Das „Basis-Lager“ sollte im Schatten eingerichtet werden, um den Kindern und Jugendlichen einen Rückzugsort vor der Sonne zu bieten. Achten Sie darauf, dass die Kinder und Jugendlichen genug trinken und der Sonnenschutz regelmäßig erneuert wird.
Vereinbaren Sie klare Regelungen, z. B. wann eine Pause eingelegt wird und alle sich im „Basis-Lager“ sammeln sollen, kein Entfernen aus der Gruppe ohne Bescheid zu geben, kein Untertauchen anderer Kinder/Jugendlicher o. ä..
Auch wenn ältere Jugendliche nicht permanent überwacht werden können, sollten die Begleitpersonen regelmäßig Rundgänge machen, um den Überblick zu behalten.
Ungeübte Schwimmerinnen und Schwimmer sollten niemals alleine ins Wasser gehen dürfen. Ein Teil der Betreuerinnen und Betreuer sollte stets in der Nähe des Beckens bleiben, um die Sicherheit zu gewährleisten. Um den Überblick über das Becken zu haben, sollte die Aufsicht auch außerhalb am Beckenrand stattfinden und nicht nur innerhalb des Beckens.
Wenn Kinder oder Jugendliche müde werden oder die Schwimmfähigkeit nicht den Erwartungen entspricht, oder vehement gegen die aufgestellten Regeln verstoßen wird, muss dem Einzelfall entsprechend entschieden werden: z. B. ob eine Schwimmpause eingelegt werden sollte oder sich ein zeitweiliger Aufenthalt am Beckenrand oder im Nichtschwimmerbereich anbietet.
Abschließend ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen oberste Priorität hat. Es ist die Pflicht der Jugendfeuerwehrwarte und Begleitpersonen der Kinderfeuerwehr, dafür zu sorgen, dass es den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen während des Badeausflugs gut geht und sie keinen Schaden nehmen. Mit sorgfältiger Planung und Beachtung der genannten Richtlinien steht einem vergnüglichen Badeausflug nichts im Wege.