Lederpolster haben, sollten diese Helme ausgesondert werden oder deren Innenausstattung nach Rücksprache mit dem Hersteller durch gabelförmigen Kinn-Nacken-Riemen aus Textil ersetzt werden.

Bei der Neuanschaffung von Helmen müssen diese die Anforderungen nach der DIN EN 443 erfüllen. Auch nach Zurückziehung der DIN 14 940 können Aluminium-Helme bis zur Ablegereife weitergenutzt werden. Dies wurde gemeinsam mit den Brandschutzaufsichten des Land Hessen und dem Technischen Prüfdienst und der UKH beschlossen. Auch die Hessische Landesfeuerwehrschule teilt diese Meinung.

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