Letzte Änderung: 21. April 2024

Waldtage mit dem Kindergarten

Tipps für einen perfekt organisierten Kita-Ausflug in den Wald

Ausflüge bieten Kita-Kindern die Möglichkeit, die Umgebung außerhalb des Kindergartens kennenzulernen. Sie sammeln so wichtige Erfahrungen. Der Wald ist ein idealer Lernort für Kinder. Wenn Kindertageseinrichtungen Ausflüge in den Wald unternehmen, Waldwochen und regelmäßige Waldtage organisieren, sollte die Sicherheit der Kinder im Vordergrund stehen. Denn auch im Wald lauern Gefahren.

Die Sicherheit von Kindern und Erzieher*innen bei Ausflügen hängt wesentlich vom Verhalten der Kinder und wie sie beaufsichtigt werden ab. Wenn Sie einen Ausflug in den Wald planen, lohnt sich ein vorheriger Waldbesuch, um zu überlegen, wie Sie den Ausflug für alle sicher gestalten können. Beachten Sie dabei die folgenden Tipps.

Kleinen Entdeckern ist das Wetter völlig egal.  Bild: © Soloviova Liudmyla, Adobe Stock

Wie wird das Wetter?

Waldtage sind zu jeder Jahreszeit möglich, achten Sie aber auf die richtige Kleidung, je nach Witterung. So können Sie bei hohen Temperaturen, aufziehendem Gewitter oder Sturm entsprechend reagieren. Das pädagogische Personal sollte die notwendigen Verhaltensregeln kennen.

Wo sich die Gruppe aufhalten wird, legt das Organisationsteam je nach Wetterlage fest. Sagen Sie bei Unwetterwarnungen den Ausflug in den Wald ab. Nach Stürmen ist es wichtig, dass Sie Rücksprache mit dem zuständigen Forstamt halten, ob ein Waldtag gefahrlos durchgeführt werden kann.

Machen Sie sich mit dem Gelände vertraut

Wählen Sie Routen und Rastplätze im Wald so, dass die Kinder mithilfe ihrer Erzieher*innen Gefahren selbst erkennen und einschätzen können. Dies setzt voraus, dass die Organisator*innen mit dem Gelände vertraut sind: mögliche Risiken können so im Vorhinein eingeschätzt und nicht geeignete Aufenthaltsorte ausgeschlossen werden. Gefährlichen Stellen sind z. B. Abbruchkanten oder Gewässer, an denen Kinder abstürzen oder ertrinken könnten.

Vorsicht vor abgestorbenen Ästen!

Von abgestorbenen oder abgebrochenen Bäumen sowie von losen Ästen können Gefahren ausgehen, die zunächst schwer zu erkennen sind. Schwer einzuschätzen sind auch Wurzelteller von entwurzelten Bäumen, die spontan zurückfallen und so zu einer Gefahr werden können. Es ist wichtig, dass Erzieher*innen diese besonderen Gefahren kennen und mit dem zuständigen Forstamt darüber sprechen.

Unter ausgewählten Kletterbäumen sollten Rindenmulch oder Holzhackschnitzel zur Dämpfung von Stürzen ausgebreitet werden.  Bild: © Komarov Dmitriy, Adobe Stock

Auf Bäume klettern

Beim Klettern in Bäumen können die Kinder herunterfallen oder in Astgabeln hängenbleiben. Achten Sie daher bei der Auswahl eines Kletterbaums sorgfältig auf mögliche Fangstellen, die Beschaffenheit des Untergrunds und die Höhe. Die Kletterhöhe ist abhängig vom Untergrund und darf bei weichem Waldboden max. 3 m betragen, bei Rasen max. 1,5 m und bei Erde max. 1 m.

Bei regelmäßig genutzten Kletterbäumen sollte daran gedacht werden, z. B. sogenannte Fangstellen zu beseitigen, an denen Kinder hängenbleiben könnten. Auch Höhenmarkierungen sind hier notwendig. Grundsätzlich müssen auch die begleitenden Erzieher*innen in der Lage sein, sicher im Baum zu klettern, um jederzeit helfen zu können. V-förmige Öffnungen von Astgabelungen können zu Strangulationen oder Einklemmen von Gliedmaßen führen. Sie sollten daher an Kletterbäumen entfernt oder geschlossen werden. Für einen ausreichenden Fallschutz empfiehlt sich im Wald zum Beispiel Rindenmulch oder Holzhackschnitzeln unter den jeweiligen Kletterbäumen.

Vorsicht beim Spielen mit Stöcken!

Vor allem mit Ästen und Stöcken spielen Kinder gerne. Doch hierbei besteht die Gefahr, dass sie einander mit den Stöcken treffen und verletzen. Das pädagogische Personal sollte mit den Kindern deshalb Regeln über das Spiel mit Stöcken vereinbaren, z. B. dass Kinder die Stöcke nicht in Gesichtshöhe halten und nicht mit einem Stock in der Hand rennen.

