Auch die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ schreibt unter Nr. 2.4.3 „Schnittschutzhose“ zu Beinlingen: „Schnittschutzhosen verfügen über Schnittschutzeinlagen, die den gefährdeten Bereich vom Spann bis zum Becken abdecken. Für Sägearbeiten geringen Umfangs können auch Schnittschutzbeinlinge mit Rundumschutz getragen werden. […]“
Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sollten immer nur Sägearbeiten geringen Umfangs durchführen.