Ein Schulunfall ist ein Unfall, den ein*e Schüler*in wegen des Besuchs einer allgemein oder berufsbildenden Schule erleidet. Dasselbe gilt für den Unfall während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen,
Schüler*innen allgemein bildender und berufsbildender Schulen, Kinder in Tageseinrichtungen (z.B. in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten), Kinder bei der Betreuung durch geeignete Tagespflegeperson
Schüler*innen ist in die Wahl der Beförderungsmittel freigestellt. Der Weg zur Schule ist auch dann versichert, wenn er nicht in der gewohnten Weise zurückgelegt werden kann (z. B. zu Fuß, weil der Bu
Essen und Trinken sowie der Einkauf von Nahrungsmitteln sind eigentlich dem persönlichen und somit unversicherten Lebensbereich zuzurechnen. Aber: Bei Schüler*innen sind die Wege von der Schule zum Ei
Schulische Veranstaltungen stehen im engen Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Sie fallen in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule und sind i. d. R. in den Lehrplan aufgenommen. Im Rahm
Wenn es sich bei der Schulfahrt um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Schüler*innen (auch im Ausland) versichert. Die Schule muss also die Fahrt planen, organisieren, durchführen und beau
Nein, ausländische Austauschschüler*innen sind in der Regel während des Aufenthalts in Deutschland nicht versichert. Sie sind grundsätzlich über das Heimatland abgesichert. Ausnahme: Wenn eine vollstä
Die verpflichtenden Praktika, die in hessischen Schulen meist am Ende der Sekundarstufe I stattfinden, sollen eine Hilfestellung zur Berufsorientierung bieten. Diese Praktika sind als Schulveranstaltu
Schulkinder stehen auch dann unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz, wenn sie an Betreuungsmaßnahmen teilnehmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule bzw. im Zusammenwirke
Ja. Mitglieder der Elternvertretung, die nach den Schulvorschriften gewählt werden, sind bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für die Schule unfallversichert.