Schnittschutzhosen beim Umgang mit der Motorsäge

Dürfen Beinlinge anstelle von Schnittschutzhosen mit Schnittschutzeinlagen verwendet werden?

Beinlinge sind nicht verboten. In der DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ im Abschnitt 05e „Beinschutz für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen“ werden sie als Alternative genannt. Wichtig ist, dass auch sie der Form C entsprechen, also einen Rundumschutz bieten.

Bild: © UKH

Auch die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ schreibt unter Nr. 2.4.3 „Schnittschutzhose“ zu Beinlingen: „Schnittschutzhosen verfügen über Schnittschutzeinlagen, die den gefährdeten Bereich vom Spann bis zum Becken abdecken. Für Sägearbeiten geringen Umfangs können auch Schnittschutzbeinlinge mit Rundumschutz getragen werden. […]“

Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren sollten immer nur Sägearbeiten geringen Umfangs durchführen.

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