Letzte Änderung: 14. Februar 2026
Arbeitsschutz im Ehrenamt
Sicherheitsbeauftragte in der Freiwilligen Feuerwehr
Die Geschichte der Sicherheitsbeauftragten beginnt in Deutschland schon im Jahr 1919. Damals wurden durch die Berufsgenossenschaften sogenannte „Unfallvertrauensmänner“ eingeführt, um die hohen Unfallzahlen in Betrieben zu reduzieren. Diese ehrenamtlichen Vertrauenspersonen sollten Beschäftigte im Arbeitsschutz unterstützen – ein Konzept, das sich bewährt hat.
Durch technischen Fortschritt wie zum Beispiel die Maschinensicherheit sowie durch organisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln, konnten die Unfallzahlen im Laufe der Jahrzehnte deutlich gesenkt werden. Davon profitierten nicht nur Industriebetriebe und Verwaltungen, sondern auch die Freiwilligen Feuerwehren.
Seit 1963 werden die Unfallvertrauensmänner und -frauen offiziell Sicherheitsbeauftragte genannt. Sie haben maßgeblichen Anteil an dieser positiven Entwicklung.
Welche Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte?
Kurz gesagt: Sicherheitsbeauftragte unterstützen ehrenamtlich die Unternehmerin bzw. den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In der Freiwilligen Feuerwehr ist der Unternehmer der jeweilige Träger der Feuerwehr, also die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister.
Gleichzeitig tragen auch die Leitungen der Feuerwehr sowie die Wehrführungen Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Rahmen ihres jeweiligen Aufgaben- und Kompetenzbereichs. Da Führungskräfte nicht jederzeit überall präsent sein können, sind Sicherheitsbeauftragte eine wertvolle Ergänzung: Sie unterstützen ohne eigene Führungsverantwortung und bringen dadurch einen neutralen, unvoreingenommenen Blick ein.
Zu den typischen Aufgaben gehört es unter anderem, darauf zu achten, dass persönliche Schutzausrüstung korrekt getragen wird, Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß genutzt werden und Dienstanweisungen eingehalten sind. Werden Abweichungen festgestellt, sprechen Sicherheitsbeauftragte diese kollegial an.
Sicherheit braucht Zeit und Wertschätzung
Einen Feuerwehrangehörigen zu finden, der sich zusätzlich ehrenamtlich dem Thema Sicherheit und Gesundheit widmet, kann eine Herausforderung sein. Wichtig ist dabei, dass die Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten kein „Extra obendrauf“ sein darf. Vielmehr muss ihnen bewusst Zeit für diese Aufgabe eingeräumt werden. Zum Beispiel während des Übungsdienstes: Während andere Kameradinnen und Kameraden aufräumen, kann die oder der Sicherheitsbeauftragte einen Rundgang durch das Feuerwehrhaus machen und gezielt auf mögliche Gefährdungen achten. Checklisten helfen dabei, diese Begehungen systematisch und effizient durchzuführen.
Da Sicherheitsbeauftragte keine Führungsverantwortung haben und in der Regel weder Aufträge vergeben noch Anschaffungen tätigen dürfen, werden ihre Beobachtungen mit der zuständigen Führungskraft besprochen. Diese hat die notwendigen Mittel, um Maßnahmen umzusetzen und kommt so ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz nach.
Worauf kommt es bei der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten an?
Sinnvoll ist es, eine/n erfahrene/n, verantwortungsbewusste/n und in der Mannschaft anerkannte Kollegin oder Kollegen als Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Akzeptanz im Team ist entscheidend, denn viele Hinweise erfolgen im kollegialen Gespräch.
Sicherheitsbeauftragte frühzeitig einbinden
Gerade bei Veränderungen innerhalb der Feuerwehr ist es sinnvoll, Sicherheitsbeauftragte frühzeitig einzubeziehen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Neu- oder Umbauten von Feuerwehrhäusern
- Beschaffungen von Fahrzeugen oder Ausrüstung
- die Abarbeitung der Mängeln, welche der Technische Prüfdienst festgestellt hat
- die Einführung von Hygienekonzepten
Der neutrale und oft pragmatische Blick der Sicherheitsbeauftragten, kombiniert mit ihrem Verständnis für Sicherheit und Gesundheit, ist in Planung und Umsetzung von Maßnahmen äußerst wertvoll.
Verantwortung bleibt bei der Führung
Für Führungskräfte wäre es nachlässig, auf die Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten zu verzichten. Gleichzeitig darf nicht der Eindruck entstehen, dass Verantwortung delegiert werden kann: Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit liegt immer bei der Führungskraft.
Daher empfiehlt es sich, gemeinsam zu klären, welche Erwartungen bestehen und ob diese realistisch sind. Klare Absprachen schaffen Transparenz und eine gute Zusammenarbeit.
Gut vorbereitet ins Amt
Um einen guten Einstieg in das Amt zu ermöglichen, sollten neu bestellte Sicherheitsbeauftragte eine Schulung der Unfallkasse Hessen (UKH) besuchen. Wir bieten speziell für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr Inhouse-Seminare auf Kreisebene an.
In diesen Schulungen werden Aufgaben, Rechte und Pflichten praxisnah vermittelt. Die Seminare werden bedarfsorientiert organisiert und in enger Abstimmung mit den Kreisbrandinspektoren durchgeführt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsperson.
Häufige Fragen
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Nach § 22 SGBVII zählen Personen, die im Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, als Beschäftigte und sind bei der Bemessung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen. Wenn die Ortsfeuerwehren jeweils in eigenen Gebäuden untergebracht sind, sind für jede Ortsfeuerwehr entsprechend der Wehrstärke Sicherheitsbeauftragte vorzusehen.
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