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Freiwillige Unfallversicherung für Vorstandsmitglieder im Feuerwehrverein

kommunlae Mitglieder und Feuerwehren

Artikelnummer5-020
Seiten1
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Die UKH bietet zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Auftrag auch für Vereinsvorstände der Feuerwehrvereine eine freiwillige Versicherung an. Die gewählten Ehrenamtsträger*innen können sich damit freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen im Ehrenamt absichern.

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