Forstarbeiten und Jagd

Für Forstarbeiten und zur Jagd werden Waldflächen gesperrt. Es ist daher notwendig, sich beim Forstamt oder dem Waldbesitzer zu informieren, um auf andere Waldgebiete ausweichen zu können. Kinder sollten Warnschilder, die Forstarbeiten und Jagd anzeigen, kennen.

Nach Forstarbeiten angelegte Holzstapel sind nicht immer ausreichend gegen Wegrollen gesichert. Die Kinder dürfen deshalb auf keinen Fall auf ihnen herumklettern oder spielen. Freiliegende Einzelstämme, die mit Astgabeln fest im Boden verankert sind, können sie dagegen zum Sitzen und Balancieren benutzen. Auf Jagdeinrichtungen wie Hochsitze und Ansitzleitern wiederum dürfen Kinder nicht hinaufklettern.

Zecken sind im Wald keine Seltenheit. Sie sollten sofort entfernt werden, um Schlimmeres zu verhindern.  Bild: © Anna Ritter, Adobe Stock

Achtung Zecken: Insektenstiche oder -bisse

Zecken können Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und die Lyme-Borreliose übertragen. Die Kleidung sollte daher den Körper vollständig bedecken. Suchen Sie nach einem Waldaufenthalt die Kinder sorgfältig nach Zecken ab (helle Kleidung erleichtert das Auffinden von Zecken). Erzieher*innen dürfen Zecken entfernen, wenn eine Einwilligung der Eltern vorliegt. Hausmittel wie Öl, Nagellack oder Klebstoff zum Entfernen der Zecke sind ungeeignet: Zecken bilden so vermehrt Speichel und das Infektionsrisiko erhöht sich. Nutzen Sie zum Entfernen Zeckenkarten oder -zangen.

Bei Kindern mit Allergien gegen Insekten können ggf. lebensbedrohliche allergische Reaktionen auftreten. Hierfür müssen die Erzieher*innen ein Notfallset dabeihaben. Vereinbaren Sie die Medikamentengabe mit den Eltern. Auch sollten Kinder wissen, dass sie nicht nach Insekten schlagen sollen. Und dass sie vor allem in den Sommermonaten keine süßen Getränke oder Lebensmittel dabeihaben, die Insekten anziehen. Mitgebrachte Trinkflaschen sollten verschlossen sein, wenn sie nicht benutzt werden. Am besten nutzen die Kinder Trinkhalme. 

Vorsicht vor giftigen Pflanzen!

Das Pflücken oder Berühren von giftigen Pflanzen kann bereits zu Vergiftungen führen. Sie erkennen eine Vergiftung an folgenden Symptomen:

  • Benommenheit,
  • Übelkeit,
  • Brechreiz,
  • Schweißausbrüche,
  • Durchfall.

Das Kind sollte bei diesen Symptomen schnell ärztlich behandelt werden.

Das Forstamt oder der Waldbesitzer können dabei helfen, Waldabschnitte ohne Giftpflanzenwuchs zu finden. Im Einzelfall sollten Sie problematische Pflanzen wie Bärenklau oder den extrem giftigen Knollenblätterpilz entfernen. Neben der Regel, dass keine Waldfrüchte gegessen werden dürfen, sollten Kinder auch die Gefahren von Giftpflanzen und -pilzen kennen. Ein Bestimmungsbuch und dessen geübter Gebrauch können dafür nützlich sein. Und halten Sie immer die Telefonnummer der nächsten Giftnotrufzentrale parat.

Helfer*innen und Ausrüstung organisieren

Waldtage sind sicher gestaltet, wenn im Vorfeld von den Kita-Leitungen oder Erzieher*innen einige organisatorischen Maßnahmen getroffen wurden. Legen Sie fest, wie viele Erzieher*innen (und bei Bedarf weitere Helfende) die Gruppe begleiten. Die Anzahl der Helfer*innen ist abhängig von der Gruppengröße, dem Alter der Kinder sowie der Gruppenzusammensetzung. Informieren Sie die Eltern und treffen Sie vor Beginn wichtige Absprachen. Zur Ausrüstung einer Aufsichtsgruppe gehören ein Mobiltelefon (auf Akku und Netzabdeckung achten), Erste-Hilfe-Material und eine Liste mit Notrufnummern (z. B. Rettungsdienst, Giftnotrufzentrale, Erziehungsberechtigte, Forstamt).

Damit Rettungskräfte im Notfall auf schnellstem Weg zum Einsatzort kommen, sollten Sie die relevanten Rettungspunkte kennen.

