Letzte Änderung: 07. März 2026

Empfehlungen der Unfallkasse Hessen

Schwimmausflüge mit der Kinder- und Jugendfeuerwehr: Sicherheit steht an erster Stelle

Schwimmausflüge im Sommer sind bei der hessischen Kinder- und Jugendfeuerwehr besonders beliebt. Doch während sich die Kinder und Jugendlichen auf den Wasserspaß freuen, müssen die Jugendfeuerwehrwarte sowie die Betreuerinnen und Betreuer der Kinderfeuerwehr einige Aspekte berücksichtigen, um für die Sicherheit aller zu sorgen und eventuellen Vorwürfen vorzubeugen. Was beachtet werden muss, damit dem gemeinsamen Schwimmspaß nichts im Wege steht, lesen Sie in unserem Artikel.

Vor dem Ausflug

Bevor es losgeht, ist es wichtig, den Schwimmstatus aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu klären. Die Erziehungsberechtigten müssen eine Badeerlaubnis unterzeichnen, in der die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen angegeben wird, sowie mögliche gesundheitliche Einschränkungen wie z. B. Probleme mit dem Trommelfell. Die Teilnahmeerlaubnis sollte außerdem Anweisungen für den Umgang mit etwaigen Einschränkungen enthalten. Es bietet sich an im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten eine Vereinbarung bzgl. dem Umgang mit Zeckenstichen oder evtl. notwendiger Medikamentenabgabe zu treffen.

Der Ausflug sollte unabhängig von der Gruppengröße immer von mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern begleitet werden. Je nach Schwimmfähigkeit und Reife der Teilnehmenden sollten zusätzliche Betreuende eingeplant werden. Die Unfallkasse Hessen (UKH) empfiehlt höchstens sieben Kinder oder Jugendliche pro Begleitperson.

Auch empfiehlt die UKH den Schwimmausflug nur an Orten mit Badeaufsicht wie Badeseen oder Schwimmbädern zu planen. Die Verantwortung für die Aufsicht liegt jedoch bei den Jugendfeuerwehrwarten und Betreuenden, nicht bei der Badeaufsicht. Es bietet sich an, vorab Bescheid zu geben, dass ein Besuch mit einer größeren Gruppe geplant ist, um eventuelle Hausregeln zu klären. Die Begleitpersonen sollten gute Schwimmer sein und im Fall der Fälle Rettungsmaßnahmen ergreifen können.

Wichtig ist außerdem:

Während des Ausflugs

Bild: © S.Kobold, Adobe Stock

Das „Basis-Lager“ sollte im Schatten eingerichtet werden, um den Kindern und Jugendlichen einen Rückzugsort vor der Sonne zu bieten. Achten Sie darauf, dass die Kinder und Jugendlichen genug trinken und der Sonnenschutz regelmäßig erneuert wird.

Vereinbaren Sie klare Regelungen, z. B. wann eine Pause eingelegt wird und alle sich im „Basis-Lager“ sammeln sollen, kein Entfernen aus der Gruppe ohne Bescheid zu geben, kein Untertauchen anderer Kinder/Jugendlicher o. ä..

Auch wenn ältere Jugendliche nicht permanent überwacht werden können, sollten die Begleitpersonen regelmäßig Rundgänge machen, um den Überblick zu behalten.

Ungeübte Schwimmerinnen und Schwimmer sollten niemals alleine ins Wasser gehen dürfen. Ein Teil der Betreuerinnen und Betreuer sollte stets in der Nähe des Beckens bleiben, um die Sicherheit zu gewährleisten. Um den Überblick über das Becken zu haben, sollte die Aufsicht auch außerhalb am Beckenrand stattfinden und nicht nur innerhalb des Beckens.

Wenn Kinder oder Jugendliche müde werden oder die Schwimmfähigkeit nicht den Erwartungen entspricht, oder vehement gegen die aufgestellten Regeln verstoßen wird, muss dem Einzelfall entsprechend entschieden werden: z. B. ob eine Schwimmpause eingelegt werden sollte oder sich ein zeitweiliger Aufenthalt am Beckenrand oder im Nichtschwimmerbereich anbietet.

Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen oberste Priorität hat. Es ist die Pflicht der Jugendfeuerwehrwarte und Begleitpersonen der Kinderfeuerwehr, dafür zu sorgen, dass es den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen während des Badeausflugs gut geht und sie keinen Schaden nehmen. Mit sorgfältiger Planung und Beachtung der genannten Richtlinien steht einem vergnüglichen Badeausflug nichts im Wege.

Häufige Fragen

Auf dem UKH Unfallausweis sollen Name, Anschrift und Erreichbarkeit von Erziehungsberechtigten und die Kontaktdaten der hausärztlichen Praxis vermerkt werden. Die Karte dient dazu, den*die Arzt*Ärztin nach einem Unfall im Feuerwehrdienst auf die Zuständigkeit der Unfallkasse Hessen hinweisen, die die Kosten übernehmen wird. Der UKH Unfallausweis dient dazu, das ärztliche Verfahren zu vereinfachen.

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