Feuerwehreinsätze im Gleisbereich

Bahnerdung: Neue Empfehlung von AGBF Bund und DFV

Wer darf bei einem Feuerwehreinsatz eine spannungsführende Oberleitung erden? Eine aktuelle Empfehlung von AGBF Bund und Deutschem Feuerwehrverband stellt klar: Die Bahnerdung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Für Feuerwehren kann sich dadurch der Ablauf an der Einsatzstelle verändern.

Bild: © Enrico Obergefäll - stock.adobe.com

Das Erden einer spannungsführenden Oberleitung – die sogenannte Bahnerdung – fällt immer in die Anlagenverantwortung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU). Einsatzleiterinnen und Einsatzleiter der Feuerwehr sind weder befugt noch qualifiziert, diese Aufgabe zu übernehmen. Darauf weisen die Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) in einer Empfehlung vom 22. August 2026 hin.

Hintergrund ist eine geänderte Praxis im Geschäftsbereich der DB InfraGO. Bestehende freiwillige Vereinbarungen zwischen Feuerwehrträgern und dem Notfallmanagement zur Übernahme der Bahnerdung durch die Feuerwehr wurden zum Teil zurückgezogen.

Verlangt die Einsatzleitung eine Bahnerdung, muss diese grundsätzlich durch das Notfallmanagement des Eisenbahninfrastrukturunternehmens durchgeführt und beaufsichtigt werden. Das kann an der Einsatzstelle dazu führen, dass weitere Rettungsmaßnahmen erst beginnen können, wenn der Notfallmanager eingetroffen ist und die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen hat.

Eine Unterweisung von Einsatzkräften zu bahnerdungsberechtigten Personen ist künftig nur noch auf Grundlage einer neuen vertraglichen Abstimmung zwischen DB InfraGO und dem jeweiligen Träger der Feuerwehr möglich.

Weitere Informationen:

Die aktuelle Empfehlung von AGBF Bund und Deutschem Feuerwehrverband erläutert die Regelungen zum Bahnerden bei Feuerwehreinsätzen im Gleisbereich und kann hier heruntergeladen werden. 

Zum Seitenanfang navigieren