Bei Taucheinsätzen handelt es sich um sehr gefährliche Tätigkeiten. Um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Tauchunfalls zu minimieren, ist es ratsam, die Unterwassereinsätze von Tauchern bzw. Taucherinnen der Hilfeleistungsunternehmen gemäß der DGUV Regel durchzuführen.
Unter anderem wurden in dieser Regel die Kriterien zur Bewertung der gesundheitlichen Eignung von tauchenden Personen inkl. der ärztlichen Bescheinigung sowie die ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung von Signalmännern bzw. Signalfrauen angepasst.
Die Regel steht hier zum Download bereit bzw. kann von unseren Mitgliedsunternehmen kostenfrei bestellt werden.