Neue Veröffentlichung:

DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“

Die DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“ bietet wichtige Hinweise und Empfehlungen, um die Sicherheit und Gesundheit von Taucherinnen und Tauchern bei Einsätzen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Ausrüstung und Prüfung, Vorbereitung und Durchführung von sowie Verhalten bei Tauchgängen.

Bei Taucheinsätzen handelt es sich um sehr gefährliche Tätigkeiten. Um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Tauchunfalls zu minimieren, ist es ratsam, die Unterwassereinsätze von Tauchern bzw. Taucherinnen der Hilfeleistungsunternehmen gemäß der DGUV Regel durchzuführen.

Unter anderem wurden in dieser Regel die Kriterien zur Bewertung der gesundheitlichen Eignung von tauchenden Personen inkl. der ärztlichen Bescheinigung sowie die ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung von Signalmännern bzw. Signalfrauen angepasst.

Die Regel steht hier zum Download bereit bzw. kann von unseren Mitgliedsunternehmen kostenfrei bestellt werden.

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