Der „Knacktest“
Ausreichende Schutzwirkung hat der Helm mit thermoplastischer Helmschale, solange er den sogenannten „Knacktest“ besteht: Hierbei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man dann bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, muss der Helm der weiteren Benutzung entzogen werden.
Bei Schutzhelmen mit duroplastischer Helmschale empfehlen wir, eine Gebrauchsdauer von acht Jahren nicht zu überschreiten. Generell gilt für beide Kunststoffarten, dass die Helme bei Beschädigung oder sichtbaren Mängeln sofort ausgesondert werden müssen.
Hinweis: Angehörige der Jugendfeuerwehr dürfen auch mit Helmen, welche die Anforderungen der DIN EN 397 erfüllen, nicht in Gefahrenbereichen eingesetzt werden!
Bei der Grundausbildung und dem Arbeiten in Gefahrenbereichen sind Feuerwehrhelme nach DIN EN 443 zu tragen.