Checkliste: Verhaltensregeln im Wald

Ein sicherer Ausflug in den Wald hängt maßgeblich auch vom Verhalten der Kinder ab. Kommunizieren Sie deshalb im Vorhinein bestimmte Regeln:

  • Die Kinder bleiben in Sicht- bzw. Hörweite. Vereinbarte Aufenthaltsbereiche dürfen sie ohne Rücksprache mit den Erzieher*innen nicht verlassen.
  • Es dürfen grundsätzlich keine Waldfrüchte (Beeren, Gräser, Pilze u. ä.) in den Mund gesteckt oder gegessen werden.
  • Die Kinder trinken kein Wasser aus stehenden oder fließenden Gewässern.
  • Wildtiere, Kadaver und Kot dürfen nicht angefasst werden.
  • Sitzen oder Balancieren ist nur auf sicher aufliegenden Baumstämmen erlaubt. Auf feuchten oder bemoosten Baumstämmen wird nicht balanciert. Auf gar keinen Fall klettern die Kinder auf gestapeltes Holz.
  • Stöcke werden nicht in Gesichtshöhe gehalten. Niemand rennt mit einem Stock in der Hand oder schlägt mit einem Stock gegen andere Kinder.
  • Klettern ist nur auf Bäumen erlaubt, die von Erzieher*innen dafür ausgesucht wurden.
  • Es ist verboten, sich in einem Waldabschnitt aufzuhalten, der für Forstarbeiten oder Jagdbetrieb gekennzeichnet ist.

Sicherheit durch Weiterbildung

Die Unfallkasse Hessen bietet in Kooperation mit Hessen-Forst zweitägige Fortbildungen mit dem Titel „Erlebnis Wald - Mit der Kindertagesstätte Waldtage sicher gestalten“ an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich zur Waldpädagogin bzw. zum Waldpädagogen ausbilden zu lassen. Diese Zertifikatslehrgänge werden von Hessen-Forst angeboten. Es bleibt die Aufgabe des Kita-Trägers bzw. der Kita-Leitung für die entsprechende Unterweisung und Qualifikation des Personals zu sorgen.

Häufige Fragen

Ja. Wenn Eltern von der Schule beauftragt werden, solche Aufsichtstätigkeiten oder sonstige Hilfsdienste während einer schulischen Veranstaltung (z. B. Ausflüge, Wanderungen, etc.) zu übernehmen, dann sind sie dabei unfallversicherungsrechtlich geschützt.

Ja, die Kinder sind im Fahrzeug von Eltern, Kita-Personal oder Sport-Fahrdienst versichert.

Voraussetzung sollte sein, dass die Eltern der transportierten Kinder vorher ihr schriftliches Einverständnis erteilen. Kita und Träger müssen sich abstimmen, welche Fahrer*innen eingesetzt werden sollen; sie sind schriftlich zu beauftragen. Dann sind sie ebenfalls über die UKH versichert.

Die Kinder müssen entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gesichert werden. Dazu gehören geeignete Kindersitze und Sicherheitsgurte. Die UKH ist nicht zuständig für Schäden, die ggf. an einem Transportfahrzeug entstehen.

Kinder, die während einer Klassenfahrt oder Skifreizeit ihrer Schule verunglücken, sind auch im Ausland gesetzlich unfallversichert. Die Reise muss von der Schule geplant, organisiert und durchgeführt sein. Der Unfallschutz umfasst alle schulbezogenen, beaufsichtigten Aktivitäten sowie die Hin- und Rückreise. Wichtig für Krankheit und Unfall: Die Schüler*innen sollten im europäischen Ausland die Europaeische-Krankenversicherungskarte/EHIC-Karte der gesetzlichen Krankenversicherung mitführen.

Für privat Versicherte stellen wir auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Unfälle auf Klassenreise im Ausland sind der UKH umgehend zu melden unter ukh[at]ukh.de, Telefon: +49 (0)6929972-440. Wir kümmern uns ggf. auch um den sicheren Rücktransport. 

Info-Flyer der UKH

Besuchs- oder Gastkinder, die gelegentlich (auch nur für einen Tag) in eine Tageseinrichtung gehen und zusammen mit den anderen Kindern betreut werden, sind in dieser Zeit versichert. Dabei handelt es sichmeist um Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden, ohne dass für sie ein Betreuungsvertrag mit der Einrichtung geschlossen wurde. Meistens sind dies die kleineren Geschwister von Kindern, welche die Einrichtung regulär besuchen. Aber Achtung: Sie müssen bewusst und gewollt in das Betreuungskonzept der Einrichtung aufgenommen werden, sonst sind sie nicht versichert! Auch sind Kinder gesetzlich versichert, die üblicherweise in einer anderen Tageseinrichtung bzw. von einer Tagespflegeperson betreut werden und nur ausnahmsweise die Betreuungsform bzw. die Einrichtung wechseln. Dies kann z. B. in Krankheitsfällen oder in den Einrichtungsferien der Fall sein.

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