DGUV Grundsatz 305-002

Überarbeitung der Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte

Der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr“ wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Titelseite DGUV Grundsatz 305-002

Bild: © DGUV

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten Ausgabe (September 2013) finden Sie auf Seite 3. Die Prüfgrundsätze unterstützen die für die Festlegung und Organisation der Prüfungen Verantwortlichen und die Durchführenden. Sie können zur Festlegung von Art, Zeitpunkt und Umfang der Prüfungen insbesondere dann herangezogen werden, wenn adäquate Herstellervorgaben fehlen. Sie stellen den Stand der Technik zur Prüfung von Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr dar. Printexemplare können bei der UKH angefordert werden.

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